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Was van Staa unter familienfreundlich versteht

Nein, der Landeskulturfonds hat keine Gründe an Benedikt van Staa verkauft. Die TIWAG hat ihm 10.489 m2 landwirtschaftliche Nutzflächen verkauft. Bezahlt hat er sie mit zinsbegünstigten Mitteln aus dem Landeskulturfonds. Ist das besser? Nein, schlimmer.
Zu den TIWAG-Liegenschaften in Stams hat ihm sein Vater, heute oberster Eigentümer-Vertreter der TIWAG, damals Aufsichtsratsmitglied der TIWAG, verholfen. Und zum Superkredit beim Land auch.

Die Geschichte, wie sie wirklich ist, habe ich bereits im März hier erzählt (nachlesen)

Daraufhin hat van Staa häufig dazu Entstellung genommen, Medien gegenüber und auch in einer Pressekonferenz am 18. April 2008. Hier ein Ausschnitt daraus in ÖVP-Qualität:





Nach vorlügenden Aussagen van Staas will er zum Zeitpunkt des TIWAG-Grundverkaufs an seinen Sohn im August 2001 gar nicht im TIWAG-Aufsichtsrat gesessen sein. Die Dokumente sprechen eine andere Sprache:




TIWAG-Geschäftsbericht 2001: Van Staa war bis zum 28.11.2001 Mitglied des Aufsichtsrates



Zu diesem Insidergeschäft bleiben noch jede Menge Fragen:

Warum sollte die TIWAG ohne Not die bis dahin von angrenzenden Bauern bestens bewirtschafteten Wiesen und Felder verkaufen?
Was hat dagegen gesprochen Sie weiterhin an einen Bauern zu verpachten, meinetwegen auch an Benedikt van Staa?
Warum sollte sich die TIWAG auf einmal von diesen Liegenschaften trennen, nachdem sie diese bereits dreißig Jahre ohne Nachteil in ihrem Besitz gehabt hatte?
Warum sollte die TIWAG überhaupt diese an ihre Zufahrt zum Krafthaus in Silz und an den Ausleitungskanal direkt angrenzenden Parzellen verkaufen, wenn sie für jede Verbreiterung der Straße und jede Verbesserung der Böschung Teile davon wieder dringend benötigen wird?
Warum gerade im Sommer 2001, wenige Monate nachdem Benedikt van Staa durch einen Hofkauf Bauer wurde und zum ersten Mal landwirtschaftliche Flächen kaufen durfte?
Und warum hat sich die TIWAG im Vertrag nicht wenigstens eine Rückkaufoption oder wenigstens ein Vorkaufsrecht gesichert?




Die Gründe in Stams, die Benedikt van Staa von der TIWAG erworben hat, liegen westlich und östlich des Ausleitungskanals vom Krafthaus in Silz (im Hintergrund):. Gesamtfläche: 10.489 m2


Van Staa hat zu diesem Thema viel geredet in letzter Zeit, aber wenig gesagt. Er hat verkündet, „ich werde mir nichts mehr gefallen lassen“ (Österreich, 31.5.2008), und sogar versprochen, dass er klagen werde (Kronenzeitung, 31.5.2008). Nein, wird er nicht. Die Angst davor, dass die ganze Wahrheit über seine Familienfreundlichkeit an den Tag kommt, ist zu groß.


424.000 Euro zinsgünstige Landeskredite

Van Staa beklagt (siehe Video), dass sein Sohn nur etwas mehr als 1000 Euro verdiene, in der ORF-Fernsehdiskussion am 1.6.2008 sind es gar nur mehr „900 Euro Monatsgehalt“. Wie soll dieser je in der Lage sein, das 424-fache seines Monatslohnes plus Zins und Zinseszins zurückzuzahlen? Auf Grund welcher Interventionen bei Landarbeiterkammer und Landeskulturfonds wurden ihm trotzdem Kredite in dieser Höhe genehmigt? „Darlehen sind, heißt es im Landeskulturfonds-Gesetz (§ 6) ausdrücklich, „bis zu einem Betrage zu gewähren, dessen Einbringlichkeit gewährleistet ist.“




Im Grundbuch scheint bei van Staas Sohn keine einzige Bankbelastung auf, und das bei Investitionen von vielen hunderttausend Euros in Hoferwerb (4,5 ha), zusätzliche Grundkäufe und in Hofneubau. Er hat all dies offenbar ausschließlich mit zinsbegünstigten Landeskrediten (in der Gesamthöhe von 5,8 Millionen Schilling) finanziert.



Wie aus dem Politikersohn Benedikt van Staa allzu schnell ein Bauer wurde

In Wildermieming weiß es jedes Kind, dass van Staa selbst diesen Hof gekauft hat und dass es ihm dabei vor allem um das freskengeschmückte und denkmalgeschützte Bauernhaus oberhalb der Kirche ging. Motto: Den Grund kann der Sohn haben, das Haus will ich.
Da das Haus allein – schon gar für einen Nichtbauern – nicht zu erwerben gewesen wäre, wurde der Sohn vorgeschoben. Und diesem wurde bei der Abwicklung des Kaufes auch noch eine privilegierte Behandlung von Seiten der Agrarbehörde zuteil. Obwohl Benedikt van Staa bis dahin weder einen Quadratmeter landwirtschaftlichen Grund besaß, noch je als Landwirt tätig gewesen war, konnte er in einem sogenannten Begünstigungsverfahren ruckzuck Haus und Hof samt ca. 4,5 ha Wiesen und Wälder erwerben, ohne dass er dafür eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung oder eine Zustimmung von Seiten der Tiroler Höfekommission benötigt hätte. Dies war ihm nur möglich, weil er damals der Agrarbehörde gegenüber die beabsichtigte Weitergabe der Hofstelle an seinen Vater verschwiegen hatte! Nocheinmal: Nur aufgrund dieser Täuschung der Behörde kam er in den Genuss eines beschleunigten Siedlungsverfahrens!


Der krumme Tiroler Weg

Mit dem Bescheid des Amtes der Tiroler Landesregierung vom 11. April 2001 (GZl. AgrB-SV5884/2-2001) wurde Benedikt van Staa der Kauf bewilligt mit der ausdrücklichen Auflage, den „seit Jahren nicht mehr als Einheit bewirtschafteten Betrieb zu reaktivieren“. Die landwirtschaftlichen Gründe der „Schuechters“-Hoamat (Hofname) waren stets „gearbeitet“ worden, waren auch zum Zeitpunkt des Kaufes rechtskräftig verpachtet und haben keiner Reaktivierung bedurft. Die von der Behörde vorgeschriebene und für die Zustimmung zur Voraussetzung gemachte Reaktivierung bezog sich auf das Wohn- und Wirtschaftsgebäude Haus Nr. 46. Aber das war ja für den Vater vorgesehen.




„Ich bin jetzt auch ein Wildermieminger!“ macht sich der alte van Staa im Dorf wichtig, seitdem er dieses Anwesen durch seinen Sohn als Strohmann erworben hat.
Ein bevorzugtes und bevorzugendes Siedlungsverfahren hätte nur bei öffentlichem Interesse durchgeführt werden dürfen. Hier aber ging es in erster Linie um die privaten Gelüste des Herwig van Staa auf dieses Haus.


Die Herauslösung des malerischen Bauernhauses aus dem Liegenschaftsbestand ist übrigens im Kaufvertrag deutlich angesprochen. Während der Käufer Benedikt van Staa für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke der Verkäuferin ein Veräußerungsverbot zu deren Lebzeiten sowie ein Vorkaufsrecht einräumen musste, gilt dies für das vom Vater begehrte Objekt nicht. Hinsichtlich des Hauses und 244 m2 Grund rundum ist ausdrücklich festgehalten, „dass eine Weitergabe an Verwandte in auf- und absteigender Linie zulässig ist“. Eine punktgenau auf Herwig van Staa zugeschnittene Formulierung.


Eine klassische Umgehungsgeschichte

Statt wie vorgeschrieben, den Hof in Wildermieming zu reaktivieren, hat Benedikt van Staa aber flugs in der Nachbargemeinde Mieming, wo er null landwirtschaftliche Flächen hat, mitten ins Freiland hinein seinen neuen Hof gebaut. In Wildermieming hätte er, direkt angrenzend an die Hofstelle, 7000 m2 Grund für jede Art von Um-, Zu oder Neubau zur Verfügung gehabt.
Dass die Gemeinde Mieming unter van Staas Parteifreund Siegfried Gapp als Bürgermeister dieser Zersiedelung nie hätte zustimmen dürfen, ist das eine, dass die Abteilung Raumordnung im Landhaus unter Konrad Streiter als Aufsichtsbehörde dieses Vorgehen hätte stoppen müssen, das andere. Aber Konrad Streiter ist ja mit einem Konsulentenvertrag bei der TIWAG, vielleicht auch für solche Dinge, nicht übel belohnt worden.

Benedikt van Staa war der Erwerb der „Schuechters“-Hoamat laut Bescheid bewilligt worden, um einen „seit Jahren nicht mehr als Einheit bewirtschafteten Betrieb zu reaktivieren“. Dieser Auflage hat er nie entsprochen und wohl auch nie entsprechen wollen.
Zwischenzeitlich (2006) haben bei der alten Hofstelle sogar schon kleinere Grundstücksarrondierungen mit der Nachbarin stattgefunden, und einer auch physischen Inbesitznahme des schönsten Bauernhauses im ganzen Dorf durch Herwig van Staa steht nichts mehr im Wege. In der Fernsehdiskussion am 1.6.2008 hat er uns ja bereits verraten, er selbst wolle „den Hof in Stand setzen“. Ab dem 9. Juni 2008 wird er dafür ja jede Menge Zeit haben.

Van Staa hat nicht nur schamlos seinen eigenen Sohn als Strohmann missbraucht, er versucht auch jetzt auf dessen Kosten Mitleid im Wahlkampf zu schinden. Dafür lügt er sich die Dinge zurecht, wie er’s braucht: „Vor knapp zehn“ Jahren habe sein Sohn diesen Hof gekauft, sagt er (ORF 2, 1.6.2008). Vor sieben Jahren war’s wirklich. Er habe dazu „alle Unterlagen der Öffentlichkeit vorgelegt“ (ORF Radio Tirol, 30.5.2008). Gar nichts hat er vorgelegt. Und „die Wiesen sind so steil, dass man sie kaum bearbeiten kann“ (im Kongresshaus Innsbruck, 27.5.2008). Sie sind brettl-eben und allesamt spielend mit seinem neuen großen Ferguson-Traktor zu bewirtschaften.


Mehr als 5,8 Millionen Schilling unter falschen Angaben erschlichen

Benedikt van Staa hat sich unter Vorspiegelung falscher Angaben nicht nur das zeit- und vor allem gebührensparende Siedlungsverfahren erschwindelt, sondern auch die Zuteilung von über 400.000 Euro aus dem Landeskulturfonds. Diese Förderung aus Landesmitteln ist nämlich strikt gebunden an die Einhaltung des Bescheides der Agrarbehörde. Diesem hat Benedikt van Staa aber grob zuwidergehandelt. Während das Siedlungsverfahren die „Verbesserung der Agrarstruktur“ bezweckt, hat er diese objektiv verschlechtert. Niemals hätte er dafür ein Darlehen des Landeskulturfonds erhalten dürfen. „Dem Schuldner“, heißt es im Landeskulturfonds-Gesetz (§ 5), „ist aufzuerlegen, das Darlehen bestimmungsgemäß zu verwenden.“ Das hat er nicht getan. Und es war bei der Vergabe der fast 6 Millionen Schilling an ihn bereits absehbar und auf dem Mieminger Plateau allgemein bekannt, dass er es nicht tun würde. Das Kuratorium des Landeskulturfonds hat das
offenbar nicht interessiert, es ging ja um den Sohn des Landesparteiobmannes der ÖVP. Vorsitzender des Kuratoriums war damals (November 2001: 254.355 Euro, August 2002: 150.000 Euro) van Staas Vorgänger als ÖVP-Chef, Landeshauptmannstellvertreter Eberle.

Hätte Benedikt van Staa seinerzeit wahrheitsgemäß gesagt, „mit der alten Hofstelle tua i aber nix, die will sich der Papa herrichten“, hätte er keinen Cent aus Landesmitteln dafür erhalten. Daran, wie er – widerrechtlich – ans große Geld herangekommen ist, will er sich heute nicht mehr genau erinnern können: „Das ist schon sechs Jahre her. Wie das im Detail war, weiß ich nicht mehr.“
(Echo, April 2008)

Vielleicht kann eine fällige Wiederaufnahme des Behördenverfahrens seinem Gedächtnis auf die Sprünge helfen.

27.5.2008


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