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Die Amis zwingen die TIWAG zur Fortsetzung des CBL-Prozesses
15.600 Euro muss die TIWAG hinlegen, um überhaupt ihre Berufung einbringen zu können, weil sich die Kosten an ihrer mutwillig hoch angesetzten Streitwertsumme von 500.000 Euro bemessen. Dazu kommen dann noch die Ausgaben für die Anwälte, auch nicht zu knapp, wie man an den Honorarnoten des TIWAG-Vertreters Söllner sehen kann. (Mehr dazu vielleicht demnächst im U-Ausschuss.)
Irgendjemand hat kürzlich im TT-Internetforum geschrieben, dass die TIWAG Top-Anwälte gegen mich einsetze. Hier tut ihr dieser Kritiker unrecht. Teure Anwälte vielleicht, aber Top-Anwälte kann man ihr wirklich nicht vorwerfen.
So hat Eckart Söllner auch für diese TIWAG-Berufung nur seine uralten bisherigen Eingaben wiederverwendet, nur umetikettiert sozusagen - wie Gammelfleisch.
Die TIWAG wollte mit ihrem Prozess eigentlich meiner Feststellung entgegentreten, dass sie sich weitgehend dem Diktat amerikanischer Finanzjongleure ausgeliefert hat. Jetzt, mit der bei Gericht eingebrachten Berufung, demonstriert sie uns darüberhinaus, dass die US-Trusts sogar noch bestimmen, welche Prozesse die TIWAG wann, wo, wie und wie lange zu führen hat.
So deutlich hätten wir das nicht haben müssen!
Die Sache selbst ist längst entschieden.
Das Landesgericht hat unmissverständlich festgestellt:
"Bei einer Abwägung in diesem Interessenskonflikt und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass mit diesem Vertrag indirekt auch die Öffentlichkeit Rechte eingeräumt und Verpflichtungen auferlegt erhalten hat, welche für Jahrzehnte bestehen bleiben werden, ist das Interesse an der Information der Öffentlichkeit über diese Rechte und Pflichten höher zu bewerten als das Interesse der Klägerin an der Geheimhaltung der Vertragsbestimmungen. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse an der Klägerin ist es legitim, wenn sich die Öffentlichkeit ein Bild über den Vertragsinhalt machen kann."
Urteil des Landesgerichts Innsbruck 12 Cg 68/08t
Wenn einmal schon die Werbe-GazeTTe der TIWAG Alarm schlägt, dann kann man vielleicht erahnen, wie weit es bereits heruntergeschneit hat mitten im schönsten Herbst.
Und trotzdem muss, mit ausdrücklichem Einverständnis des Landeshauptmannes als Eigentümervertreter, der Kampf gegen jenen fortgesetzt werden, der diese Gaunereien offengelegt hat.
An meiner Stelle müssten längst Ferdinand Eberle, Herwig van Staa und Bruno Wallnöfer vor Gericht stehen. Oder sitzen.
26.10.2008
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