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Die zwanzig merkwürdigsten Merkwürdigkeiten
im höchst merkwürdigen „Schwein-Sager-Prozess“


Van Staas Freund, der Leitende Oberstaatsanwalt Eckart Rainer, erteilt der Staatsanwaltschaft Innsbruck die Weisung, von Amts wegen meine Strafverfolgung aufzunehmen. (7.9.2007)


Für die Ermittlungen gegen mich wird das „Büro für Interne Angelegenheiten“ (BIA) in Wien eingeschaltet, ein Sonderkommando des Innenministeriums, das nur polizeiinterne Vorwürfe zu untersuchen hätte.


Die Staatsanwaltschaft Innsbruck bestreitet bis heute, dass es in dieser Sache eine Anzeige durch die ÖVP selbst gegeben habe. Warum tut sie das? BIA-Chef Martin Kreutner hat Journalisten gegenüber bestätigt(12.3.2008), dass es in der Schwein-Sager-Geschichte sehr wohl eine Anzeige gegeben habe. Auch Hannes Rauch verplappert sich einmal im U-Ausschuss (29.4.2008) und sagt in Bezug auf eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft: „Das hat mein Vorgänger Georg Keuschnigg gemacht.“ Und das BIA führt in seinem Ermittlungsbericht (27.12.2007) van Staa selbst als „Anzeiger“ an.


Der ermittelnde Staatsanwalt hat – wegen des Verdachtes der üblen Nachrede, nocheinmal: wegen des Verdachtes der üblen Nachrede (!) – bei mir sogar eine Personendurchsuchung durch Polizeibeamte in Erwägung gezogen. (nachlesen)




Das ganze Verfahren basiert auf einer Verleumdung im Zusammenspiel von ÖVP und TT


Van Staa verteilt in einer Landespressekonferenz (18.9.2007) an siebzehn Journalistinnen und Journalisten einen von der ÖVP gefälschten (zusammengeschnippelten) Brief in dieser Sache (siehe „Briefe an den LH“, Schreiben vom 14. Februar 2008), aber der Staatsanwalt stellt das Verfahren gegen van Staa und unbekannte Täter sofort „mit dem Vermerk ein, dass ein Beweismittel iSd § 293 StGB nicht vorliege“.


Die Staatsanwaltschaft ist aufgrund von Verleumdungen gegen mich tätig geworden: „Ich bin mir sicher, dass diese Aufnahme manipuliert ist.“ (Hannes Rauch); „Ich bin 1000-prozentig sicher, dass die Aufnahme manipuliert wurde.“ (Georg Keuschnigg).
Obwohl sie weiß, dass diese öffentlich geäußerten Vorwürfe strafbarer Handlungen falsch sind, ist die Staatsanwaltschaft nicht gegen die Verleumder vorgegangen. Begründung: „Fehlende Wissentlichkeit“


Der Hauptgeschäftsführer hinter dem ganzen, Hannes Rauch, weiß zufällig den Termin meiner Einvernahme durch das BIA und der BIA-Ermittler ruft ihn nach meiner Einvernahme umgehend im ÖVP-Büro an.


An dem, was ich nur als Frage formuliere („Hat Landeshauptmann van Staa den deutschen Ex-Außenminister als ‚Schwein’ bezeichnet?“ - nachlesen), besteht für andere Medien kein Zweifel: „Van Staa entgleiste“, „Van Staa hat Joschka Fischer als ‚Schwein’ bezeichnet“ (Kurier); „Das dem Standard vorliegende Tondokument lässt keinen Zweifel offen: Tirols Landeshauptmann Herwig van Staa hat in seiner Venter Rede vom Samstag den deutschen Ex-Außenminister Joschka Fischer als ‚Schwein’ bezeichnet.“ (Standard, 6.9.2007).
Trotz der um ein Vielfaches höheren Verbreitung dieser Medien, geht die Staatsanwaltschaft Innsbruck nicht gegen Kurier, Standard, ORF usw. vor, sondern nur gegen dietiwag.org.




Medien, die weiter weg sind, sind näher dran an der Wirklichkeit: Der ORF-„Report“ berichtete am 28.10.2008 über den „Justizskandal“.


Falsche Zeugenaussagen van Staas im Ermittlungsverfahren werden von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt. Begründung: „Im Jahre 2007 standen Aussagen vor der Polizei nicht unter der Sanktion von §§ 288 f. StGB.“


Obschon die beiden Gefälligkeitsgutachten für die ÖVP („Analysen belegen Schweigen“, TT, 7.9.2007) möglicherweise eine bewusste Täuschung des Gerichts darstellen, hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck in diese Richtung keine Schritte gesetzt. (nachlesen)


Als das Gutachten des beeideten Sachverständigen feststellt, dass der Wortlaut auf dem Tondokument das Schwein (und nicht „das Schweigen“) heißt und das Tondokument nicht manipuliert ist, ruft der ermittelnde Staatsanwalt stante pede van Staa an und bittet ihn dringend für eine notwendige ergänzende Einvernahme zu sich. Eine parlamentarische Anfrage dazu spricht von einer möglichen Absprache zwischen Behörde und Landeshauptmann:



Aus der parlamantarischen Anfrage an die Justizministerin des NRAbg. Hannes Jarolim vom 13.6.2008


Wie sonst wohl keinem Anzeiger bietet die Staatsanwaltschaft Innsbruck van Staa das Service, den gesamten Akt für ihn durchzukopieren und auch noch ins „Büro des Hr. LH“ zuzustellen (Verfügung des Staatsanwalts vom 21.2.2008).


Der Hauptgeschäftsführer in dieser Sache und Hauptgeschäftsführer der ÖVP, darf im parlamentarischen U-Ausschuss die Unwahrheit über seine Rolle verbreiten (29.4.2008) und nichts passiert.


Van Staa gibt im Zeugenstand zu, „Schwein“ statt „Schweigen“ gesagt zu haben. Das sei eine Sprachschwäche von ihm. Diese trete mitunter „bei Leuten mit oberösterreichisch-bayerischer Dialektfärbung“ auf. Man sage dort auch ‚Schweinsteiger’, obwohl dieser eigentlich ‚Schweigensteiger’ heiße. Daraufhin hätte der Richter sofort einzustellen gehabt. Was er aber nicht getan hat.
(nachlesen)


Die Staatsanwaltschaft Innsbruck verzögert ohne ersichtliche Gründe die Einstellung des Strafverfahrens gegen mich wegen Täuschung und Beweismittelfälschung über den Termin der Landtagswahl hinaus.


Der (einzige) Zeuge der Anklage, der DAV-Funktionär Wucherpfennig aus Hildesheim, gibt vor Gericht an, seinerzeit von der ÖVP angerufen worden zu sein. Auch sei er von der ÖVP gebeten worden, von sich aus den ORF anzurufen und dort für van Staa auszusagen. Der ORF hat ihn dann in seinem Urlaubsort in Vorarlberg interviewt.










Der ORF Tirol macht brav mit bei der Verleumdung: Ein Bankräuber und ein Messerstecher und ein Kraftwerkskritiker und ein geistig abnormer Rechtsbrecher sind ein und dasselbe.


Die ÖVP spricht im ORF am 6.9.2007 auch von einem eindeutigen Gutachten aus Deutschland, das aber dem Gericht nie vorgelegt wird. Die Tiroler Tageszeitung spricht gar von der Existenz eines Films über die Veranstaltung in Vent, der aber dem Gericht nie zur Verfügung gestellt wird (TT, 10.7.2008).


Der Richter sagt im Urteil, auf dem Band „ist nun tatsächlich ein Wort zu hören, das - ob aufgrund schlampiger Ausdrucksweise, eines Versprechers oder willentlich geäußert ist naturgemäß anhand einer Tonaufnahme nicht überprüfbar – als ‚Schwein’ verstanden werden kann“, spricht aber nicht frei, sondern schuldig.


Obwohl das Urteil in erster Instanz nicht rechtskräftig ist, droht der zuständige Staatsanwalt ernstlich mit einer neuerlichen Anklage, weil der ursprüngliche Text „Hat Landeshauptmann van Staa den deutschen Ex-Außenminister als ‚Schwein’ bezeichnet?“ immer noch online ist (7.11.2008).


Statt des von mir als Wahrheitsbeweis beantragten Originalredemitschnittes, wie er seit Jahr und Tag auf dieser Webseite nachzuhören ist, legt der Richter in der Schlussverhandlung eine in der alles entscheidenden Passage grob gefälschte, d.h. geschnittene, d.h. manipulierte Version meines Beweismittels vor und fällt darauf hin seinen Schuldspruch. (nachlesen)


Auf unsere Anzeige hin wegen Täuschung und Beweismittelfälschung wurde mühsam ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter in Gang gebracht, das nun auch noch ausgerechnet jener Staatsanwalt leitet, aus dessen Ermittlungsakt das gefälschte Beweismittel gegen mich stammt. Dabei sind laut „Profil“ als mögliche Täter „im Visier: das Büro für Interne Angelegenheiten, U-Richterin, Oberstaatsanwaltschaft, Staatsanwalt, Richter.“ (Profil, 27.10.2008)




Jetzt schon die CD des Jahres!
Auf dieser CD, die das Beweismittel der Anklage darstellt, wurde mein echter, laut Sachverständigengutachten nicht manipulierter Redemitschnitt durch eine plump gefälschte, um ein Wort beschnittene Version ersetzt. Dieses eindeutig manipulierte Audiofile und nur dieses wurde vom Richter in der Verhandlung vorgespielt. Und darauf stützt sich auch die Verurteilung in der ersten Instanz.



Nein, das ist kein irgendwie politischer Prozess. Das ist ein rein politischer Prozess.
Fast möchte man ja sagen, es ist vielleicht weniger schlimm, von so einer Justiz schuldig als freigesprochen zu werden.



Zum Nachlesen: Das Urteil des LG Innsbruck(1,4 MB)

31.12.2008


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