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„Rechtskräftig und vollstreckbar“



„Diese Ausfertigung ist rechtskräftig und vollstreckbar“: Beglaubigung des Landesgerichts Innsbruck vom 28. April 2009


Allein die Einbringung des noch möglichen außerordentlichen Rekurses hätte die TIWAG aufgrund des hohen Streitwertes eine Pauschalgebühr von mehr als 15.498 Euro gekostet. Nachdem aber wie Wallnöfer in dieser Causa – mit vier Klagen und drei Berufungen - das Geld hinausgeworfen, nein, hinausgeschaufelt, nein, hinausgebaggert hat, wird ihn das noch am allerwenigsten vom Weiterprozessieren abgehalten haben.
Eher schon hat ihm jemand nach all den sinnlosen Prozessjahren, in denen die TIWAG nicht nur sämtliche Verfahren und Hunderttausende Euro, sondern jede Menge Reputation verloren hat, doch noch die komplette Aussichtslosigkeit auch nur auf einen Teilerfolg gegen mich klarmachen können.

Mir bleibt, der TIWAG, namentlich auch dem Aufsichtsratsvorsitzenden Ferdinand Eberle, der sich persönlich sehr für die Klage gegen mich verwendet hat, zu danken. Ohne aktives Mitwirken der jetzt so – wörtlich – kläglich Gescheiterten wäre es mir unmöglich gewesen, die CBL-Gaunereien der TIWAG bis ins letzte Tiroler Dorf bekannt zu machen.
Dank gebührt auch dem famosen Anwalt der TIWAG, Eckart Söllner, der in der Sache zwar kein goldenes Händchen hatte, mit ihr sich aber wenigstens ein ebensolches Näschen verdient hat.


Das Bild der TIWAG in der Öffentlichkeit



Collage: Christian

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28.4.2009



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