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Das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) hat das Beweismittel im „Schweinsager“-Prozess manipuliert

Die ganze Vorgeschichte, wie ich auf Basis eines von der Staatsanwaltschaft dem Gericht als Hauptbeweismittel gegen mich vorgelegten manipulierten Ton-„Dokuments“ in erster Instanz wegen übler Nachrede verurteilt worden bin, ist bekannt und nachzulesen: Schweine-Skandal weitet sich zum Justiz-Skandal aus. Die bisherigen höchst merkwürdigen Merkwürdigkeiten in diesem verfahrenen Verfahren (hier nachzulesen) werden von den neuesten freilich noch übertroffen.




Im gefälschten Audio-File fehlt das "Das".
Dieses „Das“ ist deswegen so wichtig, weil das von van Staa behauptete „Das Schweigen“ an dieser Stelle der Rede überhaupt keinen Sinn ergibt. Auf „Schweign“ kann man - mit sehr viel Phantasie und wenn man beide Ohren zudrückt – höchstens kommen, wenn das störende „Das“ herausgeschnipselt ist. Deswegen war diese Manipulation so notwendig.



Weiterungen im Justizskandal

„Wer es fassen kann, der fasse es!“ (Matthäus 19,12)


I    Das Beweismittel wird nicht geprüft

Ist es überhaupt denkbar, dass sowohl der anklagende Staatsanwalt als auch der (ver)urteilende Richter sich das alles entscheidende Audio-File vor der Gerichtsverhandlung gar nicht angehört haben? Es bleiben nur zwei Möglichkeiten:
1. Sie haben es sich angehört und den gefälschten Mitschnitt trotzdem und damit bewusst als Beweismittel vorgebracht.
2. Sie haben das (später zugegeben) manipulierte Belastungsmaterial niemals angehört und also ungeprüft gegen mich zum Einsatz gebracht.
Beides spricht nicht für die Qualität der österreichischen Justiz.

Staatsanwalt Wolfgang Pilz, von mir konkret dazu befragt, wörtlich: "I woaß nit, ob i mir des onghorcht hab. I hab a Anlage da, a bessere sogar. Ob i des iatz da eini ton hob, des woaß i nit.“ (7.11.2008)

Er weiß nicht, ob er sich „des onghorcht“, aber er hat vehement auf schuldig plädiert.


II    Die Justiz wird nicht von sich aus tätig

Obwohl mit dieser Tonbandmanipulation das Gericht getäuscht wurde und ein schwerer Verstoß gegen die Rechtspflege begangen wurde, hat der Richter keine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet. Und obwohl hier ohne jeden Zweifel das Delikt der Beweismittelfälschung nach § 293 des Strafgesetzbuches vorliegt, musste die Staatsanwaltschaft erst von uns dazu gezwungen werden, hier „gegen unbekannte Täter zum Nachteil des Markus Wilhelm“ tätig zu werden.




Oben: Der Track aus dem Original-Redemitschnitt (unverfälscht).
Unten: Das daraus hergestellte Band der Anklage (sozusagen das „Track-Schwein“ vom BIA).
Beim Beweismittel der Staatsanwaltschaft wurde nicht nur das „Das“ und der erste Teil des „Sch“ vom „Schwein“ herausgeschnitten (0,4 Sekunden; gelber Pfeil), sondern es wurden auch noch 0,03 Sekunden absolute Tonstille eingefügt (roter Pfeil).
Es waren also zumindest zwei Arbeitsschritte notwendig.


III    Die Oberstaatsanwaltschaft tritt den brisanten Fall an sich selbst ab

Da potenziell jeder als Täter in Frage kommt, der im Zuge der Ermittlungen irgendwann mit meinem Original-Redemitschnitt zu tun hatte, vom Polizeibeamten bis zum Richter, zählt natürlich auch die Staatsanwaltschaft Innsbruck selbst zum Kreise der Verdächtigen. Weil sie schwer gegen sich selbst ermitteln kann und wird, hätte sie von sich aus das Verfahren sofort an die Staatsanwaltschaft Salzburg oder Klagenfurt abtreten müssen. Auch hier musste Pilz erst gedrängt werden: Er fühle sich selbst „subjektiv nicht befangen“, meinte der objektiv befangene Staatsanwalt, „aber möglicherweise schaut’s in der Öffentlichkeit blöd aus“.
Um den Schein der Objektivität zu wahren, hat die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck das Ermittlungsverfahren 1 Ut 43/08z dann an die ihr ebenfalls unterstehende Staatsanwaltschaft Feldkirch übertragen. Damit alles in der Familie bleibt und ja nichts und schon ganz sicher nichts passieren kann. Eine Abtretung an Salzburg hingegen hätte nämlich die Zuständigkeit der Oberstaatsanwaltschaft Linz bedeutet, bei Klagenfurt wäre Graz die nächste Instanz gewesen.
„Möglicherweise“, würde ich sagen, schaut diese Trickserei „in der Öffentlichkeit“ erst recht „blöd aus“.


IV    Das BIA legt ein Geständnis ab

Die Staatsanwaltschaft ermittelt in dieser Sache nicht nur gegen sich selber (nicht), sondern beauftragt mit den Erhebungen auch noch ausgerechnet das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA), das selbst von allem Anfang an tief in diesen Fall verstrickt ist.

Aber weil es inzwischen sowohl bei Gericht wie bei der Staatsanwaltschaft unbestritten ist, dass jemand an dem Tondokument herumgeschnipselt hat, muss ein Ermittlungsergebnis her, mag es auch noch so absurd klingen: Die Manipulation geschah im Büro für Interne Angelegenheiten! Das BIA hat in einer internen Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft Feldkirch die Verantwortung dafür auf sich genommen. Genauer gesagt, der BIA-Mann Bernd Bachler, Codename „BIA 69“, der auch die ganzen Vorerhebungen im Herbst 2007 mit allen Einvernahmen (inkl. van Staas) durchgeführt hat. Aber, sagt der geständige BIA-Mann, nicht er habe das Beweismittel gefälscht, sondern sein Computerprogramm Nero habe das beim Kopieren des Audiofiles versehentlich und von alleine gemacht. Nebenbei sozusagen. Punktgenau und ohne hinzuschauen die entscheidenden vier Zehntelsekunden (das „Das“) aus einem 48 Sekunden langen Tondokument herausgelöscht und dann auch noch die Meldung „Brennvorgang erfolgreich abgeschlossen“ angezeigt.
Unglaublich intelligente Programme gibt es heute! Sapperlot!


V    Die Staatsanwaltschaft stellt ein

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch „frisst“ diese Erklärung des BIA und stellt postwendend die „Strafsache wegen Fälschung eines Beweismittels nach § 293 StGB gegen unbekannte Täter zum Nachteil des Markus Wilhelm“ ein.





In welchem Lande leben wir?
Nein, umgekehrt: Was hat dieses Land für eine Justiz?

Gegen das Fehlurteil in erster Instanz habe ich volle Berufung eingebracht. Es ist nicht rechtskräftig.


17.6.2009



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