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Neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Manipulation des "Schwein-Sager"- Mitschnitts
Bekanntlich hat die Staatsanwaltschaft ihre praktisch nicht vorhandenen Ermittlungen „gegen unbekannte Täter zum Nachteil des Markus Wilhelm“ flugs eingestellt, nachdem das BIA die Manipulation auf einen Kopierfehler seines Computerprogramms abgeschoben hatte.
Als ich kürzlich das Büro für Interne Angelegenheiten um Auskunft ersucht habe, aus welcher Quelle das vom BIA der Staatsanwalschaft übermittelte Tonbandfile (im Akt fälschlich als „Original vom Internet“ bezeichnet) ursprünglich stammt, ist mir vom BIA-Chef höchstpersönlich nachstehender Sachverhalt mitgeteilt worden:
„Uns wurde auf Nachfrage von ekoemedienberatung ein File zur Verfügung gestellt, welches - gemäß auch der betreffenden Niederschrift - als "vom Internet downgeloaded" gekennzeichnet worden ist. Dieses wurde unsererseits dann im Akt als "Original vom Internet" bezeichnet.“ (E-Mail vom 6.9.2009)
Exakt dieses - und nur dieses! - File „Original vom Internet“ wurde vom Richter in der Hauptverhandlung vom 17.10.2008 zweimal als Beweismittel zu Gehör gebracht.
Bei „ekoemedienberatung“ handelt es sich um jenes Schwazer Tonstudio, das im Auftrag der ÖVP ein Gutachten produziert hat, in dem ich verleumdet wurde, den Redemitschnitt manipuliert zu haben.
Die jetzt aufgetauchten neuen Verdachtsmomente haben die Staatsanwaltschaft zur Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens bewogen.
Richtig! Es stimmt ja doch, wie die TT am 6.9.2007 geschrieben hat:
Der „Schwein-Sager ist für van Staa manipuliert“ – worden! Ja, für ihn!
Die Vorgeschichte:
Als ich im September 2007 einen Mitschnitt von van Staas „Schwein-Sager“ 1:1 auf diese Internetseite stelle, bringt die Tiroler ÖVP die Staatsanwaltschaft Innsbruck dazu, ein Strafverfahren gegen mich einzuleiten.
Die zugehörige Sachverhaltsdarstellung der ÖVP, die es laut Geständnis des Hauptgeschäftsführers Hannes Rauch (im parlamentarischen U-Ausschuss am 29. April 2008) auch gegeben hat, fehlt bis heute im Strafakt.
Dafür findet sich in diesem Strafakt eine CD-ROM mit einer zu meinem Nachteil übel manipulierten Version der Aufnahme. Diese gefälschte Audiodatei hat der Staatsanwalt dem Gericht vorgelegt und hat das Gericht in der Hauptverhandlung am 17. Oktober 2008 gegen mich zum Einsatz gebracht.
Das Original von www.dietiwag.at (anklicken): Original-File
Die Fälschung, mit der Staatsanwalt und Richter gearbeitet haben (anklicken): Akt-File
Und der (einzige) Zeuge der Anklage, der von der ÖVP aufgebotene DAV-Funktionär Ludwig Wucherpfennig („die ÖVP hat mich angerufen und mich gebeten, auch den ORF zu informieren“) sagte vor Gericht nach Anhörung des gefälschten Bandes auch noch: „Ja, so war es.“
Daraufhin hat mich das Landesgericht Innsbruck (nicht rechtskräftig) wegen übler Nachrede schuldig gesprochen. Dass die Justiz mich mit einem manipulierten Beweismittel zur Strecke bringen wollte, hat medial hohe Wellen geschlagen (Profil, Report u.v.a. berichteten).
Die Bandfälscher-Bande
Rückblende: Sofort nachdem ich den Originalmitschnitt des „Schwein-Sagers“ auf dieser Seite online gestellt habe, hat die ÖVP hektisch jemanden gesucht, der bereit war, ihre vorgefasste Lüge, es handle sich dabei um „ein manipuliertes Tonband“, mit einem Gutachten zu bestätigen. Im Landesbediensteten Eckhart Köll, dort in der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit tätig, hat sie ihn zielsicher gefunden. Es ist bis heute nicht dementiert, dass er das erbetene Falschgutachten für die ÖVP an jenem Abend sogar im Tonstudio des Landhauses angefertigt hat! Am nächsten Morgen konnte ÖVP-Geschäftsführer Georg Keuschnigg, gestützt auf Kölls falsche Behauptungen, mich via ORF massiv verleumden:
O-Ton Keuschnigg, Radio Tirol aktuell, 6.9.2007
Ja, Keuschnigg, die gesamte Textpassage wurde „verfälscht bzw. manipuliert“. Aber nicht von uns! Ja, Keuschnigg, es wurden „ein oder zwei Worte herausgenommen“. Aber von der Gegenseite!
Der ÖVP-“Gutachter”*
Das erste „Gutachten“ der ÖVP, das selbst der BIA-Bericht unter Anführungszeichen setzt, stammt aus dem Tonstudio des Landhauses in Innsbruck und wurde vom Landesbediensteten Eckhart Köll noch am Abend nach der Veröffentlichung des „Schwein“-Sagers erstellt. Köll hat, wie er in der Einvernahme gesteht, von der ÖVP „bereits einige Aufträge“ erhalten. Er habe keine Nahebeziehung zur Volkspartei, sondern sei „lediglich seit ca. 15 Jahren Mitglied im Wirtschaftsbund“ der ÖVP. Auch bei seinen Referenzen steht die Tiroler Volkspartei ganz oben.
Köll ist alles eher als ein Akustikexperte, zu dem ihn die ÖVP macht. Er betreibt neben seinem Hauptberuf beim Land, in dem er van-Staa-Werbefilme dreht, eine Medienberatungsfirma und bietet sich als Spezialist für Internetseiten an, dessen eigene aber nicht einmal funktioniert (siehe „news“, siehe „references“).
Auf die Frage, welche Software er für sein „Gutachten“ verwendet habe, nennt er das Heimwerker-Programm „Adobe Audition 2.0“, das um 400 Euro legal überall und um 49 Euro bei Ebay zu haben ist.
Um feststellen zu können, ob aus meiner Aufnahme etwas herausgeschnitten worden sei, erklärt er dem BIA, müsste er „eine zweite Originalaufnahme“ haben, und wenn „man diese referenzmäßig übereinander legt“ könnte man dann feststellen, ob (m)eine kürzer ist.
Da das n im Wort Schwein ein kurzes ist, das Wort Schweigen aber ein langes n hat, dehnt er es für die ÖVP. Köll: „Wie man besonders bei der Verlangsamung der Stelle gut hören kann, handelt es sich eindeutig um ein lang ausklingendes ‚n’, was ein weiterer klarer Hinweis auf das Wort Schweigen ist.“ Damit wäre endlich in der Praxis belegt, dass etwas länger dauert, wenn man es langsamer abspielt. Köll behauptet auch „eine unerwartet lange Pause von mehr als einer Sekunde“ vor „Das Schwein“, weswegen „eine Manipulation nicht auszuschließen ist“. Auch diese Pause hat er von wirklichen 0,47 Sekunden auf über eine Sekunde gedehnt, damit er den gewünschten Schluss ziehen kann: „Hier kann ohne weiteres ein oder mehrere Wörter gelöscht worden sein.“
Dieser ganzen Stümperei setzt er in seinem „Gutachten über Tonfile Aussage DDr. Herwig van Staa“ noch eins drauf mit der tiefschürfenden Analyse, „dass eine Fälschung durch einen Imitator mit großer Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann“.
In der Einvernahme durch das BIA muss der schlechte Experten-Imitator dann (nachdem die ÖVP laut Manipulation!, Täuschung!, Beweismittelfälschung! geschrien hat) allerdings kleinlaut zugeben, eine Veränderung des Mitschnitts könne nicht mit Sicherheit angenommen werden.
Eckhart Köll selbst hingegen hat unseren Originalmitschnitt massiv verändert. Der ORF spricht gar von „Manipulation“: „Auf dem von der ÖVP vorgelegten Tonband, auf dem van Staa vom ‚Schweigen’ spricht, klinge das ‚G’ viel zu hart für den gewöhnlich nuschelnden Tiroler Landeschef.“ (Profil, 10.9.2007)
Das von van Staa gegen mich angestrengte Gerichtsverfahren wird’s weisen.
*) Auf dieser Seite erstmals veröffentlicht am 7. März 2008
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„Schnitt: Eckhart Köll“
Wenn van Staa nach der Vorgabe der ÖVP statt „Das Schwein!“ bloß „Schweign!“ gesagt haben durfte (Keuschnigg-Wording), dann musste das „das“ herausgeschnitten werden. Während Eckhart Köll mir in seinem „Gutachten“ über das Originalfile unterstellt, dass „hier ohne weiteres ein oder mehrere Wörter gelöscht worden sein kann“ (Köll-„Gutachten“-PDF), schnipselt möglicherweise er selber – so der Verdacht der Staatsanwaltschaft - frech das störende „das“ aus dem Tondokument und dreht das solcherart manipulierte Audiofile dem BIA als „vom Internet downgeloaded" an. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Aus welchem Grund, so fragt man sich, sollte der ÖVP-Gutachter dem selbst technisch gut ausgestatteten Büro für Interne Angelegenheiten mein für alle Interessierten zugängliches Originalfile aus dem Internet herunterladen.
„Schnitt: Eckhart Köll“: Nicht nur privat für die ÖVP sondern auch hauptberuflich schnipselt Köll im Landhaus, u.a. PR-Clips für van Staa, Platter und Co.
Auch wenn man freundlicher Weise annehmen möchte, dass das BIA das gefälschte File ohne Absicht als Beweismittel dem Gerichtsakt beigeschlossen hat, so wäre den Beamten doch vorzuwerfen, dass sie es in erschreckender Arglosigkeit getan haben. Sie hätten überprüfen müssen, ob das als „vom Internet downgeloaded" bezeichnete File das Original aus dem Internet ist oder eine miese Fälschung.
Auch der Staatsanwalt hätte sich, bevor er diese manipulierte Hörprobe dem Gericht als Beweismittel vorlegt, davon überzeugen müssen und unschwer können, dass sie nicht dem Original entspricht. Gleichermaßen hätte der Richter unbedingt – bevor er das Fake in der Hauptverhandlung zweimal als Beweisstück zu Gehör bringt – draufkommen müssen, dass er da einer womöglich strafbaren Täuschung nach § 108 bzw. Beweismittelfälschung nach § 293 StGB aufsitzt. Er, der mir mangelnde Sorgfaltspflicht vorwirft, hat zumindest seine eigene in gröbster Weise verletzt.
Übrigens: Die Berufungsverhandlung im eigentlichen „Schwein-Sager“-Prozess findet am 22. Oktober 2009 (Beginn: 9 Uhr 30) am Oberlandesgericht Innsbruck statt: Saal N 212 (2. Stock)
17.10.2009
Zum Nachlesen:
Alle bisher auf www.dietiwag.at erschienen Beiträge zur Causa Schwein-Sager (chronologisch):
Hat Landeshauptmann van Staa den deutschen Ex-Außenminister als „Schwein“ bezeichnet?
ÖVP und TT setzen Schlammschlacht fort
Ein bisschen Hintergrund zur „Schwein-Affäre“ van Staas
Warum der Staatsanwalt jetzt unbedingt Anklage erheben muss
„Es gibt leider kein Tonband!“
Der Schwein-Sager kommt vor Gericht! Hoffentlich.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat die Ermittlungen gegen Markus Wilhelm wegen Täuschung und Beweismittelfälschung eingestellte
Die unendliche „Schwein-Sager“-Saga vor Gericht
Leseschwäche des StA und Sprachschwäche des Staa (Prozessbericht)
Fortsetzung im "Sprachschwäche"-Prozess
Schweine-Skandal weitet sich zum Justiz-Skandal aus
Die zwanzig merkwürdigsten Merkwürdigkeiten
im höchst merkwürdigen „Schwein-Sager-Prozess“
Das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) hat das Beweismittel im „Schweinsager“-Prozess manipuliert
Kärnten ist überall. Justizalltag in Tirol
Im neuen „Profil“: Politjustiz am Beispiel „Schwein-Sager“-Prozess
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