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Warum kann sich LHStv. Steixner das alles leisten, was er sich leistet?

Weil der ORF über seine Sauereien nicht berichtet.
Warum berichtet der ORF über seine Sauereien nicht?
Weil der ORF-Chefredakteur beim Landeshauptmannstellvertreter zur Jagd eingeladen ist?
Es geht um den Verdacht des Vergehens gegen das Antikorruptionsgesetz. Dieser Tage ist eine diesbezügliche Sachverhaltsdarstellung eines erfahrenen Jägers bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingelangt.

Der ORF Tirol verletzt in einem fort seinen vom ORF-Gesetz auferlegten Programmauftrag zur „umfassenden Information der Allgemeinheit über alle wichtigen politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Fragen“.
Wer, wie etwa die TIWAG, zahlender Kooperationspartner des Landesstudios ist oder, wie Anton Steixner, gut Freund mit dem Chefredakteur, hat die „umfassende Information der Allgemeinheit“ durch den ORF nicht zu fürchten.

Hat der ORF Tirol, nur als Beispiel, 2009 über die riesigen Spekulationsverluste der TIWAG an der Strombörse berichtet? Nein, hat er nicht. Über die Cross-Border-Haftungen der TIWAG in der Höhe von zumindest 160 Millionen Dollar? Auch nicht. Über die selbst vom Landeshauptmann kritisierten irrwitzigen Steinkohleprojekte der TIWAG in Norddeutschland? Mit keinem Wort.
Über den ORF-TIWAG-Filz und darüber, wie tiwagdurchseucht das Landesstudio Tirol heute ist, ist einiges nachzulesen. Auch wie sich Chefredakteur Markus Sommersacher für die TIWAG ins Zeug geworfen (hier) und wie sich sein Nachfolger Christoph Sailer bei einer TIWAG-Party im Nachtklub eines Fünfsternehotels amüsiert hat (Tagebuch, 23.4.2009), ist gut dokumentiert.


Ein Landeshauptmannstellvertreter läuft zu bestechender Form auf

Hat der ORF Tirol darüber berichtet, wie Landesrat Steixner sich bei „Tirol-TV" von kritischer Berichterstattung freigekauft hat? Nein. Oder darüber, ob Steixner bezüglich dieses Deals den Landtag belogen hat (hier)? Mit keinem Wort. Oder darüber, dass Steixner seinem Gönner, dem schwerreichen Industriellen Richard Labek, 300.000 Euro aus „seinem“ Landeskulturfonds zugeschanzt hat (hier)? Genauso wenig, obwohl ich extra den Chefredakteur Christoph Sailer persönlich davon in Kenntnis gesetzt habe ...






... wohl wissend, dass Sailer jede Steixner-kritische Berichterstattung im ORF strikt unterbindet.


Es ist der 20. Jänner 2009, als an dieser Stelle die Käuflichkeit und Erpressbarkeit Steixners eindrücklich dokumentiert wird. Der Artikel kommt knapp vor 9 Uhr ins Netz. Und was tut Christoph Sailer im ORF? Er pfeift seine Redaktion, die bereits begonnen hat, für diese Steixner-Geschichte zu recherchieren, zurück, ruft auf der Stelle „den Toni“ an und versichert ihm, dass der ORF diese Sache von der tiwag.org nicht aufgreifen werde.
Warum? Weshalb? Wieso?


Die größte Steixnerei

Landeshauptmannstellvertreter Anton Steixner, Bauer am Schöberlhof in Mutters (Unterberg), ist Besitzer der Eigenjagd Karalm im hinteren Pinnistal (Gemeinde Neustift). Dorthin soll er im Mai dieses Jahres den Chefredakteur des ORF Tirol eingeladen haben, konkret auf den Abschuss eines Spielhahns. Eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck, getätigt von einem Jäger, schildert den Hergang:



Aus der Sachverhaltsdarstellung von N.N. (Name der Redaktion bekannt) an die Staatsanwaltschaft Innsbruck vom 6.11.2009

Die Karalm im Privatbesitz Anton Steixners (links: Foto talauswärts, rechts: Grenzen des Jagdreviers)


In der Zeitschrift des Tiroler Jägerverbandes hat Rudolf Wieser, der prominente Tiroler Anwalt und langjährige Landesjägermeister, auf die Unvereinbarkeit von Jagdeinladungen dieser Art mit dem neuen Antikorruptionsgesetz hingewiesen:

„Bei diesen Einladungen erfüllt derjenige, der einlädt, das Delikt der Bestechung und derjenige Amtsträger, der die Einladung annimmt, jenes der Geschenkannahme oder der Bestechlichkeit im engeren Sinne. Der Einladende kann mit bis zu einem halben Jahr Haft oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, der beschenkte Amtsträger mit einer Haftstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden.
Der Geldwertevorteil gilt mit dem Nachkommen der Einladung als angenommen, sohin unabhängig davon, ob der Pirschgang zum Blatt- oder Fehlschuss führte.“

„Jagd in Tirol“, Oktober 2008 (Rechtsecke)




Bleibt die Frage, ob der ORF über diesen Fall, über diesen tiefen Fall seines Chefredakteurs, berichten wird (dürfen).


18.11.2009




Standard, 19.11.2009


Korruptionsstaatsanwaltschaft Wien:
Wohlwollende Berichterstattung stellt kein Amtsgeschäft dar




APA OTS, 20.11.2009, 14:37


Weitere Reaktionen:



Standard, 26.11.2009



Österreich, 26.11.2009



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