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Wer hier die Rechtsbrecher sind:
TIWAG-Kritiker-Verfolger wegen Verdachts auf Vergewaltigung angezeigt


Ist TIWAG-Kritik schwerer Terrorismus? Muss der Verfassungsschutz eingreifen, wenn die CBL-Geschäfte der TIWAG in Zweifel gezogen werden? Welches Vergehen ist es, sich gegen die Atomstromgeschäfte der TIWAG oder gegen Pumpspeicherprojekte auszusprechen?
Akkurat der nunmehr angezeigte Leiter der Abteilung für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung in Tirol war es, der den TIWAG-Kritiker Wolfgang Retter durch die Kripo hat ausspionieren lassen.




Kleine Zeitung (Osttirol), 16.3.2008: Linke Seite groß als PDF bzw. rechte Seite groß als PDF


Tirol ist nicht nur - glücklicherweise - kein heiliges Land, sondern ein zutiefst verlogenes Land, wo ein Schützenobmann bei der Fronleichnamsprozession aufmarschieren und daneben ein Puff auf Rädern betreiben kann, ein Landeshauptmann gar nicht laut genug „Dem Land Tirol die Treue“ plärren und gleichzeitig das kostbarste Eigentum des Landes an US-Trusts verscherbeln kann und wo die Staatsanwaltschaft gegen einen oberfrommen Obersaubermann der Polizei wegen Vergewaltigung und mutmaßlicher geschlechtlicher Nötigung zu ermitteln hat.


Ein Mustertiroler

Der am 13. November 2009 vom Dienst suspendierte und kurzzeitig in Untersuchungshaft genommene Leiter der Abteilung für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung bei der Sicherheitsdirektion Tirol ist gleichzeitig Diakon im Wipptal, Landeskurat im Tiroler Kameradschaftsbund (zuständig für „Seelsorge, Glaubens- und ethische Fragen“) und „Mitglied des Bischöfliches Diözesangerichts“ (das über die Annullierung oder Auflösung von kirchlichen Ehen entscheidet).





Dieser sogar durch den Bischof geadelte Saubermann hat Anfang vorigen Jahres als verlängerter Arm der Politik dem österreichweit bekannten und hochgeschätzten Umweltaktivisten Prof. Dr. Wolfgang Retter die Kripo ins Haus geschickt. Was hat sein Engagement für die Natur mit Verfassungsfeindlichkeit zu tun? Ist ein TIWAG-Kritiker auch schon ein Terrorist?

Retter ist hochgefährlich für die TIWAG, ohne Frage. Sein umfangreiches Fachwissen und seine große Begabung als Vermittler sind eine scharfe Waffe, vor der sich die Bonzen zu recht fürchten. Aber reicht das aus, um sein Haus, seine Wohnung, sein Büro auszukundschaften? Darf ihm deswegen der Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung einen Kripobeamten auf den Hals hetzen?




Was hat Retters Tätigkeit mit „extremistischen und terroristischen Phänomenen, der Spionage, des internationalen Waffenhandels, des Handels mit Kernmaterial und der orgaisierten Kriminalität“ zu tun?

Wolfgang Retter hat nach diesem mehr als seltsamen Besuch eines Terrorismusbekämpfers eine Anfrage an den Leiter der Sicherheitsdirektion in Innsbruck gerichtet ...




... und von dessen Stellvertreter, dem zuständigen Leiter des
Landesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, nachstehende „Antwort“ erhalten:








Bange sein muss einem nicht vor Idealisten wie Wolfgang Retter, sondern vor solchen Helfershelfern der Politik, die als Staatsschützer auftreten, aber - wie die Aktenlage aussieht - gegen die elementarsten Grundrechte auf sexuelle Integrität und Selbstbestimmung (§ 201 StGB, § 202 StGB) verstoßen.
Es gilt die Unschuldsvermutung.


Zur Person Wolfgang Retter (Wikipedia)

Zur Erinnerung: Ein richtiger Tiroler


23.11.2009



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