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Ganz legale Rechtsbrüche

Die TIWAG erhält für das Mitmachen am schmutzigen Deal rund um die Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz 95,4 Millionen Dollar und geht dafür jede Menge Risken ein. Um ganze 6,38 Prozent vom Schätzwert der „Sellrain Silz Pump Storage Hydro-Electric Power Generating Facility” zu realisieren, läßt sie es sogar auf den Komplettverlust der beiden Kraftwerke Silz und Kühtai samt Finstertal- und Längentalspeicher mit allen Nebenanlagen ankommen. Und um ihren vergleichsweise winzigen Anteil am Gesamtgewinn, den ihr Hasardgeschäft anderswo abwirft, muß sie sich noch mit unserem Staat raufen. Sie muss jede Menge rechtlicher, steuerrechtlicher, verfassungsrechtlicher, ja sogar völkerrechtlicher Winkelzüge vollführen, um ihren Schandlohn dem berechtigten Zugriff der Republik Österreich zu entziehen. (Ja, und ein paar Prozesse anzetteln gegen den, der darauf hinweist.)

Das Land Tirol als Eigentümer der TIWAG betrügt hochoffiziell und höchstlegal unseren Staat um Abgaben in der Höhe von Hunderten Millionen Schilling - allein mit dem Sellrain-Silz-Vertrag. Vor unser aller Augen und den beiden zugedrückten des Finanzministers. Der Tiroler Finanzlandesrat, sinniger Weise zugleich Aufsichtsrats-Vorsitzender der TIWAG, unterschlägt hier offenbar auf legale Weise jene Gelder, die er bei den Finanzausgleichsverhandlungen dem Bund wieder herausreißen will. Wundert es jemanden, daß die öffentlichen Kassen leer sind? Wundert es einen, daß die Steuermoral der Privaten sinkt, wenn das Land selbst solche Gaunerstücke aufführt und so in aller Öffentlichkeit die öffentliche Hand die öffentliche Hand bescheißt?

Beispiele:
1. Am 21.12 2001 sind für den Kauf von Sellrain-Silz durch die vier US-amerikanischen Hydro Trusts 1.496.000.000 Dollar an die TIWAG geflossen. Dafür wären 20 Prozent Mehrwertsteuer an den österreichischen Staat abzuführen. Das wären 299 Millionen Dollar gewesen, das Dreifache von dem, was der TIWAG selbst verblieben ist. In der VAT-Regelung (value added tax = Mehrwertsteuer) im Geheimvertrag ist geregelt(§ 22), daß die TIWAG für diese Abgabe aufzukommen hat, falls der österreichische Staat sich doch noch auf die verfassungsmäßigen gleichen Rechte und Pflichten für alle besinnen sollte.

2. Um die Grundbucheintragungsgebühr zu umgehen, um die keiner von uns herumkommt, der eine Heuschupfe kauft, werden die Kraftwerke in diesen ominösen Vertragskunstwerken zu „Beweglichen Gütern“ umgelogen. Damit brauchen sie plötzlich, weil angeblich ja abbaubar, nicht mehr bücherlich erfaßt werden. Allein beim Deal Sellrain-Silz werden auf diese Weise dem österreichischen Staat 14,96 Millionen Dollar abgestohlen.

3. Für den Vertrag selbst müßte wie für jeden anderen Kauf- oder Mietvertrag nach dem österreichischen Gebührengesetz eine Vertragserrichtungsgebühr abgeführt werden. Sie betrüge zumindest 18 Prozent der von der Ausgangssumme auf ein Leasingjahr heruntergerechneten Leasingsumme, damit also im Steuerfall Sellrain-Silz 8,59 Millionen Dollar. Nach der Berechnung des Rechnungshofes wären es sogar 29,92 Millionen Dollar. Nun wurde aber, vermutlich aus dem Anlaß der ersten Cross-Border-Deals in Österreich, dieses Gesetz genau in diesem Punkt novelliert. Seitdem soll keine Vertragsgebühr mehr anfallen, wenn der Vertrag selbst im Ausland verwahrt wird und sich keine beglaubigte Abschrift in Österreich befindet.
Ein Wiener Advokat, der für genau jene US-Trusts tätig ist, die heute die wirtschaftlichen Eigentümer der Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz sind, hat dazu einmal ein bißchen aus dem Nähkästchen geplaudert: „Vor allem muß vermieden werden, daß Vertragsgebühren anfallen. Laut Gebührengesetz wären beim ‚lease and lease back’ für den Miet- und für den Untermietvertrag jeweils ein Prozent Rechtsgeschäftsgebühr zu entrichten. Für allfällige Besicherungen fallen jeweils weitere 0,6 Prozent an. Müssen diese Gebühren entrichtet werden, ist der Vorteil aus diesem Geschäft praktisch zur Gänze wieder weg. Die einzige legale Möglichkeit, das zu umgehen, besteht darin, die Vertragsdokumente im Ausland zu unterzeichnen und dort während der gesamten Vertragslaufzeit zu hinterlegen. Die Gebührenpflicht gilt nämlich nur für Vertragsurkunden, die sich in Österreich befinden.“ (RA Winfried Schwarz von der Kanzlei „Dorda Brugger & Jordis Rechtsanwälte GmbH“ in der Presse vom 27.9.2002) Das Gesetz wird so lange gebogen bis es bricht.
Voller Hohn und Spott für alle, denen dieser Auslands-Trick technisch oder moralisch nicht möglich ist, hat der Aufsichtsratsvorsitzende der TIWAG, Noch-Landesrat Ferdinand Eberle, am 22. März in seiner Rechtfertigungspressekonferenz gesagt, das Original des Österreichischen Staatsvertrages liege ja auch im Ausland.

4. Bekanntlich ist das erfolgte sogenannte „Verleasen“ der Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz auf 94 Jahre für die amerikanische Behörde eindeutig ein Verkauf (sale). Demnach müßte, wie für jeden Heuschupfenkauf auch, Grunderwerbsteuer bezahlt werden. Und zwar, wie es im Gesetz heißt, für Grund und Boden, das Gebäude sowie das Zubehör (miterworbenes Inventar). Und das nicht zu knapp: 3,5 Prozent, was im Falle des Verschepperns von Sellrain-Silz 52,36 Millionen Dollar ausmachen würde.

5. Die österreichische Zivilprozeßordnung (ZPO) bestimmt, daß der Gerichtsstand am Ort des unbeweglichen Gutes (der Immobilie also) sein muß. Wenn der Chairman of the Board, Mr. Eberle (demnächst vermutlich over board), in seiner unsäglichen Pressekonferenz behauptet, „der Gerichtsstandort ist kein amerikanischer“, lügt er oder hat den Vertrag, dem er 1. als TIWAG-Aufsichtsratsvorsitzender und 2. als Aktionärsvertreter (Land Tirol) zugestimmt hat, nicht gelesen oder derlesen. Bei allen Cross-Border-Leasing-Verträgen ist der vereinbarte Gerichtsstand New York.

6. Der Rechnungshof hat bei der Prüfung der vercrossborderten Innsbrucker Abwasseranlage festgestellt, daß es sich dabei um ein Geschäft handelt, bei dem die IKB „dem ausländischen Investor die Möglichkeit eröffnet, sich in den USA Steuervorteile zu verschaffen“. Damit unterliegt lt. Rechnungshof der Vorgang nach der „Deutschen Rechtslage, die mangels Judikatur in Österreich herangezogen wurde“, der Regelbesteuerung. Der einzige, der da ‚unterliegt’, ist der österreichische Steuerzahler, denn die Steuerbehörde drückt auch hier beide Augen so fest zu, daß es nur so knarrt. Der österreichische Staat als Komplize und wir alle die betrogenen Betrüger.

7. Der sogenannte Barwertvorteil, den die TIWAG für die Verramschung der Kraftwerke Achensee, Amlach, Brennerwerk, Heinfels, Imst, Kalserbach, Kirchbichl, Langkampfen, Leibnitzbach, Leiersbach, Schmirnbach, Sellrain-Silz, Sidanbach und Urgenbach sowie Teile des Stromnetzes bekommen hat, müßte in die Tarifkalkulation einbezogen werden und damit zu einer spürbaren Strompreissenkung führen. (In Deutschland laufen bereits Musterprozesse, um die Kommunen, die Barwertvorteile eingestreift haben, zu zwingen, diese Sondereinnahmen in Preisvorteilen weiterzugeben.) In Tirol ist dieses schmutzige Geld zum größten Teil beim politisch befohlenen Einstieg in die marode IKB verbraten worden. Der Geschädigte ist wieder der TIWAG-Kunde.

8. Vielfach haben die österreichischen Vercrossborderer, wie etwa die IKB beim Bau des Kanalnetzes und der Kläranlage, hohe staatliche Zuschüsse kassiert. Wenn sie genau diese vom Steuerzahler massiv geförderten Objekte jetzt verleasen=verkaufen, müßten diese Subventionen auf der Stelle an die Republik zurückbezahlt werden. Wieder nichts.

Lassen wir das also. Nicht weil die Liste zu Ende wäre, sondern weil sie zu lang würde. In irgendeinem österreichischen Gesetz steht, daß öffentliches Vermögen nicht ausländischem Recht unterworfen werden darf. Die TIWAG hat sich in ihren grotesken Geheimverträgen dem US-Law unterworfen. Österreichisches Recht sieht weiters zwingend vor, daß Amts- und Gerichtssprache Deutsch zu sein hat. Die TIWAG hat sich in ihrer blinden Gier auf Englisch verpflichten lassen. Und so weiter und so weiter. Von der von den US-amerikanischen Trusts diktierten und von ihren hiesigen Gehilfen untertänigst ins Werk gesetzten Umgehung des Landtages reden wir gar nicht.
Nein, reden wir ein anderes Mal.

30.3.2005


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