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Die TIWAG gegen dietiwag.at: Hauptverfahren hat begonnen

Die Tiroler Wasserkraft AG hat im März dieses Jahres beim Landesgericht vier Klagen gegen diese Internetseite eingebracht, je eine auf einstweilige Verfügung und auf Unterlassung gegen den Provider und gegen den Betreiber der Homepage. Nachdem die beiden Klagsbegehren auf einstweilige Verfügung noch vor dem Sommer entschieden wurden (s.u.), hat am 17. Oktober das erste der beiden Hauptverfahren begonnen: Streitwert: 500.000,-- Euro.

Die TIWAG begehrt nach wie vor die sofortige Unterlassung der Veröffentlichung geheimer Vertragsdokumente in Zusammenhang mit ihren dubiosen Cross-Border-Leasing-Geschäften auf der genannten Homepage. Für den Beklagten Markus Wilhelm kommt dies nicht in Frage. Also scheiterten die Vergleichsbemühungen von Richter Dr. Hannes Seiser.
Bekanntlich hat die TIWAG das Provisorialverfahren in dieser Sache – und mit dem selben Streitwert - bereits im Mai dieses Jahres verloren. Ihrem Antrag auf die "Erlassung einer einstweiligen Verfügung" war weder vom Landesgericht, noch vom Oberlandesgericht stattgegeben worden.
Obwohl die TIWAG sämtliche Kosten des bisherigen Verfahrens zu tragen hatte, macht sie ohne Genierer weiter. Mit einem neuen Schriftsatz der TIWAG-Rechtsanwälte Knoflach, Söllner, Kroker und Tonini wird sogar noch nachgelegt.
-> download einer maschinengelesenen Abschrift als PDF (10 Seiten, 400 kB).

Es geht offensichtlich vor allem darum, Kritik an ihrer verfehlten Unternehmenspolitik, wie sie auf www.dietiwag.at geübt wird, auszuschalten. Statt um die Information über die Cross-Border-Leasing-Deals der Tiwag auf der Homepage sollten sich die
Gerichte um die Inhalte der CBL-Verträge und deren Zustandekommen kümmern.
Dieser Teil der Geschichte wird im laufenden Verfahren eine große Rolle spielen. Die TIWAG hat Mitarbeiter der involvierten Banken Kommunalkredit AG und Citibank als Zeugen benannt, Markus Wilhelm hat die Einvernahme der unmittelbar Vertragsbeteiligten und politisch Hauptverantwortlichen Landeshauptmann DDr. Herwig van Staa und Landesrat Ferdinand Eberle beantragt. Dies wurde von Richter Dr. Seiser vorläufig abgelehnt.

Im Grundsatz geht es darum:
Ein Geschäft der Öffentlichen Hand kann nicht geheim sein.
Es ist inakzeptabel, daß die Tirolerinnen und Tiroler, die eigentlichen Besitzer der TIWAG, nicht erfahren dürfen, was mit vierzehn ihrer fünfzehn größten Kraftwerke gemacht worden ist.
Die betreffenden Transaktionen wären in dieser Form nie durchsetzbar gewesen, wenn die Vertragsinhalte bekannt gewesen wären. Deshalb auch die Umgehung des Landtages, die Desinformationen an die Presse und das völlige Mauern gegenüber Auskunft begehrenden Bürgern.

Besonders geglänzt hat beim ersten Prozeßtermin TIWAG-Vorstandsvorsitzender Dr. Bruno Wallnöfer. Wenn auch durch Abwesenheit.
Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

19.10.2005


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