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Schweine-Skandal weitet sich zum Justiz-Skandal aus

Unmittelbar nach der Verkündung des Schuldspruchs habe ich den Richter darauf aufmerksam gemacht, dass er in der Verhandlung beide Male eine gegenüber dem Original-„Schwein-Sager“ entscheidend verfälschte, geschnittene Version vorgespielt habe, in der bei „Das Schwein“ das „das“ fehle.

Ich hatte ja aufgrund der eindeutigen Beweislage bis zum Urteil mit einem klaren Freispruch gerechnet und daher keinen Grund, vorher gegen das Band des Richters zu protestieren. Sofort bei Schluss der Verhandlung begann es unter der Zuhörerschaft zu rumoren, nicht nur wegen des Urteils, das keine/r im Saal verstehen konnte, sondern auch wegen des gefaketen Audiofiles.


„Das“ hat uns noch gefehlt

Während meine Hauptzeugin, die van Staas „Schwein-Sager“ am 1. September 2007 im Sporthotel Vent selbst aufgenommen hatte, beim Richter und seinem Beisitzer Protest gegen den vorgespielten Mitschnitt einlegte, der nicht „der Original-Aufnahme und dem, was im Internet ist“, entsprochen habe, kamen schon immer mehr Leute im Saal auf mich zu und bezeugten von sich aus, dass auf dem Bandl, das der Richter gerade vorgespielt habe, zumindest das „das“ gefehlt habe.

Falls für jemanden noch strittig sein sollte, ob es „Schwein“ heißt oder „Schwei(g)n“ heißen könnte, ist der Artikel „das“ entscheidend. „Das Schwein“ kann geantwortet oder nicht geantwortet haben, aber niemand kann mit einem „Das Schweigen“ antworten oder nicht antworten, sondern höchstens mit „Schweigen“.


Wer hat „das“ getan?

Der Beisitzer hat gesagt, bei dem vorgespielten Ausschnitt handle es sich um das Audiofile der Staatsanwaltschaft. Es stellt sich die Frage, was bei der Staatsanwaltschaft vielleicht noch für gefälschte, zurechtgeschnittene, manipulierte Versionen von van Staas ursprünglichem „Schwein-Sager“ liegen und wer diese hergestellt hat. Und für wen.



Das gefälschte Beweismittel des Anklägers befindet sich auf dieser BIA-CD (bezeichnet mit 85700/S 24-BIA/07) und wurde von diesem Datenträger zweimal im Gerichtssaal abgespielt (Foto der CD vom 23.10.2008)


Im Folgenden ein paar Aussagen mir zum Teil persönlich völlig unbekannter Ohrenzeugen der Gerichtsverhandlung am 17. Oktober 2008:



Stimmen aus der Zuhörerschaft


Der „Schwein-Sager" wurde zwei Mal während der Verhandlung vorgespielt. Von einem mickrigen, schlechten CD-Player (Eine Schande für ein LG, meine ich, dass die kein besseres Equipment herbringen). Die Qualität war miserabel. Jedenfalls konnte ich bei dem Ausschnitt, der heute im Gerichtssaal vorgespielt wurde, keinen bestimmten Artikel hören. Ich konnte nur "Schwei(g)en" hören, nicht "DAS Schweigen", das "das" hat gefehlt. In dem Ausschnitt auf Wilhelms HP hört man eindeutig "DAS Schwein".

M., Ohrenzeuge der Verhandlung am 17. Oktober 2008 (Posting im ORF-Forum)


Der Publizist Markus Wilhelm ist also im Prozeß um den Schwein-Sager des ehemaligen LH Van Staa wegen übler Nachrede verurteilt worden, nicht rechtskräftig. An diesem Verhandlungstag am 17. Oktober 2008 sollte Markus Wilhelm den Wahrheitsbeweis erbringen, daß Van Staa den Exaußenminister Deutschlands, Joschka Fischer, als Schwein bezeichnet habe. Zwei Stunden lang wurden Zeugen befragt. Als einziger von ihnen hat Ludwig Wucherpfennig vom Deutschen Alpenverein auch im Gerichtsaal keine Beschimpfung gehört. Hauptbeweismittel war ein Tonmitschnitt der damaligen Rede Van Staas, welchen Wilhelms Lebensgefährtin aufgezeichnet hatte. (Der Vollständigkeit wegen sei hier noch erwähnt, daß sich Wilhelm nach Bekanntwerden dieses Tonmitschnittes dem Vorwurf stellen mußte, er habe die Aufnahme gefälscht, wobei aber der Sachverständige Robert Sattler im Auftrag des Innenministeriums zu dem Schluß kommt, diese Aufzeichnung sei nicht manipuliert worden. Die Aufnahme ist also ein Original.) Warum aber hat Ludwig Wucherpfennig im Gerichtssaal nicht "... das Schwein ..." gehört? Er konnte "... das Schwein ..." gar nicht hören und mit ihm konnte auch ich genau diese Passage nicht hören und ebensowenig alle anderen Anwesenden. Auch nicht Justitia. "... Das Schwein ..." wurde uns vom Richter nämlich gar nicht vorgespielt, sondern nur "... Schwein ...". Das "das" vor dem "Schwein" ist diesem Mitschnitt abhanden gekommen, und wir haben vor Gericht, weil es eben zu diesem Zeitpunkt keinem aufgefallen ist, ein zweites "Original" zu hören bekommen. Für die Dauer dieser Gerichtsverhandlung war also die Aufnahme ohne "das" die echte, obwohl sie tatsächlich die falsche ist. Ich und mit mir auch die Öffentlichkeit, Ludwig Wucherpfennig und die anderen Zeugen sowie Staatsanwalt und Richter haben eine manipulierte Aufnahme, ein falsches Beweismittel beurteit. Haben wir deswegen falsch geurteilt? Ist so ein großer Unterschied zwischen "... das Schwein ..." und "... Schwein ..." ? Wer beide Aufnahmen hört, wird bemerken, daß statt dem "das" eine verhältnismäßig lange Pause nach dem vorher Gesagten bleibt. Um also richtig urteilen zu können, muß man sich nicht nur die Passage "... das Schwein ..." oder eben "... das Schweigen ..." sondern auch den vorhergehenden und den nachfolgenden Satz im Zusammenhang anhören. In der Originalversion Nummer 1 macht eher die Bezeichnung Fischers als Borstentier Sinn: " ... hat er geantwortet und was hat er geantwortet? Das Schwein. Das sind die Realitäten. ...". In der Originalversion Nummer 2, der beim Gericht abgespielten, würde allerdings "Schweigen" statt "Schwein" Sinn machen: " ... hat er geantwortet und was hat er geantwortet? . . . – Schweigen! Das sind die Realitäten. ...". Keine Antwort! ... Schweigen! Aber leider ist dieses zweite Original das falsche, das manipulierte! Wurde Markus Wilhelm also aufgrund eines falschen Beweismittels verurteilt? Wie und warum gelangte der manipulierte Mitschnitt in das richterliche Abspielgerät und konnte so Gehör bei Justitia finden, die für das wahre Beweismittel taub bleiben mußte? Fragen, die geklärt werden sollten!

G., Ohrenzeuge der Verhandlung am 17. Oktober 2008 (Leserbrief, nicht gedruckt)


ich habe mich sowieso über die schlechte widergabe der audiodatei gewundert. 1. war es wegen der schlechten akustik sehr schlecht zu verstehen und 2 . habe ich das "das" vermisst" und es gab keine angaben seitens des richters, woher er den wiedergegebenen part bezogen hat!!!!

K., Ohrenzeuge der Verhandlung am 17. Oktober 2008 (Mail)


Ich war als Zuhörer am Freitag den 17.10.2008 beim Gerichtsprozess Dr. Van Staa gegen Markus Wilhelm am Landesgericht Innsbruck anwesend und habe folgende Wahrnehmung gemacht:

Die Qualität der Kopie, welche mit einem billigen CD-Player vor Gericht vorgespielt wurde war wesentlich schlechter und undeutlicher als das von Herrn Wilhelm veröffentlichte Original.

Der Artikel "das" vor dem Wort Schwein oder Schweigen war herausgelöscht worden.

Wortlaut: ....... was hat er geantwortet, das Schwein, (Schweigen) (veröffentl. Aufzeichng.)
........ was hat er geantwortet,...... Schwein, (Schweigen) (vor Gericht vorgespielt)

Hier ist der Artikel "das" sehr wesentlich und es führt bei dessen Fehlen unweigerlich zu Irritation.

Aufgrund dieses Ereignisses vor Gericht und dem darauffolgenden Schuldspruch gegen Herrn Wilhelm stellt sich für mich ernsthaft die Frage inwieweit man in unserem Land noch Vertrauen in die Justiz haben kann.

P., Ohrenzeuge der Verhandlung am 17. Oktober 2008 (Mail)


... kamen mir schon beim ersten vorspielen im gericht erste zweifel, denn ich dachte ... da höre ich nicht das wort schwein sondern fast schweigen ... und ohne das wort "das" schw..... auch beim zweiten Mal war ich unsicher... habe mich aber dann eher über die schlechte qualität des mitschnittes geärgert ...
habe es dann zu hause mindestens 10 mal wieder abgespielt, aber es war anders als im gericht.... oder ist das nur einbildung?

C., Ohrenzeuge der Verhandlung am 17. Oktober 2008 (Mail)


Der Mitschnitt des Redeausschnittes von van Staa, der bei der Gerichtsverhandlung am Freitag vorgespielt wurde, war für meine Ohren anders, als der Originalmitschnitt. Meiner Erinnerung nach sagte van Staa bei der Rede "... d a s Schwei..." während ich bei der Verhandlung "das" vermisste. Sind die beiden wirklich ident?

U., der Verhandlung am 17. Oktober 2008 (Mail)


es stimmt tatsaechlich, dass bei der Wiedergabe der Tonaufzeichnung, welche am Gericht vorgespielt worden ist diese anders geklungen hat als jene Originalaufnahme aus dem Internet. Bei dem Tontraeger am Gericht war das "Schwein" offensichtlich manipuliert.
Schlecht manipuliert, sonst kann sie nicht so danebenklingen.

T., Ohrenzeuge der Verhandlung am 17. Oktober 2008 (Posting auf www.dietiwag.org)


Den Freitag 17.10.08 werde ich in meinem Leben nicht so schnell vergessen. Eigentlich bin ich froh an diesem Tag dabei gewesen zu sein, in Innsbruck, am Landesgericht, um unsere unabhängige Justiz live bei der Arbeit zu erleben:
Einen Richter den die Aussagen der geladenen Zeugen nicht besonders zu interessieren schienen (er hatte sein Urteil im Nachhinein betrachtet anscheinend schon gefällt).
Ein Staatsanwalt der in seinem weinerlichen Plädoyer noch selbstgefällig und gleichzeitig arrogant wirkte.

Und dann noch das mit dem „das“ im Mitschnitt des Schweinsagers des Altlandehauptmannes. Nach der für uns „hammermäßigen“ Urteilsverkündung sind wir sofort zu Markus Wilhelm und haben ihm unsere Wahrnehmung mitgeteilt, wie übrigens etliche andere auch.
Er hat dann beim Richter sofort interveniert.
Beim erstenmal Vorspielen war das „das“ schon nicht zu hören, oder doch? Man glaubt den eigenen Sinnen nicht, weil nicht sein kann was nicht sein kann. Wir sind ja alle brav abgerichtet und halbwegs auf Kurs.
Aber beim zweitenmal Abspielen waren wir uns sicher, wir waren zu zweit in Innsbruck, dass das nicht das „Bandl“ ist, das wir kennen und schon oft gehört haben.
Das „das“ war wirklich weg.
Mein ohnehin nicht sehr großer Glaube an den österreichischen Rechtsstaat hat an diesem Nachmittag den so genannten Todesstoß erhalten.

A., Ohrenzeuge der Verhandlung am 17. Oktober 2008 (Mail)


Bei Ihrer letzten Gerichtsverhandlung in der Sache Van Staa " Schweinsager" war ich auch als Zuschauer anwesend.
Möchte dazu gerne sagen, daß ich beim 1. Abspielen der CD das Wort "das" nicht gehört habe und es auf eine Unkonzentriertheit meinerseits zurückgeführt habe.
Da ich es bei der 2. Abspielung trotz höchster Konzentration u. Aufmerksamkeit wieder nicht hörte, obwohl ich schon seit 40 Jahren mit Tonwiedergabe beruflich zu tun habe, zweifelte ich schon an meinem Gehör und schob die Schuld auf die total miserable Qualität dieses Billigstgerätes.
Unverzüglich ging ich nach der Verhandlung in mein Büro um mir noch einmal die Passage im Internet anzuhören.
Zweifelsfrei konnte man den Wortlaut "das" Schwein hören. Konnte mir dies alles nicht mehr erklären, bis ich gestern abend im Internet die Stellungnahme bzw. den Bericht über die manipulierte Aufnahme las.
Da wurde mir klar, daß ich mich doch nicht getäuscht hatte.

St., Ohrenzeuge der Verhandlung am 17. Oktober 2008 (Mail)





„Das“ ist der Justizskandal

Die Erhebungen im Ermittlungsverfahren gegen mich im Herbst 2007 hat das Büro für Interne Angelegenheiten in Wien (BIA) geführt. Dessen Abschlussbericht vom 27. Dezember 2007 an die Untersuchungsrichterin Gabriele Smith-Lukasser beim LG Innsbruck beigeschlossen war dann auch eine CD mit dem vermuteten „Corpus Delicti“, dem Original-„Schwein-Sager“ van Staas, wie er sich seit Jahr und Tag (5.9.2007) auf dieser Webseite befindet.





Letzte Seite des BIA-Berichts (GZ: 85.700/S 24-BIA/07; Seite 281) an die Untersuchungsrichterin am LG Innsbruck: Laut dem BIA-Ermittler „BIA 69“, das ist Abteilungsinspektor Bernd Bachler, handelt es sich dabei um „eine Kopie des auf der Internetseite ‚dietiwag.org’ eingestellt gewesenen Files mit einem angeblichen Ausschnitt aus der Rede des Tiroler Landeshauptmannes DDr. Van Staa vom 01.09.2007.
Track 1 ist das Original des eingestellt gewesenen Files“.

Ab jetzt wird’s krimininell. Wer immer auch – irgendwo und irgendwann in der langen Zeit und auf dem langen Wege vom Herunterkopieren meines Mitschnitts von der Internetseite im Büro für Interne Angelegenheiten über die Untersuchungsrichterabteilung beim Landesgericht und die Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck bis hin zum Richtertisch - das im Prozess vorgelegte File manipuliert hat, das Hauptbeweismittel der Anklage ist gefälscht!

Klar: Auf der Homepage ist nach wie vor der Originalmitschnitt. Aber vor Gericht gilt natürlich nicht ein Tondokument irgendwo im Internet, sondern das im Akt befindliche „Beweisstück“. Aber das beweist heute nur mehr, wie weit der politische Gegner zu gehen bereit ist!

Hier der Original“Schwein-Sager“ van Staas aus seiner Rede in Vent am 1.9.2007, wie er seit 5.9.2007 auf dieser Webseite abrufbar ist, vom beeideten Sachverständigen in zwei Expertisen als „nicht manipuliert“ erkannt.

Original-File

Und hier die von wem immer manipulierte und mir vom Gericht unterschobene brutal manipulierte Version davon, die Richter Peter Friedrich gestern (21. Oktober 2008) nachmittag herausgerückt hat.

Akt-File

Da bekommt Tonband-„Ausschnitt“ plötzlich einen neuen Sinn!

Gegen mich hat die Staatsanwaltschaft zehn Monate lang wegen „Täuschung“ (§ 108 StGB) und „Fälschung eines Beweismittels“ (§ 293 Abs. 1), nämlich Manipulation des Redemitschnitts, ermittelt, um dann ihrer Anklage gegen mich wegen übler Nachrede ein von der Gegenseite gefälschtes Beweismittel zugrunde zu legen!

Mir hat der Richter „mangelnde Sorgfalt“ vorgeworfen und sein Fehlurteil sogar damit begründet. Und dann lassen Staatsanwalt und Richter selbst jede Sorgfalt vermissen, wenn es um ihr Hauptbeweismittel gegen mich geht.

Hier die Grafik von meinem Original und von der Fälschung auf der BIA-CD:




Das Original von www.dietiwag.at (anklicken):




Die Fälschung - von der Anklagebehörde eingebracht (anklicken):



Ich hätte den Wahrheitsbeweis nicht erbracht, urteilte der Richter auf Basis des unwahren Beweismittels der Staatsanwaltschaft.
Fürwahr eine Sternstunde der österreichischen Justiz.
Eine Abendsternstunde freilich.


„Das“ ist wichtig

„... und was hat er Ihnen geantwortet?“ Ein „Schweigen“ als mögliche Antwort darauf gibt nur Sinn ohne den Artikel „das“. „Was hat er Ihnen geantwortet? Das Schweigen.“ ist nicht einmal dem unbeholfenen Redner van Staa zu unterstellen. Um die „Schweigen“-Version der ÖVP, die übrigens erst zwei Tage nach der Veröffentlichung des „Schwein-Sagers“ erfunden wurde, ein bisschen glaubwürdiger zu machen, musste eben das „das“ herausgeschnipselt werden. Und „das“ hat jemand gemacht.


Der Richter wird jetzt wohl unverzüglich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Täuschung und Fälschung eines Beweismittels gegen unbekannt machen müssen.

22.10.2008




Kronenzeitung, 23.10.2008




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