spacer
home


die andere seite der   home

akut | tagebuch | forum | archiv | kontakt


RSS Feed | auf twitter folgen news auf twitter folgen
 
 

„SCHWEIN-SAGER“
N e u v e r h a n d l u n g


Das Oberlandesgericht Innsbruck hat meine erstinstanzliche Verurteilung wegen angeblicher „übler Nachrede“ vor kurzem aufgehoben und die Strafsache an das Landesgericht zurückverwiesen.





Zwölf Beweise dafür, dass van Staa in seiner Venter Rede
„Schwein“ gesagt hat und nicht „Schweigen“


1. Der beeidete technische Gutachter der Ermittlungsbehörde BIA (Prof. Robert Sattler, OÖ) hat festgestellt, dass die Tonaufnahme nicht manipuliert ist.

2. Alle, die vorher laut „Manipulation“ geschrieen haben (ÖVP, TT, Staatsanwalt usw.) bezeugen damit, dass auch Sie auf der nicht manipulierten Aufnahme „Schwein“ hören.

3. Als das Büro für Interne Angelegenheiten van Staa die Originalaufnahme vorspielt, sagt er: „Das habe ich nie gesagt.“ Damit bestätigt er nachdrücklich, dass auch er sich selbst „Schwein“ sagen hört.

4. „Das Schweigen!“ ergibt - auf „Was hat er geantwortet?“ folgend - satzsemantisch keinen Sinn. Das weiß auch der Redner selbst und hat daher zuerst behauptet, da seien Wörter vor dem „das“ herausgeschnitten worden. Was gutachterlich widerlegt ist.

5. Weil an dieser Stelle höchstens „Schweigen!“ allein einen Sinn ergeben würde, wurde von den Ermittlungsbehörden ein manipuliertes Band ohne das „das“ angefertigt und vom Staatsanwalt als Beweismittel gegen mich bei Gericht eingebracht.

6. Die Passage ist rhetorisch aufgebaut. Das Wort „Schweigen“ (ohne Artikel!) hätte - nach einer Kunstpause - als Pointe auf die aufgeworfene Frage genüsslich zelebriert werden müssen.
(Und nicht so: „…was hatergeantwortetdasSchwein.“)

7. Der technische Sachverständige Sattler hat in seiner Analyse festgestellt, dass auf dem Band ohne jeden Zweifel „das Schwein“ zu hören ist. (Ohne Hinweis durch das BIA kommt Sattler gar nicht auf die Idee, dass es „Schweigen“ heißen könnte!)

8. Selbst in der Verurteilung gesteht der Erstrichter Peter Friedrich zu, „auf dem Tonbandmitschnitt … ist nun tatsächlich ein Wort zu hören, das - ob aufgrund schlampiger Ausdrucksweise, eines Versprechers oder willentlich geäußert ist naturgemäß anhand einer Tonaufnahme nicht überprüfbar - als ‚Schwein‘ verstanden werden kann“.

9. Sogar van Staas Unterstützer Max Siller (Universität Innsbruck) hat bestätigt, dass es in dem Tonbandmitschnitt „tatsächlich ‚Schwein‘ heißt“, meint aber, dass van Staa „Schweig(e)n" hätte sagen wollen.

10. Auch van Staa selbst hat in seiner Einvernahme bei Gericht eingeräumt, möglicherweise aufgrund seiner „bairisch-oberösterreichischen Sprachschwäche“ „Schwein“ statt „Schweig(e)n“ gesagt zu haben.

11. Der technische Gutachter Sattler hat freilich eindeutig nachgewiesen, dass „kein Anteil ‚g‘ festzustellen“ ist in van Staas „Schwein“.

12. Laut dem Gutachten des Sprachwissenschaftlers Prof. Franz Dotter (Universität Klagenfurt) entspricht das „ei“ im alles entscheidenden Wort ganz eindeutig dem „ei“ in „Schwein“ und nicht dem „ei“ in „Schweig(e)n“. Das heißt, van Staa hat das "g" auch nicht verschluckt. Er hat „Schwein“ gesagt und wollte auch gar nie etwas anderes sagen.


Hörproben

Van Staas Venter Rede (10-Minuten-Ausschnitt).

Die angeklagte Passage (47 Sekunden)

Das von der Staatsanwaltschaft vorgelegte manipulierte Band

Vergleich „(Ver-)Schweigen“ bei van Staa und „Schwein“ bei van Staa


Laut van Staa gibt es aber „leider kein Tonband“:







"Im Zentrum" (ORF), 17.2.2008
Fernseher einschalten:
zweimal klicken (Internet Explorer) – einmal klicken (alle anderen Browser) !



          DRUCKEN       WEITERSAGEN       
     

 

Alle Akut-Artikel

startseite | inhaltsverzeichnis | impressum