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Fall Stams: Die TIWAG legt der Staatsanwaltschaft falsche Beweise vor
Im Jahre 2006 hat der damalige Tiroler Landeshauptmann van Staa die TIWAG beauftragt, für seinen Freund Abt German Erd vom Stift Stams gratis Planung und Bauleitung für ein Kraftwerk am Stamserbach zu übernehmen. Nach Aufdecken der Betrugssache auf dieser Internetseite (2008) und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft (2009) ist dieses Verfahren kürzlich letztinstanzlich eingestellt worden, weil die TIWAG sich dort mit falschen Aussagen und Belegen herausreden konnte.
Fakt ist, dass van Staa seinem Freund und Beichtvater die gewünschte kostenlose Unterstützung der TIWAG zugesagt und Bruno Wallnöfer mit der Ausführung beauftragt hat. Dies hat mir Abt German Erd am 30. April 2008 in seinem Büro im Meinhardinum in Stams selbst erzählt. Zeuge des knapp einstündigen Gesprächs war und ist der Projektleiter der TIWAG Dipl.-Ing. Wolfgang Stroppa.
Nach Erscheinen meines Artikels am 5. Mai 2008 hat Wallnöfer dies natürlich in Abrede gestellt und der Tiroler Tageszeitung zwecks Irreführung zwei Rechnungen in der Gesamthöhe von 66.000 Euro über die Aufstellung einer Trafostation in Stams vorgelegt, welche mit Planung und Bauführung des Kraftwerks am Stamserbach rein gar nichts zu tun haben. Der Abt selbst stammelte etwas von „seine Ausagen seien von Wilhelm teilweise falsch dargestellt worden“.
Ich habe den frommen Gottesmann darauf hin in einem Mail an das achte Gebot erinnert:
Mail an Abt German Erd, dessen Inhalt er durch Nichtbeantwortung nochmals bestätigt hat
Wie mir ein Mitglied des TIWAG-Aufsichtrates zuflüstern ließ, war im Vorstand jetzt Feuer am Dach, denn das Bekanntwerden dieser Gratisarbeiten würde „strafrechtliche Folgen“ für van Staa und Wallnöfer haben. Also entschied man sich im Juli 2008, zum Schein eine Abrechnung an das Stift Stams zu senden, wobei man dieser aber hintenherum versicherte, dass sie die fällig gestellten 420.000 Euro trotzdem nicht zu bezahlen hätte. Man werde, so war ausgemacht, den Betrag nach einiger Zeit als uneinbringlich verbuchen.
In dieser pauschalierten und ohnehin bereits abgerundeten Summe sind übrigens jede Menge Fremdleistungen der von der TIWAG-Bauleitung beauftragten Unternehmen enthalten, also Ausgaben, welche von der TIWAG für das Stift 2006-2008 vorgestreckt worden sind.
Im Jänner 2009, als - wie ausgemacht - immer noch kein Euro bezahlt war, sandte die TIWAG nachstehendes Pseudo-Mahnschreiben (Mahnspesen: 7,62 Euro) an die „Firma E-Werk Stift Stams GmbH“:
Von bereits bezahlten 66.000 Euro ist hier naturgemäß keine Rede, weil diese ja ohne Bezug zum Kraftwerksprojekt waren, das die TIWAG als Generalunternehmer für das Stift realisiert hat.
Weil in diesem mutmaßlichen Betrugsfall nichts weiterging, habe ich im April 2009 die Staatsanwaltschaft Innsbruck über die Sache informiert.
Um es kurz zu machen:
Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren (ohne mich als Zeugen zu befragen) eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft hat meinen Antrag auf Akteneinsicht abgewiesen.
Die Staatsanwaltschaft hat meinen Antrag, mich als geschädigter TIWAG-Miteigentümer dem Verfahren als Privatbeteiligter anzuschließen, abgewiesen.
Das Landesgericht hat meine Einsprüche gegen diese Entscheidung zurückgewiesen.
Die Staatsanwaltschaft hat meinen Antrag auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens abgelehnt.
Das Landesgericht hat meinen Einspruch gegen diese Entscheidung im März 2010 in letzter Instanz zurückgewiesen: „Gegen diesen Beschluss ist ein Rechtsmittel nicht zulässig."
Im Detail alles nachzulesen unten.
Warum unternimmt die Staatsanwaltschaft nichts?
Aus dem Stift Stams höre ich, dass nach der Mahnung im Vorjahr und aufgrund der damals laufenden Ermittlungen 100.000 Euro bezahlt wurden. Nicht mehr und nicht weniger. Noch offen sind bis heute also 320.000 Euro.
Die TIWAG hat, mutmaßlich unter Vorlage falscher Rechnungen, der Staatsanwaltschaft vorgegaukelt, dass „die E-Werk seit dem 24.5.2007 nachweislich in insgesamt 6 Teilzahlungen für die von der TIWAG ausgeführten Arbeiten € 223.756,-- bereits bezahlt“ habe. Die TIWAG-Führung hat somit die Staatsanwaltschaft getäuscht!
Am 24.5.2007 war die Rechnung vom 23.7.2008 (lautend auf 420.000 Euro) logischwerweise noch gar nicht ausgestellt, also könnte eine Teilzahlung auch nicht von dieser Summe abgezogen werden. Das heißt, die TIWAG hat demnach die Staatsanwaltschaft mit falschen Beweismitteln hineingelegt. Und die Staatsanwaltschaft hat sich, wie es aussieht, gerne hineinlegen lassen. Trotz der von mir in den Schriftsätzen nachgelieferten Fakten.
Nocheinmal: Die „E-Werk Stift Stams GesmbH“ (Geschäftsführer: Abt German Erd) hat bis zum heutigen Tage von den fälligen 420.007,62 Euro (inkl. Mahngebühr) nicht mehr als 100.000 Euro bezahlt. Die offene Forderung der TIWAG beträgt daher 320.007,62 Euro und nicht angebliche 196,251,62 (die ohnedies auch nicht bezahlt werden sollen).
Es stellen sich die Fragen:
1) Hat die TIWAG die Staaatsanwaltschaft bewusst belogen? Es gilt die Unschuldsvermutung.
2) Hat sich die Staatsanwaltschaft das bewusst gefallen lassen, weil es sich bei den Verdächtigen einerseits um van Staa und andererseits um die TIWAG bzw. ihre Führung handelt? Es gilt die Unschuldsvermutung.
3) Wird die Staatsanwaltschaft jetzt wegen des Verdachts falscher Zeugenaussage gegen Wallnöfer und Co. ermitteln?
Die Vorgeschichte(n):
LH van Staa schädigt TIWAG um weitere 200.000 Euro
Betrug? Amtsmissbrauch? Verbotene Intervention?
Der „Fall TIWAG / Stift Stams“ schreit nach dem Staatsanwalt.
6.4.2010
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