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BIA-Fälschung: Staatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren ein
Computer als Täter entlarvt
Die Vorgeschichte ist hinreichend bekannt und in allen Details hier nachzulesen.
Das seinerzeitige Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) hat im Dezember 2007 seinem Ermittlungsbericht für die Staatsanwaltschaft Innsbruck ein an der entscheidenden Stelle entscheidend verändertes Tondokument auf einer CD beigelegt und dieses auch noch dezidiert als „das Original des eingestellt gewesenen Files“ (gemeint: auf dietiwag.org) bezeichnet.
Der Staatsanwalt hat darauf hin dieses an der entscheidenden Stelle entscheidend veränderte Tondokument im Juli 2008 - entweder wissentlich (trotz Überprüfung) oder unwissenlich (ohne es überhaupt angehört zu haben) - dem Landesgericht Innsbruck als Beweismittel vorgelegt, worauf der Richter das an der alles entscheidenden Stelle ganz entscheidend veränderte Tondokument - entweder wissentlich (nach Anhörung) oder unwissentlich (ohne es geprüft zu haben) - im Prozess gegen mich im Oktober 2008 als „Beweismittel“ zum Einsatz gebracht hat.
Er hat es dort dem Kronzeugen des öffentlichen Anklägers, dem Vizepräsidenten des Deutschen Alpenvereins, Ludwig Wucherpfennig, vorgespielt, der nach Anhörung des in der entscheidenden Passage entscheidend manipulierten Tondokuments (falsch) ausgesagt hat: „Ja, so war es!“
Daraufhin bin ich von eben diesem Richter wegen übler Nachrede verurteilt worden. Obwohl sofort klar war, dass das Beweismittel gefälscht war, war die Staatsanwaltschaft Innsbruck erst auf starken Druck hin zu bewegen, überhaupt so etwas wie Ermittlungen gegen unbekannte Täter einzuleiten. Nachdem sie schließlich auch noch überzeugt werden konnte, dass sie ja selbst potenziell in die Sache verstrickt war, hat sie das Verfahren gegen vorerst unbekannte Täter an die Staatsanwaltschaft Feldkirch abgetreten, die freilich ein und derselben Oberstaatsanwaltschaft in Innsbruck unterstellt (und berichtspflichtig) ist.
Sachverständigengutachten: Niemand ist schuld
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat Anfang 2010 einen Gutachter bestellt mit dem Auftrag zu überprüfen, ob „der vom Büro für interne Angelegenheiten des Bundesministeriums für Inneres in den Berichten vom 14.5.2009 und 16.10.2009 als Ursache für die Verstümmelung der Tondatei genannte technische Fehler beim Konvertieren der ursprünglich auf dem USB-Speichermedium vorhandenen mp3-Tondatei in ein auf einem herkömmlichen CD-Gerät abspielbares Dateiformat (‚Wave‘) und anschließendem Brennen mit dem Programm ‚Nero Express‘ nachvollziehbar ist“.
Um es kurz und - in Anbetracht der vorausgegangenen Verrenkungen – relativ schmerzfrei zu machen: Der Sachverständige stellt fest, dass auf dem Computer des zuständig gewesenen BIA-Beamten (und nur auf diesem!) das Original-„Schwein-Sager“-File durch Kopieren auf eine CD so manipuliert wird, dass regelmäßig das „das“ vor dem „Schwein“ herausgeschnitten wird. Die Software „Nero“, wie bis dahin vermutet, soll allerdings daran nicht schuld sein:
Trotz offenbar beträchtlichen Aufwandes ist es dem Sachverständigen nicht gelungen, den Täter namhaft oder gar dingfest zu machen.
Die Fehlerursache ist für den Sachverständigen klar und unklar zugleich:
Er kann nichts ausschließen und schlägt von sich aus der Staatsanwaltschaft „weitergehende Analysen“ vor:
Meinen Antrag, das Gutachten im Sinne des Sachverständigen zu ergänzen und zu eruieren, wer hier vielleicht welche Programme "eingebettet" haben könnte, ist von der Staatsanwaltschaft Feldkirch abgelehnt worden.
Stattdessen hat sie das Ermittlungsverfahren - wohl nach Rücksprache mit der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck - jetzt eingestellt.
Wie ein verstümmeltes Dokument, ohne dass es den ermittelnden Polizisten des BIA und dem Anklage erhebenden Staatsanwalt und dem Urteil sprechenden Richter aufgefallen wäre, zum prozessrelevanten Beweismittel werden konnte, ist erst gar nicht geprüft worden.
Zur Erinnerung:
Der Originalmitschnitt von dietiwag.org: Original-File
Die Fälschung, mit der Staatsanwalt und Richter gearbeitet haben: Akt-File
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„Schwein-Sager“Prozess
Im „Schwein-Sager“-Verfahren selbst, das nun bald ins vierte Jahr geht, hat nach der Berufung der Staatsanwaltschaft gegen meinen Freispruch noch das Oberlandesgericht Innsbruck zu entscheiden.
Hilfreich könnte dabei sein, dass auch dieser Sachverständige der Staatsanwaltschaft (der dritte Gutachter insgesamt) in seinem Befund gleich am Anfang eindeutig von "das Schwein" und nicht von "das Schweigen" (ÖVP-Ausrede) spricht:
Das Gutachten von K. Judmann
28.6.2010
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