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Der Fall Partl: Politik + Medien + Klinik + Justiz = Freispruch

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat heute – wie von ihr fast nicht anders zu erwarten - die Ermittlungen gegen Alois Partl wegen des Verdachts der „Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung“ eingestellt. Die von ihm aufgebotene Verteidigungsformation, eine rustikale Viererkette aus Politik, Medien, Klinik und Justiz, hat die Räume so eng gemacht, dass es für die Gerechtigkeit kein Durchkommen gab: Damit hat der Tiroler Filz wieder einmal über das Gesetz gesiegt.

Mithilfe einer eilends eingeholten, äußerst fragwürdigen „ärztlichen Bestätigung“, die ihm unbegrenzten Erinnerungsverlust vor und nach seinem Alk-Unfall bescheinigt, springt er dem Staatsanwalt von der Schaufel. Obwohl die massive Verleumdung Hunderter Parkgaragenbenützer und die vollzogene mutmaßliche Vortäuschung einer an ihm gar nicht begangenen Straftat aktenkundig sind.
Die Zurücklegung der Anzeige ist ohne die dringend gebotene Einholung eines psychiatrischen Gutachtens erfolgt.


Amnesie-Amnestie

Alois Partl hatte in Interviews mit der Tiroler Tageszeitung und dem ORF Tirol gesagt, dass er sich noch genau an die erste Stufe des Abganges zur Tiefgarage erinnern könne. Damit straft er die ihm jetzt attestierte retrograde Amnesie selbst Lügen. Da er sich also bis zum Erreichen der Stiege sehr wohl erinnern kann, muss er auch wissen, was sich vorher abgespielt hat, nämlich dass er sich bis ca. 21 Uhr an der Bar des Hotel Europa aufgehalten hat.

Es kann ganz offensichtlich auch nur eine juristische, niemals jedoch eine medizinische retrograde Amnesie sechs Stunden der Erinnerung vor dem Unfallereignis komplett auslöschen. Die „anamnestische Lücke“ wurde also nicht diagnostiziert, sondern von Partl auf Anraten seines Anwalts behauptet und von der Klinik unüberprüft übernommen. Und von der Staatsanwaltschaft dann auch noch.



Alois Partl ist viel tiefer gefallen als über eine Stiege. Und mit ihm Medien, Medizin und Justiz.

Nocheinmal: Wenn Alois Partl bis in den späten Abend hinein im Hotel Europa verblieben und erst um ca. 21 Uhr gestürzt ist, kann die durch den Unfall ausgelöste retrograde Amnesie gar nicht bis 15 Uhr 30 zurückreichen. Er musste also trotz späteren Unfalls so weit Kenntnis haben, dass er zumindest um 17 Uhr und um 18 Uhr immer noch im Hotel Europa war und seine Behauptung, im Abgang zur Tiefgarage sechs (!) Stunden gelegen zu sein (wobei Hunderte ohne zu helfen über ihn drübergestiegen seien), die bewusste Vortäuschung einer strafbaren Handlung (unterlassene Hilfeleistung) ist. Zwingend für die mutmaßliche Vorsätzlichkeit spricht auch, dass Partl seine Verleumdungstat ja vier Monate (!) nach dem Ereignis, das heißt nach zwischenzeitlich erfolgten aufklärenden Gesprächen mit seinen seinerzeitigen Zechbrüdern (Eberle, Wallnöfer, Pertl …) und laut Ehefrau Inge auch nach Kenntnis des Arztbriefes (Anamnese, Befunde, Laborergebnisse) gesetzt hat.

Aus allen diesen Verdachtsgründen wäre von der Staatsanwaltschaft Innsbruck ein Verfahren gegen Alois Partl zu führen gewesen.

Die ganze Geschichte zum Nachlesen:
Die Zeitungsente des Jahres: Der Fall des Alois Partl
Der „Fall Partl“ und die Staatsanwaltschaft Innsbruck


12.10.2010


Reaktionen:



Kronenzeitung, 13.10.2010

ORF Tirol
Tiroler Tageszeitung



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