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Drei miese, dreckige Verleumder

Bevor das Jahr des endgültigen Freispruchs im „Schwein-Sager“-Prozess zu Ende geht, soll noch einmal auf drei besondere Dreckskerle hingewiesen werden. Während ich, reingewaschen im Vorwaschgang der ersten und im Hauptwaschgang der zweiten Instanz, blitzblank aus der dreijährigen Prozedur hervorgegangen bin (hier), stehen sie für immer da in ihrer ganzen Erbärmlichkeit, auf und auf voll von dem Schmutz, mit dem sie nach mir geworfen haben.
Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen sind flüchtige Medien. Gestern groß berichtet, heute vergessen. Das Internet kann ein ewiger Speicher sein. Ein Archiv der Schande.

Am 1. September 2007 tut der damalige Tiroler Landeshauptmann Herwig van Staa in einer geifernden Rede in Vent im Ötztal seinen unsäglichen „Schwein“-Sager. Als ich fünf Tage später den - natürlich unveränderten - Originalmitschnitt seiner Entgleisung auf dieser Seite öffentlich mache, gehen die oben Genannten mit einer unglaublichen medialen Kriminalisierung gegen mich vor.

Um unserer Erinnerung auf die Sprünge zu helfen, zwingen wir die drei allerübelsten Verleumder zu ihrer großen Schande noch einmal, hier ihre Vernaderungen in aller Öffentlichkeit zu wiederholen. Also vorgeführt werden: Georg Keuschnigg, Hannes Rauch und Herwig van Staa, heute ÖVP-Bundesrat der eine, ÖVP-Landtagsabgeordneter der andere und ÖVP-Landtagspräsident der dritte.

Georg Keuschnigg:
„Ich bin 1000-prozentig sicher, dass die Aufnahme manipuliert wurde, betont der scheidende VP-Hauptgeschäftsführer Georg Keuschnigg.“
Standard, 7.9.2007

Mehr vom Verleumder Keuschnigg
Radio Tirol, 6.9.2007


Hannes Rauch:
„Damit ist für den neuen Hauptgeschäftsführer Johannes Rauch klar, dass es sich um eine Manipulation durch Wilhelm handle.“
Tirol.ORF.at, 6.9.2007

Mehr vom Verleumder Rauch
Radio Tirol, 6.9.2007


Herwig van Staa:
„Das Tonband ist manipuliert.“
Tiroler Tageszeitung, 6.9.2007

Mehr vom Verleumder van Staa
Tiroler Tageszeitung, 6.9.2007


Einer (Hannes Rauch: CV) katholischer als der andere (Georg Keuschnigg: Aktion Leben), vom Dritten gar nicht zu reden (Herwig van Staa: CV, Sylvesterorden, Malteserorden, Opus Dei), aber keiner hätte die Gnade gehabt, sich für sein sündhaftes Tun zu entschuldigen (§ 8: Du sollst nicht lügen).

Van Staa, der Bigotteste, kann sich immerhin rühmen, auch für die üblen Nachreden gegenüber den Außerfernern („Hungerleider!“) und Osttirolern („Gesindel!“), gegenüber Andreas Gebauer („Zündler!“) und van der Bellens Vater („Nazi!“) nicht Abbitte getan zu haben.


Für die dreckigen Verleumder interessiert sich die Staatsanwaltschaft einen Dreck

„Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, dass er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung … falsch verdächtigt“, ist nach § 297 unseres Strafgesetzbuches ein Verleumder. Drei, die dasselbe tun, sind drei Verleumder, die nach dem Gesetz „mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr“ zu bestrafen sind.

Ich habe diese Verleumdungen in – wie es im Gesetz heißt – qualifizierter Öffentlichkeit (ORF, Standard, TT usw.) seinerzeit der Staatsanwaltschaft angezeigt. Sie hat die Ermittlungen gegen Rauch, Keuschnigg und van Staa, noch bevor sie sie aufgenommen hat, eingestellt.
Begründung:



Mit der gleichen Begründung hätte sie die Ermittlungen gegen mich einstellen können. Aber nein, gegen mich musste sie Anklage einbringen, um dann in beiden Instanzen peinliche Schlappen zu erleiden.

Auch die falsche Zeugenaussage van Staas vor dem BIA, wonach er das, was auf dem nichtmanipulierten Band zu hören ist, nie gesagt habe, hat die Staatsanwaltschaft Innsbruck nicht verfolgt.





Aus der Vernehmung des Zeugen Herwig van Staa, 7.11.2007

Begründung der Staatsanwaltschaft:
„Im Jahre 2007 standen Aussagen vor der Polizei nicht unter der Sanktion von §§ 288 f. StGB.“

Das ist unrichtig. Das Büro für Interne Angelegenheiten hatte immer schon Behördenstatus. Darüber wurde der Jurist (!) van Staa vor seiner Einvernahme nachweislich informiert. Eine Falschaussage dort ist daher nach § 289 StGB sehr wohl strafbar.

Van Staa ist zudem vom BIA auch „ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht (worden), dass das wissentliche Belasten anderer Personen mit gerichtlich strafbaren Handlungen ... den gerichtlich strafbaren Tatbestand der Verleumdung darstellt.“ (Niederschrift Zeugeneinvernahme van Staa, 7.11.2007)
Trotzdem hat er mich dort des strafbaren Tatbestandes der Manipulation des Tonbandes bezichtigt, indem er ausgesagt hat, der Tonbandmitschnitt „wurde mit Sicherheit verändert“. Wie Fotos eindeutig beweisen, war van Staa bei seiner Rede anwesend und muss also gewusst haben, was dort gesagt und was dort nicht gesagt worden ist (Beweisfotos).


Es steht schlecht um die Staatsanwaltschaft Innsbruck, um ganz präzise zu sein: um die Staatsanwaltschaft Innsbruck unter der derzeitigen Oberstaatsanwaltschaft.

Lassen wir das und halten wir nur fest: Drei kleine, miese, dreckige Verleumder laufen ungestraft frei herum. Um vielleicht schon morgen den nächsten zu verleumden, der ihnen bei ihren politischen Geschäften in die Quere kommt.


Linktipp:
„Schwein-Sager“-Archiv

27.12.2010


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