Sechs Tage Arrest für antifaschistische Kritik?
Im September 2012 haben in dem aus uraltem Naturboden gestampften künstlichen Erlebnispark „Area 47“ in Ötztal-Bahnhof, Gemeinde Haiming, Konzerte von zwei Rechtsrock-Gruppen stattgefunden, die auf vielfältige Weise mit neonazistischem Gedanken„gut“ in Verbindung stehen und tief in die politisch rechtsextreme Szene hinein wirken. Ist die Bezirkshauptmannschaft Imst deswegen gegen die Verantwortlichen der Area vorgegangen?
Nein, gegen mich, der ich darauf hingewiesen habe.
Ein schäbiges Mail eines feigen Anonymlings, das vom Nick angefangen bis zur Selbstbeschreibung als „Staatsbürger und Demokrat“ von weitem nach plumper politischer Vernaderung stinkt, hat gereicht, um die Behörde in Betrieb zu setzen.
Drei Stunden nach Veröffentlichung meines Artikels über die Area 47 und dort stattgefundene Nazirock-Konzerte denunziert dieser Blogwart Franz Ferdl meinen antinazistischen Text bei der BH Imst wegen „Übertretung nach dem Abzeichengesetz“. Dazu legt er seinem Mail vorsätzlich und in der Absicht, die Behörde in die Irre zu führen, nur einen Screenshot des Artikelaufmachers (!) auf der Startseite bei und ganz bewusst nicht den aufklärerischen
sieben Seiten langen Artikel selbst.
Und was tut die Behörde? Schmeißt sie die Verleumdung des Zuträgers in den Papierkorb? Nein. Geht sie seiner Identität auf den Grund? Nein. Liest sie wenigstens meinen Artikel über die Umtriebe in der Area 47? Nein. Schaut sie sich wenigstens das angesprochene Abzeichengesetz an? Nein.
Der stellvertretende Bezirkshauptmann von Imst, Andreas Nagele, hat nichts Eiligeres zu tun, als noch am selben Tag dem Sachbearbeiter für „Strafen Allgemein“ den Auftrag zu erteilen: „Bitte Strafverfahren einleiten.“
In unserem Lande hat jeder das Recht, sich bis auf die Knochen zu blamieren. Das darf auch keinem genommen werden. Was täte ich denn auf meiner Webseite, wenn Ämter und Gerichte, Parteien und Privatpersonen dieses Recht nicht immer wieder exzessiv ausnützen würden? Ich wär‘ ruiniert!
Die BH Imst schickt mir auf die Anzeige dieses gschupften Ferdls hin doch tatsächlich eine „Aufforderung zur Rechtfertigung“ wegen „Übertretung nach dem Bundesgesetz vom 05.04.1960 mit dem bestimmte Abzeichen verboten werden (Abzeichengesetz 1960)“
(Aufforderung).
Und was tu‘ ich? Ich ignorier diese Aufforderung nicht einmal und lass die Juristen der BH – da sie nun schon einmal Anlauf genommen haben - in das Fettnäpfchen, das sie sich selbst ausgesucht haben, hineinhupfn. Denn im Unterschied zu den Kapazundern in Imst kenne ich das Abzeichengesetz. Es verbietet den propagandistischen Gebrauch von „Emblemen, Symbolen und Kennzeichen“ einer „in Österreich verbotenen Organisation“, nicht jedoch natürlich deren Einsatz in aufklärerischer, antinazistischer Absicht!
(Abzeichengesetz).
Die Behörde hat freilich auch die ihr von mir gewährte Nachdenkfrist (die sie mir für eine Stellungnahme eingeräumt hatte) nicht genützt und hat mir in vollem Ernst wegen Verletzung des Abzeichengesetzes einen Strafbescheid zugestellt, der mich zu 660 Euro Geldstrafe bzw. einer „Ersatzfreiheitsstrafe von 6 Tagen“ verdonnern soll.
Soll deswegen, weil diese Straf„erkenntnis“ der Bezirkshauptmannschaft natürlich von der nächsten Instanz, dem Unabhängigen Verwaltungssenat, in der Luft zerrissen wird.
Strafbescheid der Bezirkshauptmannschaft Imst zum Nachlesen
Die Abteilung „Strafen Allgemein / Veranstaltungs- und Versammlungswesen“ der Bezirkshauptmannschaft Imst, hat hingegen keine Veranlassung gesehen, gegen die Auftritte der beiden tief ins nazistische Spektrum hineinwirkenden Rockbands „Stainless Steel“ und „Frei.Wild“ in der Area 47 vorzugehen, wo es vermutlich reichlich „Embleme, Symbole und Kennzeichen“ einer „in Österreich verbotenen Organisation“ zu sehen und gemäß Abzeichengesetz zu ahnden gegeben hätte.
29.5.2013