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Platters Kickback zu den Seilbahnen

Die Tiroler Seilbahngesellschaften sind so etwas wie Günther Platters Hausmacht. Sie benötigen enorm viel Strom und – für dessen Bereitstellung noch schwerwiegender – extreme Leistungskapazitäten, die das Stromnetz außerordentlich belasten.
Jeder Strombezieher muss für die von ihm in Anspruch genommene (auch punktuelle) Höchstleistung entsprechend zahlen.
Die Seilbahngesellschaften brauchen das nicht. Dank Platter.

Für die Netzbereitstellung muss beim Anschluss pro beanspruchtem Kilowatt (KW) ein einmaliges Entgelt an die ausgegliederte Netz-Tochter der TIWAG, die Tinetz, bezahlt werden. In der Mittelspannungsebene (Netzebene 5) z.B. 133.- Euro/KW.

Angenommen, man hat sich beim Netzanschluss 400 KW gekauft, dann jedoch einmal eine Spitzenlast von 450 KW verursacht, muss man 50 KW Netzbereitstellung nachbezahlen = fünfzig mal 133.- Euro. Dafür hat man dann ein dauerhaftes Recht auf 450 KW erworben.

Die Leistungsspitze wird monatlich mit dem Lastprofilzähler gemessen. Die Berechnung erfolgt bei jeder Übergabestelle. Das ist bei dir und mir so, nicht aber bei den Seilbahnen.




Platters liebste Klientel - die Seilbahner.
Oben: „Einweihungen“ in Sölden, Alpbach, Ischgl und Sillian


Seilbahnen haben, auf das Skigebiet verstreut, oft zehn bis zwanzig Übergabestellen. Die vielen tatsächlichen Zählstellen einer Seilbahn AG wurden zu Zeiten, als die TIWAG noch selbst das Netz betrieben hat, zu einer einzigen völlig fiktiven Übergabestelle zusammengezählt. So konnte sich der Seilbahnbetreiber für alle Zählstellen zusammen zum Beispiel zweitausend Kilowatt einkaufen – mit dem Ergebnis, dass die monatlich beanspruchten Maximalleistungen aller Übergabestellen einer Seilbahngesellschaft zusammengerechnet werden. Gleichen sich die Leistungsspitzen der einzelnen Zählstellen untereinander aus, indem da die einen die Gesamthöchstgrenze vielleicht massiv überschreiten, dort die anderen sie aber nicht erreichen, ist für die Bahnbetreiber alles okay und sie brauchen nicht – so wie du und ich - die beanspruchte Leistungsspitze nachzukaufen.

Die österreichische Energiekontrollbehörde E-Control hat 2014 diese massive Ungleichbehandlung zu Lasten der vielen kleinen Stromkunden aufgedeckt und die Tinetz aufgefordert „eine korrekte Verrechnung vorzunehmen, dh eine Nachverrechnung vorzunehmen“.

Die rechtskonforme Berechnung der Netzentgelte ergibt gewaltige Summen, die die Tinetz an die Tiroler Seilbahner bis dahin verschenkt hat und die nach der Systemnutzungsentgeltverordnung nachzufordern sind. Allein die Fisser Bergbahnen betrifft dies mit ca. 800.000 Euro, dementsprechend liegt der ausstehende Gesamtbetrag tirolweit deutlich im zweistelligen Millionen-Euro-Bereich. Im Herbst 2014 ergehen die entsprechenden Zahlscheine an die Seilbahner.



Die Fisser Bergbahnen liefern 47.000 Euro an Platters „Netzwerk Tirol hilft“ ab, das vor allem Platter helfen soll, sich ein soziales Image zuzulegen

Die Seilbahnbranche, nicht unbedingt an rechtskonformes Verhalten gewöhnt, tobt und läuft zu ihrem obersten Schutzherrn. Platter läuft zu Wallnöfer. Wallnöfer, praktischer Weise Aufsichtsrats-Vorsitzender der Tinetz, gibt Auftrag, eine Lösung zu suchen, die die Seilbahnbetreiber nicht belastet, was nichts anderes heißt, als die fälligen Nachforderungen an die Seilbahnen zurückzunehmen.
Und so geschieht es.

Platter versorgt seine Klientel und schädigt damit das Landesunternehmen, dessen Eigentümervertreter er ist, um Millionen Euro.

§ 153 StGB Untreue

1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, wissentlich mißbraucht und dadurch dem anderen einen Vermögensnachteil zufügt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer durch die Tat einen 3 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wer einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.


Franz Hörl, Sprecher der Österreichischen Seilbahnwirtschaft und selbst Seilbahner, möchte „nicht in Details gehen“, lässt mich aber wissen, dass „Nachteile und Benachteiligungen von der Tiroler Seilbahnwirtschaft abgewendet werden konnten. Das, sehr geehrter Herr Wilhelm ist gut so. Zumal die Tiroler Seilbahnwirtschaft wesentlich am Erfolg unseres Heimatlandes beteiligt ist und war.“



Platters Coup in Sachen Netzgebühren ist sein Kickback an die Seilbahnen, die über Werbeeinschaltungen in den Mitgliederzeitungen üppig die Tiroler Volkspartei finanzieren.
Oben: Rofan Seilbahn, Arlberger Bergbahnen, Bergbahnen Sölden, Mayrhofner Bergbahnen, Pitztal – Kaunertal, Zillertal Arena

„Kick back, kick back
O, kick back my money to me, to me
Kick back, kick back
O, kick back my money to me.


Schottischer Folk-Song, leicht variiert


Die E-Control teilt mir auf Anfrage mit, es werde „eine Überprüfung vorgenommen, ob der rechtskonforme Zustand hergestellt wurde. Sollte dem nicht so sein, so ergreift die E-Control weitere Maßnahmen, etwa im Wege einer aufsichtsbehördlichen Entscheidung (§ 24 Abs 2 Energie-Control-Gesetz) oder einer Verwaltungsstrafanzeige (§ 99 und § 102 ElWOG).- Wir werden der Sache auf jeden Fall im Detail nachgehen.“


18.5.2015


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