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Wie die TIWAG das Tiroler Archivgesetz gebogen hat

Die TIWAG ist mit Haiming zuletzt arg in Bedrängnis gebracht worden (hier). Als es ihr eng und immer enger gemacht wurde (hier), musste der Eigentümervertreter reagieren und eine Historikerkommission für die Aufarbeitung ihrer dunklen Geschichte einsetzen. Ein fast schon zeitgemäßes Tiroler Archivgesetz sollte dafür sorgen, dass auch Landesunternehmen wie die TIWAG ihre Archive der Forschung zugänglich machen.
Das hat die TIWAG nun zu verhindern gewusst.


Der Entwurf des Landes sah vor, auch die Archive öffentlicher Unternehmen zu „öffentlichem Archivgut“ zu machen. Damit sollten neben den Dokumentensammlungen des Landes und der Gemeinden auch jene landesnaher Firmen zur Benützung freigegeben werden.


Der Gesetzesentwurf





Das „öffentliche Archivgut“ mitumfasst im ursprünglich vorgesehenen Gesetzestext ausdrücklich auch jenes von Unternehmen wie der TIWAG (Fassung vom 23.6.2017).


Die Intervention der TIWAG

Dagegen hat die Tiwag Einspruch erhoben. Sie hat ihr Archiv durch die Einfügung von fünf Wörtern in § 10 (Abs. 1) dezidiert herausgenommen und damit den freien Zugang zu öffentlichem Archivgut ausdrücklich auf das „des Landes oder der Gemeinden“ eingeschränkt.




Begründet wurde das natürlich nicht mit den Leichen im Keller der TIWAG, sondern des Langen und Breiten mit „verfassungsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und wettbewerblichen Bedenken“, mit „betrieblichen Geheimhaltungsinteressen“ sowie mit der „aufgebürdeten finanziellen und organisatorischen Belastung“, welche „unzumutbar“ sei. (Stellungnahme der TIWAG)


Der endgültige Gesetzestext

Wenn die TIWAG pfeift, dann springt die Landesregierung.
Der Entwurf wird – natürlich – geändert, heißt, den Wünschen der TIWAG angepasst.





Die entscheidenden fünf Wörter, durch die das Archiv der TIWAG wieder hinter dicken Tresortüren verschlossen bleiben darf, sind in die Endfassung des Tiroler Archivgesetzes eingefügt.


Wen oder was will die TIWAG schützen?

Ihre dunkle, dunkelbraune Vorgeschichte? Die Kriegsverbrecher in ihren eigenen Reihen? Den Gauleiter Hofer als Aufsichtsratsvorsitzenden, den illegalen Nazi Steiner als Vorstandsdirektor vor dem Krieg, Aufsichtsrat während des Krieges und Vorstandsdirektor nach dem Krieg, die TIWAG-Vorstände Sterzinger und Bilgeri, SS-Sturmbannführer der eine, SS-Oberführer der andere (zuständig auch für die „Entjudung“ Tirols)?
Soll der vorgeschobene Datenschutz vor allem sie schützen und all die übrigen Nazis im Vorstand und in leitenden Funktionen bis herauf in die 80er Jahre? Und wem gilt das ins Treffen geführte „betriebliche Geheimhaltungsinteresse“? Der Geschichte der Zwangsarbeit während des Krieges, den Opfern von Haiming, den Hinrichtungen von Kirchbichl und all dem anderen, das da zutage kommen könnte?


Ursprünglicher Gesetzesentwurf
Einspruch TIWAG
Endgültiger Gesetzestext

Das Tiroler Archivgesetz soll, so wie von der schwarz-grünen Regierung jetzt vorgelegt, im Oktoberlandtag beschlossen werden.


14.9.2017


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