Gustav Kuhn hat in beiden Medienrechtsklagen aufgegeben
Zweimal hat er sich gedrückt vor Verhandlungsterminen, jetzt lässt er den Prozess komplett platzen.
Er zieht beide Klagen, die am 22. Mai 2018 verhandelt werden sollten (Entschädigungsbegehren zusammen: 100.000 Euro), wohl wegen Aussichtslosigkeit zurück. Last exit quasi.
Heißt: Die Schlussverhandlung mitsamt seinen sieben ZeugInnen findet nicht statt. Sorry.
Kuhn trägt die gesamten angelaufenen Kosten.