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Kleiner Faktencheck zum Betrieb der Festspiele Erl

Immer mehr Zeuginnen und Zeugen melden sich, immer mehr Mitwissende kommen mit Informationen auf uns zu. Zuletzt hatten die Festspiele Erl bekanntlich auch noch gegen die hier veröffentlichten Recherchen in arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Belangen geklagt. Ein Vorgehen, das danach ruft, ein paar Fakten aus dem Betrieb der Festspiele offenzulegen und ein paar erhellende Schriftstücke nachzuliefern.


Die Tiroler Festspiele Erl Betriebsges.m.b.H. (Geschäftsführer Gustav Kuhn) hat den Status der Gemeinnützigkeit:







Das Land Tirol hat, wie auch die Republik Österreich, acht Millionen Euro in den Bau des Festspielhauses, das über die Festspielhaus Erl Errichtungs- und Betriebsgesellschaft zu 100 Prozent der Haselsteiner Familien-Privatstiftung gehört, hineingezahlt (hier).
Tirol hat sich – im Gegensatz zum Bund – im Falle der Veräußerung des Hauses - aber nicht einmal eine Beteiligung am Erlös vorbehalten, wie Landesrätin Beate Palfrader in der Beantwortung einer Anfrage der Liste Fritz jetzt zugeben musste:




Die Festspielhaus Erl Errichtungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. (c/o STRABAG-Adresse in Spittal/Drau), eine 100%-Tochter der Firma ZMH GmbH. (c/o STRABAG-Adresse in Spittal/Drau), die eine 100%-Tochter der Haselsteiner Familien-Privatstiftung (c/o STRABAG-Adresse in Spittal/Drau) ist, stellt an die Tiroler Festspiele Erl Betriebsges.m.b.H. jährliche Mietrechnungen:





Das Erler „Premierenhaus“, kein Theater der Welt hält sich ein solches „Premierenhaus“, sollte ursprünglich - nach dem Präsidenten Haselsteiner - „Präsidentenhaus“ heißen (Prospekt unten).
Auch für das Präsidentenhaus / Premierenhaus muss die mit Steuergeldern hochsubventionierte Betriebsgesellschaft Miete zahlen, siehe oben.





Und ebenso für den sogenannten Intendanten Andreas Leisner zahlen die Festspiele Miete an Hans Peter Haselsteiner, den Besitzer des Intendantenhauses. Offenbar 3.000 Euro pro Monat.






Gegenwärtig prüfen wieder einmal verschiedene Kontrollbehörden die Zustände bei den Festspielen

2013 gab es eine „Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben“ (GPLA) durch Finanzamt und Krankenkasse. Landesrätin Beate Palfrader, zu dieser Zeit Vertreterin des Mehrheitsgesellschafters Land Tirol bei den Festspielen Erl, sinnigerweise zugleich Obfrau des Arbeiter- und Angestelltenbundes Tirol, hat davon laut Beantwortung der Anfrage durch die Liste Fritz nichts mitbekommen.
Vorsitzender des unten genannten Aufsichtsrates der TFE Betriebsgesellschaft ist im Übrigen Hans Peter Haselsteiner.






Die GPLA-Prüfung von 2013 zog in den Folgejahren massive Nachzahlungen aus dem hoch subventionierten Festspielbudget nach sich:










Aus der Anfrage der Gebietskrankenkasse an das Finanzamt im Zuge der GPLA-Prüfung 2013:




Für den Prüfzeitraum 1.1.2011 – 31.12.2014 (Kommunalsteuer, Lohnsteuer, Sozialversicherung) wurde ein „Nachrechnungsbetrag“ von € 498.850,05 plus € 24.682,47 Zinsen, somit € 523.532,52 festgestellt.


GPLA-Prüfung 2015 – 2016:



Aus den Erläuterungen dazu:
„Orchestermusiker / Solisten ohne Nachweis A1 wurden ALLE fälschlicherweise mit der sogenannten 1/3 Regelung abgerechnet (…). 2/3 wurden gänzlich SV-frei belassen, auch nicht über die Lohnverrechnung geführt, daher keine Abgaben berechnet. Richtigerweise wäre für diese Gruppe (Dienstnehmer) die § 70 Lohnsteuer, der Dienstgeberbeitrag, sowie die Kommunalsteuer von der gesamten Summe abzuführen gewesen. Bei einem Aufenthalt über 30 Tage wäre auch die Betriebsmitarbeitervorsorgekasse Pflicht in Kraft getreten. (…) Der Dienstgeber hat für diese Gruppe keine Lohnabgaben bezahlt, da sie mit Honorarnoten als selbständige Unternehmer aufgetreten waren. (…) Gewerbeschein, Nachweis einen Firmenstruktur sind unabdingbar für das Verneinen einer event. Dienstnehmereigenschaft.“



Ob die genannten Summen wirklich zur Nachzahlung gelangten oder inwieweit eventuell niedrigere ausverhandelt wurden, entzieht sich (noch) unserer Kenntnis. Fest steht: Die öffentlichen Subventionen bräuchten nicht ständig erhöht werden, wenn die Festspiele ohne Strafzahlungen, Säumniszuschläge und Verzugszinsen bilanzieren würden.


Allein zeichnungsberechtigter Geschäftsführer der TFE Betriebsgesellschaft zu dieser Zeit ist Gustav Kuhn.








Welche Gagen der Geschäftsführer unter verschiedensten Titeln bezieht, ist ebenfalls noch nicht restlos erforscht. Bekannt sind zusätzliche Abgeltungen, die unter „Spesen Gustav Kuhn“ verzeichnet sind. Z.B. 43.000 Euro unter zwei Posten im Bilanzjahr 2012/13:





3.7.2018


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