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Ich klage nicht
1. all die Schmähungen, Injurien und Inkriminierungen, die Kuhn, Haselsteiner und ihr Anwalt öffentlich über mich verbreiten. Der Schmutz, den sie da zu werfen versuchen, bleibt ohnedies für immer an ihren Händen kleben.
2. dass mir Kuhn, Haselsteiner und die Tiroler Festspiele siebzehn Klagen angehängt haben. Sie haben damit – gegen ihren Willen – doch der Geschichte erst den benötigten Schwung gegeben und so viel Gutes bewirkt.
Ich klage nicht: all die klagbaren Diffamierungen, üblen Nachreden, versuchten Rufmorde, notorischen Verleumdungen. Der Part zu klagen ist der ihrige, nicht meiner. Der Part, nicht inhaltlich auf die Kritik einzugehen, sondern zum Gericht zu rennen, ist der ihrige. Die Auseinandersetzung über die Zustände bei den Festspielen findet nicht auf dem Feld der Argumente statt, auf das ich gezogen bin und auf das ich eingeladen habe, sondern im Gerichtssaal, den sie vorziehen und in den sie mich laden lassen.
Mit dem Geld des Milliardärs wollen sie’s richten. Und richten lassen. Jeder versucht’s eben damit, wovon er mehr hat. Der eine mit Fakten, der andere mit Bimbes.
Nicht der Starke klagt. Der in der Sache Schwache klagt. Und pöbelt und ist untergriffig und wirft mit Dreck um sich.
Haselsteiner geht es in Erl um Haselsteiner, um Haselsteiner und um Haselsteiner.
Nicht um Haydn, Hauer oder gar Haas.
Ich klage nicht (1)
Ich habe den von der Strabag nie als „armen Menschen“ und als „krank“ bezeichnet. Er mich schon. Ich habe ihm nie geschrieben, er soll seine „Medikamente nehmen“, er mir aber sehr wohl. Ein Prolo, verkleidet als Liberaler! Bezichtigt mich in aller Öffentlichkeit der „Ehrabschneidung“ und einer „Schweinerei erster Ordnung“. Ganz abgesehen davon, was er im kleineren Kreis von sich gegeben hat, mündlich wie schriftlich: Ich klage nicht.
Auch den gewesenen Maestro nicht, der mir via Fernsehen „Dummheit, Bosheit und Hass“ unterstellt, mich schriftlich als „einen etwas kranken Blogger“ bezeichnet und in seinem unmittelbaren Umfeld noch weit Rufschädigenderes von sich gibt.
Es gibt Leute, deren Denunziationen, so tief sie auch geraten, keine Denunziationen, sondern Auszeichnungen sind.
Für die ärgsten Ausfälle, die rüdesten Attacken halten sich die Kläger einen Haider-Minister (Amtszeit: 4.2.2000 – 29.2.2000) als Anwalt, der vor keiner Insultation, aber auch vor gar keiner zurückschreckt - in seinen Schriftsätzen wie in seinen Stehsätzen.
Statt sich auf die Sache einzulassen, versucht der Ade-Minister, das Gericht zu beeindrucken mit Verunglimpfungen wie, ich führte „eine beispiellose Beleidigungs- und Verleumdungskampagne“ gegen seine Mandanten, sei „skrupellos“ und „hasserfüllt“ und „besessen davon, Erl zu zerstören“. Klagbar? Vermutlich. Kläglich? Auf jeden Fall.
Hass wird man bei mir schwerlich finden. Es ist die Ironie, die sie nicht vertragen, der Milliardär nicht, der Maestro nicht, und der Minister nicht. Dass ich die so mächtig Aufgeblasenen auf Körpergröße herunterschrumpfe. Nach dem Motto: So wichtig, wie ihr tut, seid ihr gar nicht. Und: Ich bin leider gar nicht beeindruckt von euch. Das wird es sein, was weh tut. Was diese Hilflosigkeit erzeugt. Die in solche Tiraden ausschlägt.
Ich habe den Platter-Unterstützer Haselsteiner auch nicht angezeigt, als er dem Gericht gegenüber eidesstattig erklärt hat, dass er und auch die Strabag „niemals die Tiroler Volkspartei gesponsert“ habe, sondern habe bloß das Gegenteil in aller Ausführlichkeit dokumentiert.
Ich klage nicht (2)
Wenn es der Gegenseite wirklich um eine ehrliche Auseinandersetzung und richterliche Feststellungen in der Sache selbst gehen würde, hätten sie ein, zwei, von mir aus auch drei substanzielle Klagen eingebracht, nicht siebzehn, darunter sogar gleichlautende, auf verschiedene Kläger aufgeteilt. Dann würden sie nicht dreimal meine arbeitsrechtlichen Vorwürfe klagen, sondern einmal, und auch nicht dreimal die dokumentierten Übergriffe.
Es geht ihnen nicht um Recht und Gerechtigkeit, i wo, nicht um Aufklärung eventuell strittiger Sachverhalte, sondern um das Auskontern eines Kritikers mit allen Mitteln, die der Rechtsstaat jedem bietet, auch dem, der sie zum Overkill einsetzen will.
Interessant, was sie alles nicht klagen. Sie klagen nicht die beschriebene windige Finanzierung des neuen Festspielhauses, nicht die kritisierte Überführung der mehrheitlich landeseigenen Festspielgesellschaft in die von Haselsteiner dominierte Tiroler Festspiele Erl Gemeinnützige Privatstiftung und auch nicht das ausführlich belegte und bebilderte ÖVP-Sponsoring durch die Strabag. Wie auch?
Dafür klagen sie beispielsweise, dass ich die E-Mail-Adresse des Baumeisters, die sich jeder mit „Strabag+Haselsteiner“ ergoogeln kann, verraten hätte und dass ich ein Foto des Baumeisters, auf dem zu sehen ist, wie ihm der Landeshauptmann die Kette mit dem Ehrenzeichen des Landes um den Hals hängt, nicht gelöscht habe und dass auf meiner Seite in einem abgebildeten Dokument die Zweitwohnsitz-Adresse von Kuhns Lebensgefährtin zu sehen ist.
Ich beklage mich nicht. Jeder verhält sich so, wie es seinem Charakter oder seiner Interessenslage entspricht, was in den angeführten Fällen ein und dasselbe sein dürfte.
Sie weichen dem Streit der Worte aus und setzen stattdessen auf Streitwerte
Sie haben, Stand heute, siebzehn Klagen gegen mich eingebracht, aber wohlweislich keine einzige davon gestützt auf das Strafgesetzbuch. Sie sind aufs Zivilrecht ausgewichen, wo vieles für den Kläger leichter durchzusetzen ist und – aufgrund der extrem angesetzten Streitwerte – vor allem die Verfahrenskosten weit höher sind, ja, im Instanzenzug richtiggehend, hier passt das Wort: explodieren.
Man kann jemanden mit Klagen fertig machen, nicht erst mit Richtersprüchen. Darum geht es ihnen ja auch. Um das Ausschalten über die ökonomische Schiene.
Wenn ich in der ersten Instanz gewinne, gehen sie in die zweite, wenn sie dort auch nicht durchkommen, in die dritte. Mir ist es aus Kostengründen nicht möglich, überall dagegenzuhalten, vor allem nicht, wenn es inhaltlich um Lappalien geht, etwa weil irgendeiner in meinem Forum den von der Strabag, der sich mit viel Aufwand als Oberliberaler inszeniert, irgendetwas Despektierliches geheißen hat.
Übrigens: Der schneidige Herr Haselsteiner, der die ganze Klagswelle losgetreten hat und in mehreren Fällen selbst Kläger ist, hatte noch nie den Mumm, selbst zu einer Verhandlung zu erscheinen und dort seine Klage zu vertreten.
Es geht in Erl um die Strabag, die Strabag, die Strabag und dann noch einmal um die Strabag, nicht etwa um Strawinski, Strauß, Stockhausen oder gar Staud.
Die Klagen
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind in Sachen Erl noch zehn Verfahren beim Landesgericht Innsbruck gegen mich anhängig. Ich werde davon nicht alles gewinnen, nicht alles gewinnen können, siehe oben.
Aber außerhalb des Gerichtssaales ist alles gewonnen worden, medial und real. Dies wäre nicht möglich gewesen, hätten Kuhn & Co. diese Geschichte nicht an die große Glocke gehängt.
1
Kläger: Gustav Kuhn
Klage gegen den Vorwurf sexueller Belästigung (69 Cg 22/18)
Begehrt wird die Haftung für alle Schäden, die Gustav Kuhn aus der Veröffentlichung erwachsen sind sowie die Bezahlung eines Sofortbetrages in der Höhe von 15.000 Euro an den Kläger.
Die gegen mich hier ergangene "einstweilige Verfügung" untersagt es mir derzeit, weiteres Material zu diesem Thema zu veröffentlichen. Im Hauptverfahren gab es bisher lediglich eine kurze Verhandlung ohne Einvernahmen und ohne Beweismittelaufnahme.
Den Gesamtstreitwert hat der Kläger mit 60.000 Euro angesetzt.
Zwei quasi gleichlautende Klagen, die Kuhn nach dem Medienstrafrecht gegen mich eingebracht hat, sind von ihm im Mai 2018 nach zwei erfolgten Zeuginnenaussagen zurückgezogen worden.
Wegen des Tatverdachts der „sexuellen Belästigung“ nach § 218 StGB ermittelt seit Juni 2018 auch die Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen Gustav Kuhn. Der Akt umfasst inzwischen mehr als 1000 Seiten. Eine Anklage wurde bisher nicht erhoben.
2
Kläger: Hans Peter Haselsteiner
Bedingter Zahlungsbefehl (69 Cg 58/18f)
Der Kläger begehrt per Mahnklage eine Entschädigung für den immateriellen Schaden, den er durch die Tatsachenbehauptung, er sponsere die Tiroler Volkspartei und Landeshauptmann Platter sponsere die Tiroler Festspiele erlitten haben soll.
Haselsteiner fordert Schadenersatz in der Höhe von 15.000 Euro.
Verhandlung hat noch keine stattgefunden.
3
Kläger: Gustav Kuhn
Klage auf Unterlassung (69 Cg 60/18z)
Aufgrund mir im Mai 2018 zugegangener neuer Informationen habe ich Gustav Kuhn um ein Gespräch über diese Sachverhalte, die viel weiter gehen als alles von mir Veröffentlichte, gebeten. Reagiert hat er darauf mit der Einbringung einer Präventivklage, wonach es mir vom Gericht untersagt werden soll, etwas zu veröffentlichen, was ich gar nicht veröffentlicht habe.
Die von Kuhn ebenfalls begehrte Einstweilige Verfügung gegen mich ist vom Gericht daher auch abgewiesen worden.
Den Streitwert hat der Kläger mit 69.620 Euro festgesetzt.
Verhandlung hat noch keine stattgefunden.
Kuhns Anwalt Michael Krüger (rechts) in seiner Not verunglimpft im Prozessverlauf auch noch gleich die Medien als „willfährig“ und bezeichnet Entscheidungen der Richterin als „Frechheit“.
4
Kläger: Gustav Kuhn
Unterlassungsklage wegen des ausgesprochenen Verdachts arbeitsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verstöße bei den Festspielen (69 Cg 64/18p)
Es geht u.a. um den geäußerten Verdacht von Lohn- und Sozialdumping in Erl. Kuhn klagt als (damaliger) Geschäftsführer der Festspiele.
Er verlangt die Veröffentlichung des von ihm erwünschten Urteils in der Tiroler Tageszeitung, der Kronenzeitung, dem Standard und dem Profil und eine Sofortzahlung an ihn in der Höhe von 15.000 Euro.
Den Gesamtstreitwert hat er mit 70.000 Euro angegeben.
Verhandlung hat noch keine stattgefunden.
5
Kläger: Hans Peter Haselsteiner
Schließung des Forums (6 Cg 49/18v)
Da ich auf eine Klage Haselsteiners wegen zweier anonymer Postings im Forum www.dietiwag.org (Streitwert: 100.000 Euro) hin als Vorsichtsmaßnahme und aus freien Stücken dieses geschlossen habe, konstruiert er, ich würde behaupten, er hätte mich gezwungen, das Forum zu schließen. Davon war und ist nirgendwo die Rede. Trotzdem ist das Erstgericht der Interpretation des Klägers gefolgt und hat auf Unterlassung und Widerruf erkannt.
Gegen dieses vorläufige Urteil habe ich im Dezember 2018 berufen.
Den Streitwert hat der Kläger mit 39.240 Euro festgesetzt.
6
Klägerin: Tiroler Festpiele Erl Betriebsges.m.b.H.
Unterlassungsklage wegen des ausgesprochenen Verdachts arbeitsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verstöße bei den Festspielen (10 Cg 55/18f)
Es geht (gleichlautend wie oben unter Punkt 4) u.a. um den geäußerten Verdacht von Lohn- und Sozialdumping in Erl.
Zwei Hauptverhandlungen haben hier bereits stattgefunden, wobei die Festspiele (vertreten durch eine Anwältin aus Wien) zuletzt den Klagspunkt „Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz“ unter dem Druck der Verhältnisse zurückgezogen haben.
Der Ende November 2018 ausgehandelte Vergleich wurde von der Gegenseite knapp vor Rechtskraft widerrufen.
Begehrt werden daher weiterhin Unterlassung und Widerruf.
Der Streitwert ist von den Festspielen mit 19.620 Euro festgesetzt worden.
7
Kläger: Gustav Kuhn
Unterlassungsklage (10 Cg 102/18t)
Gustav Kuhn klagt als (damaliger) Geschäftsführer der Festspiele gegen den Artikel Erl: Der jüngste Strafbescheid hat es in sich, in welchem von einer den Festspielen drohenden Verwaltungsstrafe in der Höhe von einer Million Euro die Rede ist.
Geklagt wird auf Widerruf und Unterlassung.
Die von Kuhn begehrte Einstweilige Verfügung wurde vom Gericht abgewiesen.
Den Streitwert hat der Kläger mit 19.620 Euro angegeben.
Verhandlung hat noch keine stattgefunden.
8
Kläger: Gustav Kuhn
Unterlassungsklage wegen des Plagiate-Vorwurfs (69 Cg 96/18v)
Aus der Erwähnung Gustav Kuhns, dem ich in einer damals vorläufigen Dokumentation zahlreiche Plagiate in seiner Dissertation nachgewiesen habe, im Kontext mit anderen berühmten Abschreibern wie Karl-Theodor zu Guttenberg und Annette Schavan konstruiert er, ich hätte ihn damit in eine Reihe mit ehemaligen Politikern gestellt, denen der Doktortitel entzogen worden ist. Kuhn klagt nicht gegen den massiven Vorwurf, ein Plagiator zu sein, sondern auf Entfernung eines in diesem Zusammenhang veröffentlichten Lichtbildes von ihm. Außerdem begehrt er die Zahlung von 15.000 Euro.
Den Gesamtstreitwert hat er mit 50.000 Euro angesetzt.
Verhandlung hat noch keine stattgefunden.
9
Kläger: Michael Krüger
Gegendarstellung gemäß Mediengesetz § 14 und § 18 (24 Hv 28/18h)
In einer Medienrechtsklage monierte der Anwalt von Kuhn, Haselsteiner und (damals noch) der Tiroler Festspiele Erl Betriebsges.m.b.H. in eigener Sache, dass ich eine von ihm als Privatperson begehrte Gegendarstellung nicht in der „gehörigen“ Art und Weise im Forum veröffentlicht hätte. Das Landesgericht hat Krügers Urteilsbegehren nicht nur abgewiesen, sondern sogar darauf erkannt, dass ich seine Gegendarstellung überhaupt nicht hätte zu veröffentlichen brauchen. Die von Krüger angerufene zweite Instanz hat sich dem Ersturteil angeschlossen und die Berufung abgewiesen.
Krüger hat angekündigt, noch den Obersten Gerichtshof in Wien mit der Causa zu befassen.
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10
Klägerin: Christin Kirn
Unterlassungsklage wegen der veröffentlichten Wohnverhältnisse (69 Cg 129/18x)
Gustav Kuhns Lebensgefährtin besitzt in Erl ein Einfamilienhaus, das nach dem Tiroler Grundverkehrsgesetz möglicherweise als Freizeitwohnsitz zu werten ist. Die Bezirkshauptmannschaft Kufstein hat Erhebungen aufgenommen. Kirn klagt aber nicht diesen Sachverhalt, sondern weil auf einem abgedruckten Schnipsel aus dem Schenkungsvertrag die Anschrift des Hauses ersichtlich war. Aufgrund der mit der Klage gleichzeitig begehrten Einstweiligen Verfügung ist diese inzwischen geschwärzt worden (hier).
Kirn klagt auf Unterlassung.
Den Streitwert hat sie mit 35.000 Euro beziffert.
Verhandlung hat noch keine stattgefunden.
11
Kläger: Hans Peter Haselsteiner
Klage auf Unterlassung und Zahlung (69 Cg 4/19s)
Es geht um einen kurzen Twitter-Kommentar von mir zu einem Zeitungsausriss aus dem Falter, in welchem Herr H. wegen seines Verhaltens in der Causa Kuhn als einer der hundert bösesten Menschen des Jahres 2018 gelistet wird. Zum Foto des Klägers in der Zeitung habe ich angemerkt, dass H. – entgegen manch anderslautenden Einschätzungen – „meines Erachtens einem Eduard Wallnöfer überhaupt nicht gleicht“.
Gegen diese Aussage klagt er (hier).
Haselsteiner verlangt hier 10.000 Euro für die erlittene Kränkung.
Beim Streitwert hat er sich auf 35.000 Euro festgelegt.
Verhandlung hat noch keine stattgefunden.
Der Herr Festspielunternehmer mag sich längst in seinen Arm oder sonstwohin gebissen haben angesichts dessen, was er mit seiner Klagsserie angerichtet hat. Es war, aber dafür hat es schon auch noch der Beihilfe durch den Krisenmanager Josef Kalina bedurft, das Dümmste, was er und die Seinen haben tun können.
Wie man sieht, habe ich keine Verbrechen begangen, sondern nur Dinge ausgesprochen, die meinen mächtigen Gegnern nicht gefallen haben. Sie werden die Wahrheit auch durch das Einspannen der Gerichte nicht mehr aus der Welt schaffen können.
9.1.2019
PS. Meine Prozesskosten belaufen sich bisher (Stichtag: 31.12.2018) auf knapp 70.000 Euro.
Wer mich in den anstehenden Verfahren unterstützen möchte, den bzw. die erlaube ich mir, auf den zu diesem Zwecke eingerichteten Solidaritätsfonds aufmerksam zu machen. Ganz herzlichen Dank.
M.W.
Kritik, Anregungen, Wünsche, Fragen: m.wilhelm@dietiwag.org
Siehe auch:
ORF-Seitenblicke zu Widerruf verdonnert
Wie der liberalste Liberale von ganz Österreich mir in Sachen Erl einen Maulkorb verpassen wollte
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