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Au Backe! Gustav Kuhn kassiert schon die nächste Niederlage vor Gericht

Des ano!, kann man da nur sagen. Und das, man glaubt’s nicht, mit einem der besten Anwälte Österreichs. Im Fußball würde man das wohl einen Doppelpack nennen.
Himmelschreiende Gerechtigkeit!
Es geht in diesem Verfahren …, ja, worum geht’s da eigentlich? Gustav Kuhn wollte mir „bei sonstiger Exekution“ mit einer Klage untersagen, etwas zu veröffentlichen, von dem ich bis zu dieser seiner Klage gar nichts gewusst hatte.

Wohl um mich zu schrecken, hat er damals den Gesamtstreitwert mit 69.620 Euro extrem hoch angesetzt. Und? Hat er mich? Nein, hat er mich nicht.

Sein Antrag auf Einstweilige Verfügung wegen „akuter Erstbegehungsgefahr“ wurde vom Gericht bereits im Vorjahr glatt abgewiesen. Jetzt hat Kuhn auch das Hauptverfahren mit sowohl Bomben als auch Granaten verloren. Zu den vorigen Kosten von 1.528,38 Euro kommen damit jetzt noch einmal 4.935,31 Euro dazu, das sind 6.463,69 Euro, die er mir ersetzen muss. Wenn er seinem Anwalt dann zusätzlich zumindest dieselbe Summe zahlen muss, dann ist das wieder - wie schon hier - der Preis eines Kleinwagens.

Trotzdem ist nicht auszuschließen, dass Kuhn, perfekt beraten von Michael Krüger, das nun ergangene Urteil anfechten und zum Oberlandesgericht gehen wird.





Hier das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichts Innsbruck zum Nachlesen.
Um Persönlichkeitsrechte Dritter zu wahren, sind entsprechende Stellen (von mir) geschwärzt worden.


28.4.2019


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