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Auch für Kuhns Lebensgefährtin setzt es wieder eine Schlappe bei Gericht

Ich hatte hier an dieser Stelle höchst aufklärungswürdige Geldflüsse von Österreich nach Italien beschrieben und dokumentiert, quasi innerfamiliäre von Gustav Kuhn in Erl über die Agentur seiner Lebensgefährtin Christin Kirn in Neapel zu Gustav Kuhn in Lucca.
Und diese wasserdichten Fakten hat Kirn geklagt? Nein! Wie auch?




Zur wagemutigen Zivilrechtsklage gegen mich (Streitwert: 35.000 Euro) bewegt hat sie vielmehr ein eingeschobener Halbsatz in meinem Artikel, der fernab der aufgezeigten Machenschaften und nur so en passant in kürzester Kürze das interne Verhältnis der Geschäftspartner Kuhn - Kirn streift.



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Inhaltlich hatten Kuhn und Kirn der Aufdeckung ihrer dubiosen Geldtransfers nichts entgegenzusetzen. Null. Herausgepickt haben sie sich diese eine Zeile – und geklagt. Das hätten sie nicht tun sollen. Davon hätte sie ein guter Anwalt abhalten müssen.


„Haremsdame“? „Mätresse“?

Was tut ihr Anwalt stattdessen? Beim Versuch, den inkriminierten Satzteil zum Skandal zu machen und die Sache für das Gericht zuzuspitzen, stellt er – nicht ich! – die Zweitfrau Kirn „als Haremsdame von Prof. Dr. Kuhn“ hin und verunglimpft „die Klägerin als Mätresse“.




Aus Krügers Klagschrift vom 8.2.2019




Aus Krügers Schriftsatz vom 18.6.2019

Das ist Kopfkino pur. Nichts von all dem habe ich behauptet.
Da ist seine Phantasie um einiges lebhafter als meine.




Gustav Kuhn und Christin Kirn hier auf ihrem früheren Zweitwohnsitz, jetzt mehr oder weniger Hauptwohnsitz, in Lucca; rechts im Bild Ioan Holender, gegen den übrigens nun auch Gerüchte von Machtmissbrauch laut werden

Es war nichts zu gewinnen mit dieser Klage. Statt 5.000 Euro von mir für die durch mich angeblich erlittene „empfindliche Kränkung“ zu kassieren, kassiert Kirn eine empfindliche Niederlage bei Gericht.


Michael Krüger kann nicht klagen

Jetzt hat der Anwalt Kuhns, Kirns und Haselsteiners gleich fünfmal hintereinander gegen den nach seiner Aussage „bekanntesten politischen Blog Österreichs“ verloren. Er kann nicht klagen: Sein Honorar als sogenannter Staranwalt bekommt er ja trotzdem.






Aus der Urteilsbegründung des Landesgerichts Innsbruck


Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Kirn kann noch dagegen berufen. Ich wünsche viel Glück!


17.8.2019


Das Urteil in Langfassung


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