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Gustav Kuhns frühere „Zweitfrau“ und jetzt „mehr oder weniger Hauptfrau“ gibt w.o.
Zwei Zivilrechtsprozesse hat Christin Kirn beim Landesgericht Innsbruck gegen mich angestrengt. Einen wegen eines Artikels, in welchem ich ihre Zweitwohnsitzverhältnisse in Erl beschrieben hab (Streitwert: 35.000 Euro). Und einen wegen einer Geschichte, in der ich Geldflüsse von den Festspielen Erl über ihr Büro in Neapel bis zu ihrem Wohnort Lucca in der Toscana nachverfolgt habe (Streitwert: 30.000 Euro plus 5.000 Euro für erlittene „empfindliche Kränkung der Klägerin“).
Im ersteren Falle ist sie im Vorverfahren, in welchem sie eine „Einstweilige Verfügung“ gegen meine Veröffentlichung erreichen hatte wollen, beim Landesgericht wie auch beim Oberlandesgericht und dann auch noch beim Obersten Gerichtshof gescheitert und hat dann wegen nicht vorhandener Erfolgsaussichten auf ein Hauptverfahren verzichtet. Im zweiten Prozess hat Kirn auf Unterlassung geklagt und Entschädigung dafür begehrt, dass ich sie – „im bekanntesten politischen Blog Österreichs“ (RA Michael Krüger) - in einem kleinen Einschub als „lange Zeit Zweitfrau, jetzt mehr oder weniger Hauptfrau Gustav Kuhns“ bezeichnet hatte. Hier hat sie in der ersten Instanz sang- und klanglos verloren und dann, wie erst jetzt bekannt wurde, von einer Berufung und dem Gang zum Oberlandesgericht Abstand genommen.
Während Rechtsanwalt Krüger und Gustav Kuhn noch überlegen, macht Christin Kirn bereits kehrt und orientiert sich schon einmal Richtung „Zahlstelle“.
Beide Prozesse zusammen dürften die Klägerin, oder wer immer ihr diese Späße bezahlt, so um die 20.000 Euro gekostet haben. Ein guter Teil davon geht an den Herrn Bundesminister a.D., der sie, wie stets auch seine beiden weiteren Mandanten Kuhn und Haselsteiner, jetzt für mich gesprochen, perfekt vertreten hat.
Bericht vom Verfahren und Urteil
25.4.2020
Von den achtzehn in Zusammenhang mit den Festspielen Erl gegen mich eingebrachten Zivilrechtsklagen sind damit nur noch vier anhängig.
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