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Gustav Kuhn gibt auf. Kampflos.

Der angebliche Segelweltmeister streicht die Segel. Der einst so streitsüchtige wie siegessichere Angreifer kommt mit der weißen Fahne angerannt. Gustav Kuhn, der zusammen mit seiner Frau insgesamt zehn heftige Klagen gegen mich eingebracht hat, hat nun über seinen Anwalt recht kleinlaut anfragen lassen, ob wir die drei noch laufenden Verfahren nicht bitte beenden, juristisch gesprochen: auf ewig ruhen lassen könnten.
Wie hätte ich da nein sagen können, wenn der Rückzieher von ihm kommt?


Zehn Prozesse. Davon hat Kuhn genau einen gewonnen.

Die ersten beiden Klagen wegen meines Vorwurfs sexueller Übergriffe hat Kuhn nach den gerichtlich protokollierten Aussagen zweier Opfer und arschknapp vor dem zu befürchtenden Urteil zurückgezogen.

In der Streitsache, in der es um einen von mir behaupteten – aber damals noch nicht ergangenen – Strafbescheid ging, gab es einen Vergleich zwischen beiden Parteien.

Im Zusammenhang mit den von mir aufgedeckten Plagiaten in seiner Dissertation habe ich diese eingescannt als Ganzes online gestellt. Was ich nach dem Urheberrecht klarerweise nicht hätte dürfen. Dieses Verfahren ist das einzige, das Gustav Kuhn gegen mich gewonnen hat.

Mit einer weiteren Klage wollte Kuhn eine von mir gar nie geplante Veröffentlichung grauenvoller Details aus dem Akt eines deutschen Familiengerichts verhindern. Diesen Prozess hat er sowohl beim Landesgericht als auch beim Oberlandesgericht verloren.

Die beiden Gerichtsverfahren, in denen Gustav Kuhn seine Frau Christin Kirn klagen hat lassen, hat sie, hat er auch in beiden Instanzen glatt verloren.

Bleiben die drei danach noch laufenden Zivilprozesse, die Kuhn nun lieber eingestellt haben will. Er ist sogar bereit, mir für meine Einwilligung den vor mir geforderten pauschalen Kostenbeitrag zu überweisen.


1. Klage in Sachen Plagiate in Kuhns Dissertation (69 Cg 96/18v)
Streitwert: 50.000 Euro


Hier habe ich sowohl beim Landesgericht als auch beim Oberlandesgericht gewonnen. Der Oberste Gerichtshof hat diese Entscheidungen aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landesgericht Innsbruck zurückverwiesen. Zu dieser wird es nun nicht mehr kommen, vielleicht auch, weil ich dazu jüngst ein Gutachten des Plagiatsexperten Gerhard Dannemann von der Humboldt-Universität zu Berlin vorgelegt habe, der zum Schluss kommt, dass das Ausmaß der Plagiate in Kuhns Doktorarbeit mit denen in der Dissertation der früheren deutschen Bildungsministerin Annette Schavan vergleichbar ist, welcher bekanntlich der Doktortitel durch die Universität Düsseldorf entzogen worden ist.






2. Klage wegen des Vorwurfs sexueller Belästigung (69 Cg 22/18m)
Streitwert: 60.000 Euro


Nachdem die im Bundeskanzleramt angesiedelte Gleichbehandlungskommission des Bundes in allen fünf von ihr geprüften Fällen zum Schluss gekommen ist, dass es von Seiten Gustav Kuhns – zum Teil mehrfach – zu sexuellen Übergriffen gegenüber in Erl tätigen Künstlerinnen gekommen ist, mag er sich einer öffentlichen Konfrontation mit diesen Frauen vor Gericht nicht mehr aussetzen und auch dieses Verfahren nicht mehr fortführen.

Zwei Beispiele aus dem Endbericht der Gleichbehandlungskommission:






Auszüge aus dem Gutachten der Kommission, die übrigens von den Tiroler Festspielen selbst angerufen worden ist.


3. Klage wegen des Vorwurfs arbeitsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verstöße bei den Festspielen Erl (69 Cg 64/18p)
Streitwert: 70.000 Euro


Unter anderem ging es dabei um die von mir kritisierte massenhafte illegale Ausländerbeschäftigung bei den Festspielen in Erl. Aufgrund meiner Veröffentlichung sind das AMS und die Finanzpolizei endlich aktiv geworden und hat letztere schließlich einen entsprechenden Strafantrag bei der BH Kufstein eingebracht. Im legendären Interview in der ZIB 2 am 23. Oktober 2018 hörte sich Gustav Kuhn noch so an:



Das gesamte Interview kann hier nachgesehen werden.


Inzwischen ist von der Bezirkshauptmannschaft Kufstein in ebendieser Sache ein Straferkenntis gegen Gustav Kuhn ergangen, das es in sich hat. Die Behörde hat dabei in ihrem Bescheid festgestellt:

„Es entwickelte sich unter der Verantwortung des Beschuldigten bei der Beschäftigung drittstaatsangehöriger Künstler aus nicht (mehr) eruierbaren Gründen eine Praxis, die schlichtweg nicht mit den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes in Einklang zu bringen ist. (…)
Aus dem Umstand, dass die nicht den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes entsprechende Beschäftigung bzw. Inanspruchnahme ausländischer Künstler über einen längeren Zeitraum von den zuständigen Behörden unerkannt blieb, kann für den Beschuldigten nichts gewonnen werden. (…)
In all diesen Jahren (d.i. seit 2005) vermochte der Beschuldigte hinsichtlich der Beschäftigung von drittstaatsangehörigen Künstlern und der Einhaltung der damit im Zusammenhang stehenden Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes kein wirksames Kontrollsystem zu etablieren.“



Es waren nicht zwanzig Fälle, sondern über achtzig, und die Höhe der Strafen pro ertapptem illegal Beschäftigten beläuft sich auch nicht auf 20 Euro, sondern auf 2000 Euro. „Wobei“, Zitat aus dem Straferkenntis, „überdies festzustellen ist, dass der gesetzliche Strafrahmen bei weitem nicht ausgeschöpft wurde.“




177.100 Euro. Allein für die Straftaten bei den Winterfestspielen 2017/2018. Frühere Zeiträume sind von der Behörde gnädigerweise gar nicht untersucht worden.
„Im Falle der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe tritt an deren Stelle die Ersatzfreiheitsstrafe.“ Das wären dreieinhalb Monate.



Die im Strafbescheid ausgesprochene Solidarhaftung besagt, dass im Falle, dass Gustav Kuhn die 177.100 Euro nicht bezahlen will oder kann, die Tiroler Festspiele die Strafe zu berappen haben.


* * *

Nachdem die entsprechenden Ruhensanzeigen in den drei zuletzt beschriebenen Fällen von Gustav Kuhns Rechtsanwalt Michael Krüger bei Gericht deponiert wurden („Ruhen des Verfahrens unter Fortsetzungsverzicht“), ist von den in der Causa Erl gegen mich erhobenen achtzehn Klagen nur mehr eine anhängig.

Es handelt sich dabei um jenes Zivilrechtsverfahren, das die Tiroler Festspiele Betriebsges.m.b.H., sprich Hans Peter Haselsteiner, wegen meiner Kritik an den arbeitsrechtlichen Zuständen und abgabenrechtlichen Missständen in Erl seit bald drei Jahren gegen mich führt - inhaltlich völlig identisch mit der oben zuletzt geschilderten und fallen gelassenen Klage Kuhns gegen mich.
Hier haben bisher sieben Verhandlungen ohne wesentlichen Fortschritt in der Sache stattgefunden. Kurioserweise ist dabei mir (!) vom Wiener Anwalt der Festspiele, die mich mit ihrer Klagsflut wegputzen wollten, „mutwillige Prozessführung“ vorgeworfen worden. Noch einmal: mir! Darauf muss man erst einmal kommen.
Alleiniger Gesellschafter der TFE Betriebsgesellschaft ist die sogenannte Gemeinnützige Privatstiftung Tiroler Festspiele, in deren Vorstand neben Haselsteiner Beate Palfrader und Jürgen Meindl als Vertreter der Großsubventionäre Land und Bund sitzen. Es ist fraglich, ob sie mit der mutwilligen Prozessführung des Prozesshansls Peter Haselsteiner einverstanden sind, mehr noch: ob sie überhaupt gefragt wurden.

Man wird sehen, wie es weitergeht und wie lange es noch weitergeht. Für die nächste Verhandlung will das Gericht versuchen, den von mir benannten Zeugen Gustav Kuhn aus seinem italienischen Exil nach Innsbruck zu bekommen.

9.11.2020

So. Und jetzt ist wieder Pause.


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