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Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat die Ermittlungen gegen Markus Wilhelm wegen Täuschung und Beweismittelfälschung eingestellt
Vor zweieinhalb Monaten habe ich noch versucht, mit nachstehendem Text den Staatsanwalt zu einem Strafantrag gegen mich zu ermutigen. Es hat nicht gereicht. Er hat nur noch brav die Landtagswahlen vorbeigehen lassen und jetzt w.o. gegeben.
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Der folgende Artikel, geschrieben im Mai 2008 noch in hoffnungsfroher Erwartung eines Prozesses, fasst die unfassbare Geschichte rund um van Staas Schwein-Sager zusammen:
Es ist so, wie ich bereits Anfang September, als die ÖVP mir eine Klage in Aussicht gestellt hat, gesagt habe: Ich freue mich auf diesen Prozess. Er wird Gelegenheit bieten, van Staas Superzeugen ins Kreuzverhör zu nehmen. Wir werden die Möglichkeit haben, van Staas ganzes Verleumdungsnetzwerk von der ÖVP bis zur Tiroler Tageszeitung öffentlich vorzuführen. Und wir werden, hoffentlich, auch in Erfahrung bringen können, wer den Staatsanwalt zu seinen fragwürdigen Vorerhebungen angestiefelt hat.
Zu befürchten ist freilich, dass van Staa nach seinem Sturz am 8. Juni seine Ermächtigung zur Strafverfolgung flugs zurückziehen und der Prozess damit niedergeschlagen wird. Van Staa braucht die formelle Anklage jetzt ja nur als Hilfe im Wahlkampf. Ich nehme an, dass es diese Absprache bereits gibt. Schließlich hat Staatsanwalt Pilz van Staa bereits am 7. September 2007 vorsorglich wissen lassen, die von diesem erteilte "Ermächtigung kann bis zum Schluß der Verhandlung zurückgenommen werden".
Es geht also nur ums Anschwärzen meiner Person. Denn an einer breiten Aufrollung der ganzen Geschichte wird van Staa, auch wenn er nicht immer weiß, was er tut, nicht interessiert sein.
Was uns dann noch bleibt, ist der parlamentarische Untersuchungsausschuss in Wien, wo van Staa zu seiner Rolle bei der Einschaltung der Staatsanwaltschaft und des Büros für Interne Angelegenheiten Auskunft geben wird müssen. Auch das wird leider erst nach Ende seiner Amtszeit im Herbst dieses Jahres passieren. (siehe Tagebucheintrag vom 24.3.2008)
Staatsanwalt Pilz plante Personendurchsuchung und Beschlagnahme
Der politische Druck auf den Staatsanwalt muss enorm sein, wenn er nach diesem Ergebnis der gerichtlichen Vorerhebungen und nach Vorliegen der beiden mehr als eindeutigen Sachverständigengutachten jetzt noch einen Strafantrag stellt. Aber auch er, der sogenannte Erste Staatsanwalt und gleichzeitig stellvertretende Leiter der Staatsanwaltschaft Innsbruck, Wolfgang Pilz, soll die Blamage, um die er so bettelt, haben.
Damit auch die letzte Leserin und der letzte Leser weiß, wie spät es ist, wenn es dreizehn schlägt, ein bisher unveröffentlichtes „Detail“ aus den Vorerhebungen, das ein helles Licht auf die Anwandlungen des genannten Staatsanwaltes wirft. Als der BIA-Beamte Bernd Bachler dem Staatsanwalt Wolfgang Pilz am 19. November 2007 meinen Einvernahmetermin ankündigt, geschieht lt. Aktenvermerk des BIA folgendes: „Dr. Pilz ersucht um neuerlichen Anruf nach oder gegebenenfalls während der Befragung, damit er über eine eventuelle Beschlagnahme entscheiden könne.“ (BIA-Akt, Seite 197).
Und so war es dann auch: Gegen Ende meiner Einvernahme als Beschuldigter (am 29. November 2007 beim Landeskriminalamt in Innsbruck) hat Herr Bachler, einer der beiden aus Wien angereisten BIA-Ermittler, unter einem Vorwand den Raum verlassen und Staatsanwalt Pilz angerufen. In diesem etwa sechs Minuten dauernden Telefongespräch der beiden ging es um den beabsichtigten direkten Zugriff auf mich.
Wo sind wir denn schon? Perlustrierung wegen eines - wenn schon - Medieninhaltsdeliktes. Beschlagnahme wegen einer freien Meinungsäußerung? Vermutlich nur aufgrund meines forschen Auftretens bei der Befragung wurde der geplante Zugriff damals abgeblasen.
Weil’s auch noch dazu passt: Das BIA hat nicht nur beim „Strafregister der Republik Österreich“, sondern auch bei der „Personenfahndung des Bundesministeriums für Inneres“ sowie im „Schengener Informationssystem“ wegen Verurteilungen bzw. Vormerkungen zu meiner Person angefragt. So weit sind wir schon.
Das BIA hat auch – wieder wegen des vermuteten Medieninhaltsdeliktes – ein Personalblatt über mich angelegt, wo nur mehr bei „Verwahrungshaft“, „Verwaltungshaft“ oder „Schubhaft“ das entsprechende Kreuzl zu machen ist. So hätten sie es gern.
Fakten laut Vorerhebungen
1. Van Staa hat „Schwein“ gesagt.
2. Der Mitschnitt ist nicht manipuliert.
Prof. Robert Sattler, der beeidete Sachverständige spricht in seinem ersten Gutachten für das Innenministerium die vage Möglichkeit an, dass die Phrase „Das Schwein“ einer anderen Passage der Rede entnommen und an dieser Stelle hineingesetzt worden sein könnte.
Nicht nur, dass keiner der Zeugen van Staas das Wort Schwein in der gesamten Venter Rede überhaupt wo gehört haben will, auch Sattler selbst hält nach seiner Analyse der vierzig Sekunden langen Hörprobe eine solche Manipulation für wenig wahrscheinlich:
„eindeutig festzustellen sind folgende tatsachen:
- es handelt sich bei der phrase um den selben sprecher / redner
- die phrase ist im selben raum mit dem selben equipement aufgenommen worden (raumhall, rauschverhalten, abstand zum mikrophon, hintergrundgeräusche)
- nach eingehender stimmenanalyse ist festzustellen, dass die aussage innerhalb kurzer zeit vor oder nachher – oder eben zu dieser zeit, wo sie zu hören ist gesprochen wurde. tonhöhe, stimmung, sonorität, belegtheit etc.“
(R. Sattler, Expertise Nr. 1, 6.11.2007, Seite 1)
Der Sachverständige ist schon aufgrund der kurzen Passage, die ihm zur Verfügung steht, der Ansicht, dass van Staa die Phrase „Das Schwein“ dort verwendet hat, wo sie zu hören ist:
„der stimmführung nach passt sie jedenfalls gut bis perfekt zum umfeld der anderen sätze.“
„meinem gefühl nach – aber bitte ohne aussagekraft – ist die aussage schon im original im zeitabfluss so getätigt worden.“
(R. Sattler, Expertise Nr. 1, 6.11.2007, S. 1 und 4)
Folglich beschäftigt sich der amtliche Gutachter in seiner zweiten Expertise mit dieser sehr unwahrscheinlichen Möglichkeit einer Manipulation gar nicht mehr, sondern nur noch mit der ÖVP-Schnapsidee, aus einem „Das große Schweigen“ könnte ein „Das Schwein“ geschnitten worden sein. Dazu hat Professor Sattler bekanntlich unmissverständlich festgestellt:
„aus der phrase ‚das große schweigen’ wird niemals ein für mich glaubwürdiges ‚das schwein’.“
„die phrase ‚das schwein’ ist für meine ohren nicht manipuliert – vor allem nicht aus der aussage ‚das große schweigen’ entstanden.“
(R. Sattler, Expertise Nr. 2, 8.11.2007, S. 1 und 4)
Die digitale Originalaufnahme des Schwein-Sagers auf MP3
Alle jene, die trotz Sachverständigengutachten immer noch zweifeln, sind dazu verurteilt, sich dem Sermon, den van Staas am 1. September 2007 in Vent verzapft hat, in der XXL-Version auszusetzen. Auch van Staa selber ist schon lange heiß drauf, endlich ausgiebig seiner Redekunst zu lauschen.
„Nein, es gibt leider kein Tonband. Nein, leider. Das Original dieses Mitschnittes gibt es nicht. Ich warte immer schon, dass die gesamte Rede, weil ich sie gerne hätte und veröffentlichen würde, publiziert wird, damit die Menschen sehen, dass der Inhalt dieser behaupteten Aussage überhaupt nicht mit meiner Rede übereinstimmt.“
Landeshauptmann van Staa in der Fernsehsendung „Im Zentrum“ vom 17.2.2008 – Ausschnitt ansehen
Hier also der Schwein-Sager mit seinem Schwein-Sager und anderen Verrücktheiten in der Venter Original-Aufnahme auf einem Digital Audio Player (MP3-Player), Marke: SHE, Type: MP-101BD (512 MB) in exzessiver Länge.
Die anderen Artikel zum "Schwein-Sager" auf www.dietiwag.org:
Hat Landeshauptmann van Staa den deutschen Ex-Außenminister als „Schwein“ bezeichnet?
ÖVP und TT setzen Schlammschlacht fort
Ein bisschen Hintergrund zur „Schwein-Affäre“ van Staas
Warum der Staatsanwalt jetzt unbedingt Anklage erheben muss
Van Staa: "Es gibt leider kein Tonband!" und Postings zum "Schwein-Sager"
23.7.2008
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