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Ermittlungen in der „Schweine“-Affäre: Van Staa muss vor den U-Ausschuss! [24.03.2008] Der demnächst anlaufende parlamentarische Untersuchungsausschuss in Wien soll neben den Vorwürfen des Machtmissbrauchs und der parteipolitischen Postenbesetzungen im Innenministerium u.a. auch die Tätigkeit des dortigen „Büros für Interne Angelegenheiten“ (BIA) untersuchen. Um aufzuklären, ob bzw. in welchem Ausmaß das BIA für parteipolitische Zwecke der ÖVP eingesetzt wurde, hat der U-Ausschuss beschlossen, auch Landeshauptmann van Staa als Zeugen vorzuladen und zu befragen. Bekanntlich hat das BIA in der von der ÖVP Tirol gegen mich angezettelten Strafsache, die derzeit bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck „behängt“, eine dubiose Rolle gespielt. Es wird schon seinen Grund haben, warum BIA-Chef Martin Kreutner jetzt einräumt „dass es vielleicht besser gewesen wäre, das BIA hätte diesen Auftrag nicht angenommen“, in van Staas „Schweine“-Affäre gegen mich zu ermitteln (TT, 23.2.2008). „Bitte, ich habe überhaupt niemand angezeigt, ich habe keine Sachverhaltsdarstellung gemacht. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat von sich aus wegen des Verdachtes eines Offizialdeliktes eine Untersuchung eingeleitet. Wer die BIA beauftragt hat, davon weiß ich überhaupt nichts.“ Van Staa „Im Zentrum“ (ORF), 17.2.2008 Vor dem U-Ausschuss wird’s schwierig werden für van Staa. Dort ist er nämlich, im Gegensatz zu seinen Ausritten im Landtag und im Fernsehstudio, zur Wahrheit verpflichtet. Dort kann er dann sagen, wo er mich überall nie angezeigt hat, wo er keine Sachverhaltdarstellung gemacht hat, was die Staatsanwaltschaft von sich aus getan hat und wie wenig er wirklich davon weiß, wer die BIA beauftragt hat. Dort wird er möglicherweise gefragt werden, wann er in dieser Sache zum ersten Mal Kontakt mit der Staatsanwaltschaft hatte, was er nach Veröffentlichung meines Artikels zur Strafanzeige durch das BIA am 20. Februar so dringend mit dem Staatsanwalt zu klären hatte. Wieso von Seiten der Staatsanwaltschaft mittlerweile eine Intervention zugegeben, von ÖVP Seite aber nach wie vor bestritten wird. Wer die Sicherheitsdirektion im Landhaus (!) in die „Erhebungen gegen Markus Wilhelm“ eingeschaltet hat. Welche Rolle sein Parteigeschäftsführer Rauch ... usw. Vielleicht versteht man jetzt, warum van Staa einen U-Ausschuss zur Innenministeriumsaffäre immer abgelehnt hat. Van Staatsanwalt? Es geht seltsam zu im Rechtsstaat Österreich: Ich, der von van Staa und seinen Helfershelfern Verleumdete („Täuschung!“, Fälschung!“, „Schwindel!“, „Manipulation!“) muss mir einen Anwalt nehmen, er dagegen bekommt gratis einen Staatsanwalt, der sich für ihn ins Zeug legt. Ich muss mir am Gericht den Akt selbst kopieren und die Kopien selbst bezahlen, er dagegen bekommt das ganze Konvolut im Auftrag des Staatsanwaltes kopiert und zugestellt (!) und bezahlt die Kopierkosten nachweislich aus den „Verfügungsmitteln“ des Landeshauptmannes! Besondere Brisanz bekommt van Staas Zeugenladung vor den parlamentarischen Untersuchungsausschuss schließlich dadurch, dass auch ich dort über meine einschlägigen Erfahrungen mit Landeskriminalamt, BIA und Staatsanwaltschaft sprechen darf und über meine diesbezüglichen Beobachtungen während der bereits fast sieben Monate andauernden Vorerhebungen gegen mich befragt werde. Falls auch noch das bisher unter Verschluss gehaltene "Tagebuch des Staatsanwaltes" und der bisher geheime interne BIA-Akt dort vorgelegt werden, kann es ziemlich heiter werden. Bleibt nur zu wünschen, dass es im U-Ausschuss auch zu einer Gegenüberstellung mit van Staa kommt und dass diese noch vor den Landtagswahlen stattfindet. M.W. |
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