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Platters Griff in unsre Taschen. Ist Kleptophilie heilbar? [01.07.2012]
Ab sofort soll ja Schluss sein mit der Eigenwerbung von Regierungsmitgliedern in Inseraten der öffentlichen Hand. Das mit heutigem Tage in Kraft getretene Medientransparenzgesetz verbietet „entgeltliche Veröffentlichungen, die keinen konkreten Bezug zur Deckung eines Informationsbedürfnisses aufweisen und ausschließlich oder teilweise lediglich der Vermarktung der Tätigkeit des Rechtsträgers dienen“. Das heißt, Imagepflege für Kanzler, Minister, Landeshauptleute und Landesräte mit PR-Fotos und PR-Sagern in Regierungsanzeigen oder Anzeigen staats- oder landesnaher Einrichtungen ist untersagt.
Eigentlich ist diese Art von Politikerschleichwerbung zumindest seit dem Beschluss des Gesetzes im Dezember 2011 verpönt und illegitim. Mehrere Ministerien sowie das Bundeskanzleramt haben dem im letzten Halbjahr bereits Rechnung getragen.
Nicht so der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter. Im Gegenteil. Er hat sich in den letzten Monaten, Wochen und erst recht Tagen hemmungsloser denn je aus den öffentlichen Kassen bedient, um sich selbst zu vermarkten. Allein in der Tiroler Tageszeitung sind allein seit 31. Mai 2012 vier ganz- und eine halbseitige Werbeanzeige mit Bild und einer Plattitüde Platters erschienen – unter Aufmachern wie: „Sommersportwochen: Immer mehr Schülergruppen kommen nach Tirol“, „Tolles Wissens-Angebot für Tirols touristische Kleinbetriebe“ oder „Tirol führt einzigartiges Notfall-App mit automatischer Ortung ein“.
Die Inserate wurden in Auftrag gegeben von verschiedenen Abteilungen des Amtes der Tiroler Landesregierung (Chef: Platter), von der landeseigenen Tourismuswerbung (Obmann: Platter) und von der landeseigenen TIWAG (Eigentümervertreter: Platter). Der im Imagedesaster befindliche Noch-Landeshauptmann darf dabei grafisch besonders hervorgehobenen O-Ton absondern wie „Es gilt den Jugendlichen zu vermitteln, dass Sport nicht nur eine sinnvolle Freizeitgestaltung darstellt.“, „Die Stärkung Tirols als Wissenschaftsstandort ist essenziell für die Entwicklung unseres Landes“ und „Mit dem Notfall-App nimmt Tirol österreichweit eine Vorreiterrolle ein.“
Nach dem Medientransparenzgesetz muss es sich bei Inseraten aus dem Einflussbereich von Regierungsmitgliedern um einen „Beitrag zur Deckung des Informationsbedürfnisses handeln, indem Sachinformationen bereitgestellt werden, aus denen die Allgemeinheit oder auch nur eine anhand genereller Kriterien bestimmbare Personengruppe einen gewissen Vorteil ziehen kann“.
Platter und Sachinformation, das wird schwierig, das sehe ich ein, aber was hier abläuft, ist fortgesetzter gewohnheitsmäßiger Diebstahl von Steuergeld, nichts anderes.
Frühere dietiwag.org-Artikel in dieser Sache:
Inseratenaffäre? Aber nur in Wien! Nicht bei uns in Tirol.
Die ÖBB-Inserate Faymanns und die TIWAG-Inserate Platters: Wo ist der Unterschied?
Platter kann’s nicht lassen!
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