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Späte Einsicht: Festspiele Erl ziehen weitere Klagspunkte zurück [21.09.2019]
Im Mai des Vorjahres hat u.a. die Tiroler Festspiele Erl Betriebsges.m.b.H. eine Zivilklage gegen mich eingebracht wegen des von mir geäußerten „Verdachts“ (!) arbeitsrechtlicher und abgabenrechtlicher Verstöße. Nachdem die Festspiele schon vor längerer Zeit vernünftigerweise vom Klagspunkt „Verstoß gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz“ Abstand genommen haben, ziehen sie jetzt gleich drei weitere Klagsvorwürfe zurück. Die Begründung ist eine, die man sich wie gute Schokolade ganz langsam mit viel Genuss auf der Zunge zergehen lassen sollte:
Aus dem aktuellen Schriftsatz der Tiroler Festspiele Erl Betriebsges.m.b.H. vom 18.9.2019
Weitere Klagspunkte - wie Verdacht auf Lohndumping, Verdacht auf Abgabenhinterziehung und Verdacht auf Scheinselbständigkeit - halten die Festspiele Erl noch tapfer aufrecht.
NB. Zweimal bereits wurde in dieser Causa mit den Festspielen Erl ein Vergleich vereinbart, zweimal wurde er knapp vor Inkrafttreten von diesen widerrufen. Soviel zur beschworenen Prozessökonomie und zum angeblichen Wunsch nach einem schnellen Abschluss des Verfahrens.
Die nächste Verhandlung in dieser Sache findet am 25. September 2019 (LG Innsbruck, Saal 206, Beginn: 13 Uhr) statt.
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Update - 24.9.2019:
Die für 25.9.2019 angesetzte Verhandlung wurde kurzfristig auf 13.11.2019 verlegt.
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