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Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft und die Innsbrucker Oberstaatsanwaltschaft wollten das Verfahren gegen Gustav Kuhn wegen des Verdachts der Sexuellen Belästigung nach § 218 StGB bereits e i n s t e l l e n [27.09.2019]
Das Justizministerium hat ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht und „ergänzende Ermittlungen“ angeordnet. Der ministerielle „Weisungsrat“ hat gegen diese Rechtsansicht keinen Einspruch erhoben. Es sind folglich die Ergebnisse der Gleichbehandlungskommission in die Entscheidung der Staatsanwaltschaft mit einzubeziehen sowie weitere Einvernahmen und „soweit zweckmäßig – auch eine diesbezügliche Beschuldigtenvernehmung des Dr. Kuhn“ vorzunehmen.
Und, nein, ich selbst, dem mit Sicherheit am allermeisten Informationen über mutmaßliche Übergriffe mündlich und schriftlich zugegangen sind, bin von der wie auch immer ermittelnden Behörde bis heute zu keiner Befragung eingeladen worden.
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