|
Mann beißt Hund oder: FPÖ-Chef verteidigt straffällig gewordenen Wirtschaftsflüchtling [08.04.2017]
Am 17. Jänner wurde hier über Hetz-Postings auf der Hetz-Seite eines Wirtshauspächters in Obsteig berichtet. Dieser Tage hat - wie Tiroler Tageszeitung, ORF und Krone nicht berichtet haben - der Prozess gegen ihn am Landesgericht Innsbruck stattgefunden.
Sein Anwalt: der berüchtigte Tiroler FPÖ-Obmann, der eine Vorliebe für kriminelle Ausländer hat, in dem Sinne, dass er eine Vorliebe für Hetze gegen sie hat und ihr auf seinem Facebook-Account breiten Raum gibt.
Bei seinem Mandanten handelt es sich um einen zugezogenen Deutschen, der in Deutschland zweimal vorbestraft ist (einmal wegen Betrugs), dort massiv Schulden gemacht hat und vor diesen nach Österreich geflüchtet ist. Um hier gegen nach Österreich geflüchtete unbescholtene Menschen zu hetzen.
Abwerzger, ein gelernter rabiater Burschenschafter, kommt auch als Anwalt nicht aus seinem Milieu heraus. So rät er doch allen Ernstes dem Angeklagten, sich wegen dieses Postings nicht schuldig zu bekennen:
„AK 47“ = Kalaschnikow (Awtomat Kalaschnikowa, 1947)
In seiner Aussage vor Gericht redet sich der Angeklagte unter Anleitung seines Anwalts folglich in einen unglaublichen Wirbel hinein und belastet sich mit jedem Satz, den er sagt, selbst immer mehr. Bis auch der Letzte im gutgefüllten Saal weiß, wie er das mit der „AK 47“, das er ganz anders verstanden haben will, wirklich verstanden hat. Trotzdem plädiert sein Anwalt für Freispruch im Falle dieses Postings und für Milde in Falle der zwei anderen. Abwerzger bezeichnet seinen Mandanten als mittellosen, reumütigen Mann, der es ehrlich meine, aber verunsichert sei durch die täglichen Meldungen von Gewalt und Unruhe. Wie zum Beispiel er, Abwerzger, sie ständig verbreite (hier). Nein, Letzteres sagt er natürlich nicht.
Die Richterin sieht das ganze ein bisserl anders und verurteilt den Wirt vom Lehnberghaus wegen Verhetzung durch Aufforderung zur Anwendung von Gewalt zu 280 Tagsätzen unbedingt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Hier wurde und wird über den Fall im Forum diskutiert.
|