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Vorbemerkungen zur Hauptverhandlung im CBL-Prozess am 12.11.2007

Weil die TIWAG-Führung weiß, dass die Tirolerinnen und Tiroler den Inhalt der abgeschlossenen Schandverträge niemals akzeptieren können, setzt sie alle Hebel in Bewegung, der Bevölkerung den Zugang zu den entscheidenden Informationen zu verunmöglichen.
Zu diesem Zwecke haben die TIWAG-Verantwortlichen bereits im März 2005 beim Landesgericht Innsbruck eine Unterlassungsklage gegen diese Internetseite, d.h. gegen deren Betreiber Markus Wilhelm, eingebracht, Streitwert: 500.000 Euro. Diese wird nun verhandelt.
Das bereits vor zweieinhalb Jahren abgewickelte Vorverfahren, in dem die TIWAG eine „Einstweilige Verfügung“ gegen diese Webseite erzwingen wollte, hat sie in beiden Instanzen verloren.


Worum also geht es?

  • Die „TIWAG - Tiroler Wasserkraft AG“ gehört zu 100 Prozent dem Land Tirol.

  • „Träger der Staatsgewalt des Landes Tirol ist das Landesvolk.“ Tiroler Landesordnung, Art. 1 (3)

  • Ein Betrieb im Eigentum der öffentlichen Hand hat keine Verträge abzuschließen, die er vor seinem wahren Eigentümer, dem Landesvolk, geheim hält. „Öffentliches Eigentum“ und „Geheimverträge“ schließen sich in der Sprache und vor allem in der Demokratie aus.

  • Das Recht „Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben“ ist in der Europäischen Menschenrechtscharta (MRK) verankert.

  • Die Tirolerinnen und Tiroler haben ein Recht zu erfahren, was mit ihrem Eigentum geschieht, d.h. was ihre TIWAG für Geschäfte treibt, im konkreten Falle, welche schwerwiegenden Auswirkungen die Verpfändung des Landesvermögens TIWAG mit sich bringt.

  • Es ist inakzeptabel, dass das Landesvolk von Tirol, der eigentliche Besitzer der TIWAG, nicht wenigstens im großen und ganzen über seinen Betrieb das erfahren darf, was US-Briefkastenfirmen ausführlichst dokumentiert bekommen.

  • Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte kommt die Freiheit der öffentlichen Kommunikation „nicht nur günstig aufgenommenen oder als unschädlich oder als unwichtig zu qualifizierenden Informationen zu, sondern auch solchen, welche den Staat oder bestimmte Gesellschaftsgruppen verletzen, schockieren oder beunruhigen“ (EGMR 7.12.1976, EuGRZ 1977, 38 / 42)

  • Das berechtigte öffentliche Interesse und das Menschenrecht der freien Meinungsäußerung (UN-Menschenrechte, Art. 19) sind ein höherwertiges Gut als die erwünschte Geheimhaltung angeblicher Betriebsinterna, die in erster Linie der Umgehung von Steuer- und Abgabenpflichten dienen soll.

  • Nicht durch das Zitieren aus den Verträgen wurde dem Land schwerer Schaden zugefügt, sondern durch den Abschluss derselben. „Sittenwidrig“ ist nicht die Veröffentlichung der Verträge, sondern deren Inhalt.
  • Die TIWAG-Führung spricht von „unautorisierten Veröffentlichungen“. Die TIWAG-Führung hat nicht die Kompetenz, meine Veröffentlichungen zu autorisieren oder nicht zu autorisieren.



  • Habe ich unwahre Behauptungen über die Cross-Border-Geschäfte
    der TIWAG-Führung aufgestellt?
    Nein. Und gerade das ist das Problem der TIWAG-Führung.


    • Die TIWAG-Führung hat vierzehn der fünfzehn größten TIWAG-Kraftwerke sowie einen Teil des Stromnetzes mit Laufzeiten bis 2099 an amerikanische Briefkastenfirmen „vercrossbordert“. Sie hat sie damit nach dem anzuwendenden US-amerikanischen Recht an Finanztrusts im Steuerparadies Delaware verkauft und mietet sie seitdem zurück.

    • Diese Verträge haben TIWAG-Eigentümerverteter, TIWAG-Aufsichtsrat und TIWAG-Vorstand unter Ausschluss der Öffentlichkeit und unter Umgehung des Tiroler Landtages abgeschlossen.

    • Die Medien und das Landesvolk von Tirol wurden vom Eigentümervertreter, vom Aufsichtsrat und vom Vorstand der TIWAG über den wahren Inhalt der Verträge nicht, irreführend oder auch bewusst falsch informiert.

    • Wären die auf www.dietiwag.at dargelegten Fakten und Hintergründe rechtzeitig bekannt geworden, dann hätte die TIWAG-Führung diese CBL-Schandverträge nie abschließen können.



    Diese drei hauptverantwortlichen Herren wurden von unserer Seite als Zeugen
    im CBL-Prozess benannt. Wird es gelingen, ihre Einvernahme zu verhindern?



    Die TIWAG-Führung hat mit allen Mitteln versucht, öffentlichkeitsrelevante Informationen zu unterdrücken.

    Diese Versuche zeigen, dass die Verantwortlichen viel zu verbergen haben:

    - noch bevor ich eine Zeile aus den Cross-Border-Verträgen veröffentlicht hatte, schickte mir der Anwalt der TIWAG eine „Abmahnung“
    - dann erwirkte der Anwalt der TIWAG eine Sperre der Domain www.dietiwag.at durch die nic.at
    - dann versuchte er eine Abschaltung der Ausweich-Webseite www.dietiwag.org zu erzwingen
    - dann brachte der Anwalt der TIWAG eine „Einstweilige Verfügung“ gegen mich ein
    - dann brachte der Anwalt der TIWAG eine „Einstweilige Verfügung“ gegen den Provider dieser Homepage ein
    - dann brachte der Anwalt der TIWAG eine Klage auf „Unterlassung“ mit einem Streitwert von 500.000 Euro gegen mich bei Gericht ein
    - dann brachte der Anwalt der TIWAG eine Klage auf „Unterlassung“ mit einem Streitwert von 100.000 Euro gegen meinen Provider bei Gericht ein
    - dann erwirkte der Anwalt der TIWAG den Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Einvernahme eines CBL-Zeugen in Wien
    - dann drückten die TIWAG-Anwälte unter noch aufzuklärenden Umständen die Einvernahme eines CBL-Zeugen in London durch, zu der weder der Beklagte noch sein Vertreter geladen war
    - dann erzwangen die Londoner (!) Anwälte der TIWAG bei der Einvernahme dieses Zeugen in London auch noch den Ausschluss der Öffentlichkeit
    - dann, bei der Verhandlung am 12. November 2007 in Innsbruck (...)

    Man wird sehen.

    Wenn die TIWAG-Führung die Öffentlichkeit scheut, hätte sie nicht klagen sollen.
    Prozesse bei uns sind öffentlich. Es gilt nicht das Gesetz von Burma.


    Van Staa, Eberle und Wallnöfer gelang es, nicht nur die Deals am Landtag vorbeizuschleusen, sondern auch eine Kontrollprüfung der Verträge durch den Landesrechnungshof zu verhindern. Beim ORF Tirol hat die TIWAG-Führung durch Interventionen massiv Einfluss auf dessen Berichterstattung genommen, und die kritischen Eintragungen auf Wikipedia hat die Zensur-Abteilung der TIWAG eigenhändig entfernt.

    Die internationale Menschenrechtsorganisation ARTICLE 19 mit Sitz in London hat in ihrem Bericht 2007 über Menschenrechtsverletzungen in Österreich auch den Fall TIWAG an das UNO-Menschenrechtskomitee herangetragen. Darin heißt es u.a.:

    “Another example is that of a local journalist and environmental activist in the Province of Tyrol who tried to obtain information about a large public contract concerning the lease of hydroplants to US firms from the public electricity company, TIWAG. He was denied access to the information, but eventually managed to obtain a copy of the contract from a confidential source and announced his intention to publish it on his website. He was immediately sued by the public company who argued that the contract constituted a business secret, and that disclosure could harm their business interests as well as violate personal data
    protection. The court ordered the journalist’s service provider to remove from the site parts of the text (which he had not written). The outcome of the main trial is still pending.“

    „Article 19” ist eine unabhängige NGO, die weltweit zum Schutz und zur Förderung der Meinungsfreiheit arbeitet. Der Name der Organisation leitet sich vom Paragraph 19 (Article 19) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ab, welcher die Redefreiheit garantiert.

    Die TIWAG-Führung hat im laufenden CBL-Prozess bereits bisher Kosten von vermutlich mehr als fünfzigtausend Euro verursacht.
    Mehr zur Vorgeschichte dieses Prozesses



    Innkraftwerk Imst (Fotomontage)



    Es ist weniger ein „Geschäftsgeheimnis“ als ein Skandal

    - dass die amerikanischen Finanzjongleure (Trusts) mit
    Dinglichkeiten in unseren Grundbüchern in Imst, Silz, Innsbruck, Lienz usw. stehen
    - dass in sämtlichen vierzehn verleasten TIWAG-Kraftwerken Eigentümer-Plaketten der US-amerikanischen Briefkastenfirmen angebracht sind
    - dass allein beim Cross-Border-Deal Sellrain Silz über 8 Millionen Dollar an Provisionen in bis heute unbekannte Taschen geflossen sind
    - dass für Streitigkeiten über die Tiroler Kraftwerke als Gerichtsstandort New York vereinbart wurde
    - dass zum Zwecke des Steuerbetruges die Kraftwerke auf dem Papier eklatant überbewertet wurden
    - dass die TIWAG allein für den CBL-Vertrag für Sellrain-Silz 8,99 Millionen Dollar an Anwaltshonoraren bezahlt hat
    - dass der österreichische Staat aufgrund der juristischen Winkelzüge um zig Millionen Euro betrogen wurde
    - dass für die Kraftwerksgruppe Sellrain-Silz bei Eintreten einer bestimmten vertraglichen Situation ein Restkaufpreis von 1 Dollar vereinbart wurde
    - dass das Land Tirol in den Verträgen als Bürge für die Depotkonten bei den Banken Barclays, Dexia und UBS haftet

    usw. usw.

    Die ganze Geschichte im Detail:

    Die Cross-Border-Leasing-AKTE der TIWAG
    Wenn die TIWAG den Vertrag vom Sellrain-Silz-Deal nicht offen legt, muss es dietiwag.org tun.
    Die Tirolerinnen und Tiroler als die wahren Eigentümer der TIWAG-Kraftwerke haben ein
    Recht darauf.
    1. Das Vorspiel [mehr...]
    2. Die Hauptdarsteller [mehr...]
    3. Die Agenten [mehr...]
    4. Kleine Geschichte [mehr...]
    5. Der 'Deal des Jahres 2001' [mehr...]
    6. Eine Sauerei [mehr...]
    7. Vertrag ist zum Brechen [mehr...]
    8. Ganz legale Rechtsbrüche [mehr...]

    Die politische Verantwortung
    Die TIWAG ist ein Spielball unersättlicher Machtinteressen geworden. Bei den wahnwitzigen Großkraftwerksplänen kann man es mit freiem Auge sehen, und beim Cross-Border-Leasing-Fiasko ist es gar mit Händen zu greifen: Eine Clique, die unser aller gemeinsames Eigentum als ihr persönliches Fürstentum ansieht, nudelt die Landeselektrizitätsgesellschaft zur reinen Geldbeschaffungsmaschine herunter.
    1. Tat. Tatmilieu. Täter. [mehr...]
    2. Tathergang. [mehr...]
    3. Die Stunde der Patrioten [mehr...]
    4. Provisionen? Ja, sicher! [mehr...]

    Die TIWAG im Bankensumpf
    Kürzlich hat der bekannte deutsche Werbefachmann Reinhard Siemes in Innsbruck erklärt: "Ich werbe nicht für Pharmafirmen, Waffenproduzenten und die Citibank." Wenn die Citibank die höchste Steigerungsform zu Chemiekonzernen und Waffenfabriken ist, dann ist die TIWAG mit der Citibank als Einfädler ihrer schmutzigen Cross-Border-Leasing-Deals ja mehr als bedient. Und das ist sie.
    1. "Es war wie Opium" [mehr...]
    2. Verbrechen durch die Bank [mehr...]
    3. TIWAG-Kumpane [mehr...]

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    6.11.2007


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