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Krüger gegen Wilhelm: 0:1 [16.05.2018]
Am Landesgericht Innsbruck fand heute ein Medienrechtsprozess statt, den der Anwalt von Gustav Kuhn und Hans Peter Haselsteiner im eigenen Namen gegen mich angestrengt hatte. Es ging um eine von Krüger begehrte Gegendarstellung im Forum dieser Seite, der ich seiner Meinung nach unzureichend nachgekommen sei.
Die Richterin sah das wesentlich anders, nämlich dass meine Veröffentlichung dem Begehren Krügers „mehr als gerecht“ geworden sei. Sie bezweifelte sogar, dass (m)eine Gegendarstellung überhaupt nötig gewesen sei und sprach davon, dass die Aktion Krügers „in Richtung Schikane“ gehe.
Michael Krüger, der sich durch einen Tiroler Kollegen vor Gericht vertreten hat lassen, muss die Kosten des Verfahrens tragen. Bezüglich einer möglichen Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil hat sich Krügers Substitut nicht geäußert.
Vor Tische las man’s anders (Schiller, Wallenstein)
Am 9.4. 2018 schrieb Michael Krüger zu diesem Verfahren in unserem Forum unter seinem eigenen Namen:
„Ich habe gegen Wilhelm einen gerichtlichen Antrag auf Gegendarstellung eingebracht, weil er eine von mir begehrte Gegendarstellung nicht ordnungsgemäß veröffentlicht hat. Zur Verhandlung ist mein Substitut aus Innsbruck erschienen. Die Richterin stellte das Verfahren ein, weil sie der irrtümlichen Meinung war, ich hätte persönlich erscheinen müssen. (…) Für Wilhelm bedeutet dies Mehrkosten, sodass der Jubel über die klar unrichtige Verfahrenseinstellung verfrüht war.“
Und ergänzend dazu am 11.4.2018:
„Dieser vom Gericht selbst eingestandene Fehler wird selbstverständlich im Rechtsmittelverfahren korrigiert, sodass Wilhelm auch dieses Verfahren verlieren wird.“
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