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Übermorgen steht ein offenbar Vorgestriger vor Gericht [08.10.2018]
Innsbruck, Landesgericht, Schwurgerichtssaal
Mittwoch, 10. Oktober 2018, Beginn: 9 Uhr
Angeklagter: Wolfgang Neururer, FPÖ-Bezirksparteiobmann von Imst von 2015 – 2018
Wegen: Verbrechen der Betätigung im nationalsozialistischen Sinne (§ 3g Verbotsgesetz)
Die Aufdeckung der Hitlerfan-Gruppe innerhalb der Imster FPÖ im März dieses Jahres hier im Tagebuch hatte sehr rasch Folgen zweifacher Art. Zum einen ermöglichte sie Günther Platter elegant den Ausstieg aus unliebsamen Koalitionsgesprächen mit der FPÖ, zum anderen nahm sich die Staatsanwaltschaft Innsbruck der Umtriebe in der Bezirkspartei an.
FPÖ-Chef Markus Abwerzger gratuliert Wolfgang Neururer zu seiner Wahl als Bezirksparteiobmann von Imst (November 2015), rechts: Bilder wie dieses hat Neururer in seiner WhatsApp-Gruppe verschickt
Nach der Bestimmung des § 3g des Verbotsgesetzes ist mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen, wer sich im nationalsozialistischen Sinn betätigt. Dieser Straftatbestand kann durch Handlungen verschiedenster Art verwirklicht werden, so etwa auch durch die propagandistische Verwendung typischer nationalsozialistischer Symbole und Parolen.
Mehr zur konkreten Anklage und Neururers Rechtfertigung ist hier nachzulesen.
Wenn es sich bei Neururer um einen Rechtsaußen in der FPÖ handeln würde, könnte man noch von einer Randerscheinung in der Partei sprechen. Aber Neururer selbst bezeichnet sich „als normalen FPÖler in der politischen Mitte“ (Rundschau, 14.11.2017).
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Übrigens: Am Tag, als hier Neururers dunkelbraune WhatsApp-Gruppe aufgeflogen ist, habe ich abends diese anonyme Zuschrift erhalten:
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