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Der Kuhn-Gerichtsakt wandert zur Staatsanwaltschaft [07.06.2018]
Auch nachdem Gustav Kuhn zwei Klagen - mit Entschädigungsforderungen von zusammen 100.000 Euro - gegen mich zurückgezogen hat, ist die Sache nicht erledigt. Für ihn. Im Gegenteil. Jetzt geht’s vielleicht erst richtig los. Das Landesgericht Innsbruck, wo in zwei Hauptverhandlungen, zu denen er selbst als Kläger und Zeuge beide Male nicht erschienen ist, bereits zwei Opferzeuginnen einvernommen wurden, hat gestern den Kuhn-Akt an die Staatsanwaltschaft übermittelt zur Prüfung, ob sich aus den Aussagen der beiden Frauen „ein Anfangsverdacht“ ergibt.
Wie lange wird sie ihn noch halten können?
Kuhn scheitert mit einer Präventivklage
Good News 2: Vergangenen Mittwoch ist mir im Zuge seines juristischen Rundumschlags eine weitere Klage Gustav Kuhns, die fünfte von seiner Seite, zugestellt worden. Streitwert: 69.620 Euro. Er begehrt darin, das Landesgericht möge mir verbieten, etwas zu veröffenlichen, was ich gar nicht geschrieben habe.
Es geht um dunkle Geschichten, mehr will ich da nicht sagen. Schon die an ihn gerichtete Anfrage, ob er bereit wäre, mit mir darüber zu reden, hat ihn in heillose Angst versetzt, vermutlich deshalb, weil er – autsch! - sein umfängliches Wissen über diese Dinge in meinen Kopf hineingespiegelt hat.
Kurzum, er ist mit seinem (vor)schnellen Antrag auf eine Einstweilige Verfügung kläglich gescheitert und hat auch hier die Kosten des Verfahrens zu tragen.
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