„Faktum ist, dass die Staatsanwaltschaft bis zum heutigen Tag keine Veranlassung gesehen hat, Kuhn in den Beschuldigtenstatus zu erheben. Es gibt auch keinen Anfangsverdacht.“
„Ich bin ganz sicher, dass sich die Vowürfe in Luft auflösen und ich bin sicher, dass die Staatsanwaltschaft keine weiteren Erhebungen dann pflegen wird, wenn die ersten Ergebnisse vorliegen.“
Gustav Kuhns Anwalt Michael Krüger im ZIB2-Interview am 30.7.2018
Faktum heute:
Faktum ist, dass die Staatsanwaltschaft Gustav Kuhn inzwischen als Beschuldigten führt, das heißt, ihn für konkret verdächtig hält, eine Tat im Sinne des § 218 Strafgesetzbuch („sexuelle Belästigung“) begangen zu haben. Nach Prüfung des Anfangsverdachts und daran anschließender Vorerhebungen befindet sich das Strafverfahren derzeit im Stadium eines Ermittlungsverfahrens. Eine lange Reihe von Zeuginnen und Zeugen ist bereits einvernommen worden, weitere sollen noch aussagen.
Zudem erging dieser Tage seitens der Staatsanwaltschaft Innsbruck zumindest an ein mutmaßliches Opfer die „Anfrage betreffend die Erteilung der Ermächtigung zur Strafverfolgung“ des Beschuldigten.
In Luft aufgelöst haben sich insofern nur die Weissagungen des Herrn Krüger.