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Kann der Landesrechnungshof nicht lesen oder nur nicht rechnen? [19.06.2009]
Wie die Einschau des Landesrechnungshofes in die Cross-Border-Originalverträge vor sich gegangen ist? Drei Mann hoch waren (unter Begleitung von zwei TIWAG-Bewachern) im April 2009 einen halben Tag lang in München und haben dort in einem Bankdepot in einen Tresor hineingeguckt: „Bah, isch des viel Papier!“, „Bischtu deppert!“, „Ma, iatz glab i’s aber!“
Mehr war da nicht.
Sie haben nicht einmal die Laufzeit des Sellrain-Silz-Vertrages mit der von der TIWAG behaupteten verglichen. Der Rechnungshof spricht in seinem „Prüf“-Bericht von einer 75jährigen Vertragsdauer, was ein Auslaufen im Jahre 2076 bedeuten würde:
Rechnungshofbericht, 17.6.2009 (Seite 35)
In Wahrheit geht aus den Originaldokumenten eindeutig hervor, dass die Sellrain-Silz-Verträge mit 31.12.2095 enden, was einer Laufzeit von 94 Jahren entspricht:
„Expire“ wäre im Langenscheidt gestanden: Es heißt „auslaufen“, „ungültig werden“.
Die Frage ist, ob die Beamten nur nicht lesen können, oder ob sie auch nicht rechnen können. Diesfalls wäre eine Umbenennung in Ver-Rechnungshof zu überlegen.
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