(Pressetext) Der Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung unterstützt den Einsatz von klimaschonenden und umweltfreundlichen Stromerzeugungsanlagen und fördert die Errichtung von Photovoltaikanlagen in privaten Haushalten. Nach der erfolgreichen PV-Förderaktion im Jahr 2008 setzt der Klima- und Energiefonds auch 2009 diese Aktion fort.
Gefördert werden neu installierte Photovoltaikanlagen im Netzparallelbetrieb bis zu einer Modul-Spitzenleistung von 5 kWpeak sofern sie der Versorgung privater Wohngebäude dienen. Die Anlagen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachkraft errichtet und installiert werden. Für den erzeugten Strom darf keine Ökostrom-Tarifförderung in Anspruch genommen werden. Gebrauchte Anlagen werden nicht gefördert. Voraussetzung für eine erfolgreiche Einreichung ist ein verbindliches Angebot, die Vergabe erfolgt nach dem „first-come – first-serve Prinzip“; das heißt, die Förderungen werden nach dem Einlangen der Ansuchen gereiht und vergeben.
Ziel der „Förderaktion Photovoltaik-Anlagen“ des Klima- und Energiefonds ist die Anreizbildung für die umwelt- und klimafreundliche Stromversorgung von österreichischen Privathaushalten.
Damit in immer mehr Häusern der TIWAG-Stromzähler rückwärts läuft:
Antragstellung und Fristen
Die Förderaktion startete am 29.06.2009 mit einer Bekanntmachung. Seit diesem Zeitpunkt können sich Interessierte über die Anforderungen und Kriterien zur Antragstellung informieren und ein verbindliches Angebot einer Fachfirma über Lieferung und Errichtung der PV-Anlage besorgen.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online im Internet unter www.klimafonds.gv.at/photovoltaik ab dem 4.08.2009, 10:00 Uhr bis zum 30.11.2009. Das Online-Einreichformular steht ab diesem Zeitpunkt zur Verfügung.
Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter: Tel: (01)/31 6 31 -398
Für die vollständige Antragstellung ist ein verbindliches Angebot einer Fachfirma (siehe Unterlage „Häufig gestellte Fragen“) über die Lieferung und Errichtung der beantragten PV-Anlage in elektronischer Form Voraussetzung (Details zur Online-Antragstellung siehe Unterlage „Häufig gestellte Fragen“).
Weitere Informationen zur Förderaktion Photovoltaik: